Watsche für Stasi 2.0 - Jünger

Karlsruhe | Klitten / Klětno, 2. März 2010. Das Bundesverfassungsgericht, kluges Korrektiv des Gesetzgebers, hat die Bürgerrechte gestärkt und der nicht anlassbezogenen massenhaften Datenspeicherung einen Riegel vorgeschoben. Breite Kreise in Politik und Gesellschaft sind darüber erfreut und erleichtert.

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Freiheit statt Vorbeuge-Unfreiheit!

Auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Gunkel aus Klitten / Klětno, Mitglied im Innenausschuss des Deutschen Bundestages, kommentiert das Bundesverfassungsgerichtsurteil positiv: "Das Gericht hat ein klares Urteil gesprochen. Das ist gut. Der nicht anlassbezogenen Speicherung von Verbindungsdaten wird eine klare Absage erteilt. Die Verwendung gespeicherter Daten ist nur bei schweren Straftaten möglich und nimmt damit Ordnungswidrigkeiten nach dem Urheberrecht aus."

Staatliche Behörden greifen immer mehr in die Freiheit der Menschen ein

Gunkel, selbst ehemals Polizeipräsident der Polizeidirektion Oberlausitz/Niederschlesien und demzufolge in Straftatbeständen und -verfolgungen nicht unerfahren, fordert eine Wende in der deutschen Innenpolitik: "Die Freiheitsrechte des Grundgesetzes dürfen nicht länger zur Disposition
stehen. Hier sind in den letzten Jahren viel zu viele Kompromisse gemacht worden: Lauschangriff, Online-Durchsuchung, automatische Kennzeichenerfassung - all das sind Stichworte für die Sorglosigkeit, mit der staatliche Behörden in die Freiheit der Menschen eingreifen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts erinnert daran: Sicherheit und Freiheit dürfen nicht gegeneinander stehen."

Staatsaufgabe Schutz der Bürgerrechte

Gunkel sieht Im demokratischen Rechtsstaat den Schutz der Bürgerrechte eine der vornehmsten Aufgaben des Staates. Deshalb sieht er in dem Urteil klare Hausaufgabe für die Bundesjustizministerin: "Erforderlich sind hinreichend anspruchsvolle und normenklare Regelungen hinsichtlich der Datensicherheit, der Datenverwendung, der Transparenz und des Rechtsschutzes. Die Bundesregierung ist nun unverzüglich in der Pflicht, ein Gesetz vorzulegen, das den strengen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entspricht und Rechtssicherheit schafft. Ich werde genau hinschauen!“

Allerdings wird durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die hinter der Vorratsdatenspeicherung stehende EU-Richtlinie nicht berührt.


Kommentar:

Also, ich finde das außerordentlich beruhigend, dass sich ein Ex-Polizeipräsident gegen die massenhafte Datenerfassung, die jede Stasiakte in den Schatten stellt, ausspricht.

Das Beschwichtigungsargument "wer sich nichts zu Schulden kommen lässt, braucht auch nichts zu befürchten" gilt nicht. Aus der Vernetzung von Bewegungs-, Bezahl- und Kommunikationsdaten lassen sich durch intelligente Vernetzung Profile über jeden Einzelnen erstellen, die einen tiefen Einblick in das Privatleben gewähren und darüber hinaus zu falschen Interpretationen führen können.

Dafür sind wir doch ´89 nicht auf die Straße gegangen, dass der elektronische IM nun per DSL-Kabel guckt, wann wir mit wem reden, eh!

Freiheit ist anstrengend, für den Bürger wie den Staat, aber eben eine schöne Anstrengung,

Ihr Fritz R. Stänker

Kommentare Lesermeinungen (1)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Anstrengende Freiheit

Von Ernst am 04.03.2010 - 09:41Uhr
Wie auch dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts zeigt, kann man sich eben auf den Staat und seine Behörden nicht verlassen - es muss nicht zulässig sein, was die tun und sagen.

Rechtsstaat heißt nicht, dass der Staat oder die Regierung automatisch recht hat, sondern dass man gegen ihn klagen und gewinnen kann!

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  • Erstellt am 02.03.2010 - 21:22Uhr | Zuletzt geändert am 23.01.2023 - 13:40Uhr
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