Fortschreibung des Maßnahmeplans genehmigt
Dresden | Görlitz-Zgorzelec. Zur Fortschreibung des Maßnahmeplans zur Anschubfinanzierung der Stadt Görlitz hat die Landesdirektion Dresden einen Änderungsbescheid erlassen.
Förderfähigkeit bstätigt
Demnach kann die Große Kreisstadt Görlitz die Mittel aus der Anschubfinanzierung Kreisgebietsreform zur Förderung der im Maßnahmeplan vom 26. Februar 2009 beschlossenen Maßnahmen einsetzen. Mit Beschluss Nr. 857-09 hat der Stadtrat der Stadt Görlitz Mittelumsetzungen von geplanten Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes in kommunalen Objekten sowie zu Gunsten der Sanierung/Modernisierung des Museums Barockhaus Neißstraße 30 vorgenommen.
Die Stadt hat die aus der Anschubfinanzierung zur Verfügung stehenden zehn Millionen Euro mit förderfähigen Maßnahmen untersetzt, dies hat die Landesdirektion in dem Bescheid bestätigt.



-
Was die Menschen bewegt: Politische Stimmungen zwischen Statistik und Lebensalltag
Görlitz, 14. Juli 2025. Die politische Stimmung in Deutschland verändert sich spürbar...
-
Görlitz benennt Dezernat für Integrierte Stadtentwicklung
Görlitz, 5. Juli 2025. Die Stadt Görlitz hat das Dezernat II in „Dezernat für I...
-
Unternehmerverbände der Oberlausitz lehnen Bildungsurlaub ab
Görlitz, 23. Juni 2025. Mehrere Unternehmerverbände der Oberlausitz haben sich klar gegen ...
-
Gemeinsame Stadtratssitzung in der Europastadt
Görlitz, 10. Juni 2025. Die Stadträte von Görlitz und Zgorzelec kommen heute um 16:30...
-
Oberbürgermeister Ursu wirbt in Berlin für Görlitzer Projekte
Görlitz, 21. Mai 2025. Oberbürgermeister Octavian Ursu hat am Mittwoch in Berlin mehrere G...
- Quelle: /red
- Erstellt am 26.03.2009 - 01:28Uhr | Zuletzt geändert am 26.03.2009 - 01:31Uhr
Seite drucken