Wirkt die Überwachung oder nicht?
Görlitz, 12. November 2019. Die Orwell'sche Kamera an der Görlitzer Altstadtbrücke: Hilft sie, Straftaten aufzuklären oder schreckt sie zu Straftaten gewillte Tunichtgute gar ab? Der linke Landtagsabgeordnete Mirko Schultze wollte es wissen.
Der Redaktionseinsatzwagen des Görlitzer Anzeigers sieht der womöglich kommenden automatischen Kennzeichenerfassung im Görlitzer Stadtgebiet kritisch entgegen, schließlich werden auch Fahrten von Leuten erfasst, die ansonsten einer Schweigepflicht unterliegen oder ein Auskunftsverweigerungsrecht haben. Niemand kann garantieren, dass die Daten aus den Überwachungssystemen nicht mit weiteren Daten verknüpft werden und immer im demokratischen Konsens verwendet werden. Und dass Überwachung eine Gesellschaft nicht besser macht, ist längst bewiesen.
Foto: © Görlitzer Anzeiger
Videoüberwachung hilft bislang nicht, Straftaten aufzuklären
Am 9. August 2019 war das ominöse Überwachungssystem an der Görlitzer Altstadtbrücke, die Deutschland und Polen verbindet, in Betrieb genommen worden. Als "Denkmal des Misstrauens" hatte der Görlitzer Anzeiger die Überwachungskamera bezeichnet, zu deren nützlichen Funktionen es gehört, nicht nur Gesichter, sondern auch Kfz-Kennzeichen zu erkennen, was besonders wertvoll auf der für den Kfz-Verkehr gesperrten Altstadtbrücke ist. Was also bringt Schultze also hat klein angefragt (Drs.-Nr.:7/159) bei der Staatsregierung und die sah sich genötigt mitzuteilen, dass "Bislang ... keine Straftaten durch das Videomaterial aufgeklärt werden." konnten. Wie also sieht das Kosten-Nutzen-Verhältnis aus? Nach Angaben des Landtagsabgeordneten belaufen sich die Kosten für die Entwicklung, Beschaffung und Inbetriebnahme des Videoüberwachungssystems bisweilen auf 740.817,96 Euro und es werden weitere 340.000,00 Euro für die bauliche Erschließung der Standorte (neben der Altstadtbrücke zwei Stellen im Kreisverkehr Grüner Graben/Hugo-Keller-Straße sowie an der Einmündung der Hotherstraße in den Nikolaigraben) kalkuliert. Die Funktionen zur automatischen Gesichts- und Kennzeichenerkennung dürfen laut Schultze erst mit Inkrafttreten des Polizeigesetzes im Januar 2020 in Betrieb genommen werden. Die Linkspartei und die Bündnisgrünen haben Verfassungsklage gegen dieses Polizeigesetz eingereicht, sie wollen so verhindern, was Schultze "Ausweitung der Maßnahmen und Beschneidung der Bürger*innenrechte" nennt. Nun sieht sich Schultze durch die Antwort der Staatsregierung in seinen grundsätzlichen Bedenken gegen die kostenintensive Videoüberwachung im Zusammenhang mit dem kommenden Sächsischen Polizeigesetz bestätigt: "Hier werden unter dem Vorwand von Kriminalitätsbekämpfung weite Teile der Bevölkerung unter einen Generalverdacht gestellt. Grund- und Bürger*innenrechte dürfen aber nicht auf dem Altar einer nur vermeintlichen Sicherheit geopfert werden.“ Anstatt das Steuergeld der Bürger*innen für ergebnisarme Symbolpolitik aus dem Fenster zu werfen, sollte die Staatsregierung besser vorsorgend agieren und Projekte im präventiven Bereich fördern."
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- Quelle: red | Foto: © Görlitzer Anzeiger
- Erstellt am 12.11.2019 - 11:27Uhr | Zuletzt geändert am 19.03.2023 - 22:00Uhr
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