Görlitz reagiert auf wachsende Verbreitung des Coronavirus
Görlitz, 22. März 2020. Sachsen und auch die Stadt Görlitz handeln, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und sich auf eine wachsende Zahl von ernsthaften Covid-19-Erkrankungen vorzubereiten. Nachdem schon in der Vorwoche Schulen und Kindereinrichtungen vorsorglich geschlossen wurden, Veranstaltungen verboten sowie Handel, Hotellerie und Gaststätten eingeschränkt wurden, hat das sächsische Kabinett vorgestern auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes weitere Verschärfungen beschlossen.
Krankenhäuser bereiten sich vor
Thema: Coronavirus

Infektionen mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) verlaufen pandemisch. Lebensgefahr besteht bei einer Erkrankung an Covid-19 vor allem für Immungeschwächte und Ältere. Vielfältige Maßnahmen sollen die Ausbreitung verlangsamen, um medizinische Kapazitäten nicht zu überlasten sowie Zeit zur Entwicklung eines Medikamentes und eines Impfstoffs zu gewinnen. Im Blickpunkt stehen auch die Wirtschaft und soziale Auswirkungen.
- Test- und Impfzentrum am Demianiplatz [15.11.2022]
- Corona-Schutzimpfungen im Herbst 2022 [11.07.2022]
- Coronapandemie ist nicht vorbei [23.04.2022]
Die Allgemeinverfügung vom 18. März wird um weitere Maßnahmen mit Gültigkeit ab heute, Sonntag, den 22. März, bis zum 20. April 2020 ergänzt. Sechs Allgemeinverfügungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und einen gemeinsamen Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt aus der Zeit vom 19. und 20. März 2020 hat das Sächsische Amtsblatt in seinem Sonderdruck Nr. 5/2020 vom 21. März 2020 zusammengestellt und veröffentlicht. Aus rechtlichen Gründen kann der Görlitzer Anzeiger diese Ausgabe nicht zum Download bereitstellen, der entgeltliche Downlad ist hier möglich.
Die im Sonderdruck des Sächsischen Amtsblattes enthaltenen Allgemeinverfügungen zum Verbot von Veranstaltungen und zum Betretungsverbot für bestimmte Einrichtungen sowie weitere Informationen können jedoch auf der coronavirus.sachsen.de-Website heruntergeladen werden.
Weitere Inhalte des Amtsblatt-Sonderdrucks beziehen sich auf Schutzmaßnahmen in Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen sowie den Erlass, der das Verfahren und die Form der Bekanntmachung von Allgemeinverfügungen regelt.
Wen es in der Wirtschaft jetzt auch noch unmittelbar trifft
Zu den Geschäften und Einrichtungen, die geschlossen werden müssen, gehören jetzt auch Badeanstalten, Friseure sowie die Bau- und Gartenbaumärkte. In den Geschäften, die öffnen dürfen, müssen Auflagen zur Hygiene eingehalten werden. Dazu gehören beispielsweise ausreichende Waschgelegenheiten und Desinfektionsmittel für das Personal, die regelmäßige Desinfektion von Einkaufswagen und Kassenbändern in kurzen Abständen, das Verbot von Selbstbedienung bei offenen Backwaren und die Steuerung des Zutritts, damit Gedränge und Warteschlangen an den Kassen vermieden werden.Dienstleister und Handwerker dürfen ihrer Tätigkeit nur dann nachgehen, wenn diese ohne Publikumsverkehr stattfindet. Gaststätten sind zu schließen, wovon nur Personalrestaurants und Kantinen in der Zeit zwischen 6 und 18 Uhr ausgenommen sind, wenn sie bestimmte Hygieneauflagen erfüllen. Gaststätten ist zwischen 6 und 20 Uhr ein Außer-Haus-Verkauf erlaubt sowie der Liefer- und Abholservice ohne zeitliche Beschränkung.
Eingeführt wird ein Besuchsverbot für Krankenhäuser, Gesundheitseinrichtungen sowie Alten- und Pflegeheime. Die Allgemeinkrankenhäuser müssen ihren jeweiligen Krankenhaus-Alarm- und Einsatzplan in Kraft setzen und täglich eine Analyse der Versorgungssituation mindestens in Bezug auf die Notfallversorgung und die Covid-19-Erkrankungen durchführen. Planbare Neuaufnahmen von Patienten werden in den Allgemeinkrankenhäusern so reduziert, dass in ein bis zwei Wochen Aufnahmekapazitäten speziell für Covid-19 Patienten bereitstehen. Darüberhinaus setzt jedes Krankenhaus und jede Reha-Klinik Maßnahmen in Kraft, mit denen der Eintrag von Corona-Viren erschwert wird; dazu gehören ganz wesentlich Besuchsverbote oder restriktive Einschränkungen von Besuchen, Kantinenschließungen und die Absage aller öffentlichen Veranstaltungen.
Stab außergewöhnliche Ereignisse der Stadt Görlitz hat getagt
Am vorgestrigen Freitag hat der Stab außergewöhnliche Ereignisse der Stadt Görlitz erneut getagt. In Görlitz muss besachtet werden:- Der Tierpark Görlitz ist geschlossen, die Pflege der Tiere ist durch die Angestellten gewährleistet. Wegen des ausbleibenden Eintrittsgeldes lösen Spenden für den Tierpark Görlitz jetzt ganz besonders große Freude aus.
- Der Görlitzer Wochenmarkt findet nicht statt.
- Die öffentliche Einsichtnahmemöglichkeit in die Haushaltssatzungen des Planungsverbandes Berzdorfer See sowie des Zweckverbandes Neiße-Bad für das Jahr 2020 sind nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter 03581 - 67-12 97, so wie in den Bekanntmachungsblättern veröffentlicht, nach wie vor gegeben. Außerdem werden diese Haushaltssatzungen für die Zeit der Veröffentlichung zur Einsichtnahme auf www.goerlitz.de zur Verfügung gestellt.
- Alle Bolz- und Spielplätze der Stadt Görlitz sind geschlossen.
- Die Stadtverwaltung Görlitz bittet, bei der privat organisierten Kinderbetreuung größere Gruppen zu vermeiden.

Ergebnis: Coronavirus – wie ist es zu Hause?
Umfrage seit dem 22.03.2020
Teilnahme: 81 Stimmen


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- Quelle: red | Foto: © Görlitzer Anzeiger
- Erstellt am 22.03.2020 - 09:18Uhr | Zuletzt geändert am 22.09.2022 - 13:49Uhr
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