Doppelhaushalt des Landkreises Görlitz genehmigt – mit Auflagen
Görlitz, 17. September 2025. Die Landesdirektion Sachsen hat die Doppelhaushaltssatzung des Landkreises Görlitz für die Jahre 2025 und 2026 unter Auflagen genehmigt. Der Haushaltsplan umfasst ein Volumen von 759 Millionen Euro im Jahr 2025 und 801 Millionen Euro im Jahr 2026. Die Genehmigung wurde unter Berücksichtigung der Ausnahmeregelungen des Sächsischen Innenministeriums zur Bewältigung außergewöhnlicher Haushaltslagen erteilt.
Am 16. September hat der Präsident der Landesdirektion Sachsen, Béla Bélafi (rechts), Landrat Dr. Stephan Meyer den Haushaltsbescheid für den Landkreis Görlitz für die Haushaltsjahre 2025/2026 übergeben.
Foto: © Landratsamt Görlitz, Susanne Lehmann
Investitionen in Infrastruktur, Rettungsdienst und Schulen
Im Jahr 2025 sind Investitionen in Höhe von rund 169 Millionen Euro vorgesehen, von denen etwa drei Viertel in den Breitbandausbau fließen sollen. Dieser soll bis 2026 abgeschlossen sein. Danach sinkt das Investitionsvolumen auf rund 40 Millionen Euro. Schwerpunkte bilden dann der Rettungsdienst sowie Baumaßnahmen an Kreisstraßen, Verwaltungs- und Schulgebäuden.
Zur Finanzierung sind Kreditaufnahmen in Höhe von insgesamt 27 Millionen Euro für beide Jahre eingeplant. Die beantragten Kreditrahmen sowie der Höchstbetrag der Kassenkredite wurden in voller Höhe genehmigt.
Haushalt nur mit Erleichterungen genehmigungsfähig
Trotz geplanter Ausgaben, die über den prognostizierten Einnahmen liegen, erfüllt der Doppelhaushalt die gesetzlichen Anforderungen – möglich gemacht durch den Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 21. Juli 2025. Dieser erlaubt sächsischen Kommunen in außergewöhnlichen Haushaltslagen höhere Kreditaufnahmen. Die Regelung gilt auch für die Haushaltsjahre 2027 und 2028. Aufgenommene Kassenkredite müssen bis spätestens 2037 zurückgezahlt werden.
Landesdirektionspräsident Béla Bélafi betont: „Der Landkreis Görlitz hat jetzt einen genehmigten Haushalt. Er kann in den Breitbandausbau, den Rettungsdienst, die Kreisstraßen und Schulgebäude investieren.“ Gleichzeitig verweist er auf die angespannten Haushaltsbedingungen und macht deutlich, dass die Genehmigung nur unter Auflagen erfolgte. So müsse der Landkreis ein Haushaltsstrukturkonzept vorlegen, das spätestens mit der Haushaltssatzung 2029 einzureichen ist. Dieses müsse die Gesetzmäßigkeit des Haushaltes bis 2033 nachweisen.
„Mit Blick auf die kommenden Jahre müssen die Ausgaben durch konsequente Sparmaßnahmen und klare politische Entscheidungen begrenzt werden“, so Bélafi weiter. Die Liquidität des Landkreises sei nur durch den Einsatz von Kassenkrediten gesichert.
Kritik an struktureller Unterfinanzierung
Der Kreistag hat den Kreisumlagehebesatz unverändert bei 36 Prozent belassen. Die Haushaltssperre in der Verwaltung bleibt trotz der Genehmigung bestehen. Landrat Dr. Stephan Meyer erklärte: „Ich bin erleichtert, dass wir mit der Genehmigung unseres Haushaltes nun endlich handlungsfähig sind. Damit können wir wichtige Investitionen in unsere Infrastruktur und das Rettungswesen auf den Weg bringen, die für die Zukunftsfähigkeit unseres Landkreises unverzichtbar sind.“
Meyer übte zugleich Kritik an der strukturellen Unterfinanzierung der Kommunen: „Wir brauchen dringend eine strukturell ausreichende Finanzierung der Kommunen, damit wir einen ehrlichen Haushalt aufstellen können – einen, bei dem die gesetzlich vorgeschriebenen Ausgaben auch tatsächlich durch entsprechende Einnahmen gedeckt sind.“



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- Quelle: red / PM Landratsamt Görlitz
- Erstellt am 17.09.2025 - 09:26Uhr | Zuletzt geändert am 17.09.2025 - 09:30Uhr
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