Vergleichslösung bahnt sich an
Görlitz-Zgorzelec. Das Landratsamt Görlitz hält die Stadtratsbeschlüsse der Stadt Görlitz vom 15. Juni 2009 zum Abschluss eines Vergleichs mit dem ehemaligen Geschäftsführer und den ehemaligen Aufsichtsräten der Stadtreinigung Görlitz GmbH (SRG) für rechtmäßig. Das Landratsamt hat mit Bescheid vom 19. August die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse 926a-09 und 927a-09 des Stadtrates der Großen Kreisstadt Görlitz vom 15..06.2009 bestätigt.
Landratsamt hält Görlitzer Stadtratsbeschlüsse zu Vergleich für rechtmäßig
Der Görlitzer Stadtrat hatte beschlossen, den Streit um die Regressforderung der SRG gegen den ehemaligen Geschäftsführer und ehemalige Aufsichtsräte durch Vergleich zu beenden und die Zwangsvollstreckung zunächst einzustellen.
Der Görlitzer Oberbürgermeister Joachim Paulick hatte diesen Beschlüssen widersprochen und sie dem Landratsamt zur abschließenden Beurteilung vorgelegt. Nach Ansicht der Landratsamtes als Rechtsaufsichtsbehörde konnte der Stadtrat unter Abwägung aller relevanten Gesichtspunkt zu dem Ergebnis gelangen, dass die Angelegenheit sofort durch Vergleich zu beenden ist, statt die vollständige Durchsetzung der Ansprüche mit ungewissem Ausgang weiter zu versuchen.
Mit dem Vergleich, den der ehemalige Geschäftsführer und die ehemaligen Aufsichtsräte der SRG bereits unterschrieben haben, soll die Regressforderung in Höhe von 75 Prozent beglichen werden, der Rest verbleibt bei der Stadt. Mit der Entscheidung des Landratsamtes ist der Oberbürgermeister nun verpflichtet, die Stadtratsbeschlüsse zu vollziehen.
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- Quelle: /red
- Erstellt am 21.08.2009 - 06:24Uhr | Zuletzt geändert am 21.08.2009 - 06:24Uhr
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