Fortschreibung des Maßnahmeplans genehmigt

Dresden | Görlitz-Zgorzelec. Zur Fortschreibung des Maßnahmeplans zur Anschubfinanzierung der Stadt Görlitz hat die Landesdirektion Dresden einen Änderungsbescheid erlassen.

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Förderfähigkeit bstätigt

Demnach kann die Große Kreisstadt Görlitz die Mittel aus der Anschubfinanzierung Kreisgebietsreform zur Förderung der im Maßnahmeplan vom 26. Februar 2009 beschlossenen Maßnahmen einsetzen. Mit Beschluss Nr. 857-09 hat der Stadtrat der Stadt Görlitz Mittelumsetzungen von geplanten Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes in kommunalen Objekten sowie zu Gunsten der Sanierung/Modernisierung des Museums Barockhaus Neißstraße 30 vorgenommen.

Die Stadt hat die aus der Anschubfinanzierung zur Verfügung stehenden zehn Millionen Euro mit förderfähigen Maßnahmen untersetzt, dies hat die Landesdirektion in dem Bescheid bestätigt.

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 26.03.2009 - 01:28Uhr | Zuletzt geändert am 26.03.2009 - 01:31Uhr
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