Stadtratsbeschlüsse zur Finanzierung des Theaters müssen aufgehoben werden
Görlitz-Zgorzelec. Es betrifft noch den "alten" Stadtrat: Wieder verlangt die Rechtsaufsichtsbehörde, der Landkreis Görlitz, die Aufhebung von Stadtratsbeschlüssen und stimmt der Rechtsauffassung des Görlitzer Oberbürgermeisters Joachim Paulick zu.
Stadtrat wirkte rechtswidrig - Paulick behält recht
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt ist aufgefordert, den Beschluss Nr. 799a-09 vom 7. Januar 2009 zur Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung mit der Musiktheater Oberlausitz-Niederschlesien GmbH (MON) binnen zwei Monaten aufzuheben. Anderenfalls droht die Rechtsaufsichtsbehörde in ihrem Bescheid die Ersatzvornahme an.
Antrag der Links-Fraktion war nicht gesetzeskonform
Der Stadtrat hatte seinerzeit auf Antrag der Fraktion Die Linke. Oberbürgermeister Paulick beauftragt, eine Finanzierungsvereinbarung mit der MON für die Jahre 2008 bis 2010 abzuschließen. Dagegen hatte dieser Widerspruch eingelegt und zur erneuten Sitzung in dieser Angelegenheit am 7. Januar 2009 zur Sitzung eingeladen. Der Einreicher änderte im Ergebnis der Diskussion seine eigene Vorlage dahingehend, dass der Oberbürgermeister eine Finanzierungsvereinbarung abschließen und darin eine zusätzliche Zuwendung an die MON in Höhe von 30.000 Euro gezahlt werden sollte.
Paulick gegen pauschale Zahlungen ohne Verwendungsnachweis
Oberbürgermeister Joachim Paulick war der Ansicht, dass auch der neue Beschluss rechtswidrig ist. Seinen Widerspruch begründete er mit einer bis dato fehlenden Ist-Abrechnung für die durchgeführten Veranstaltungen, deshalb widerspräche es § 72 Absatz 2 der Sächsischen gemeindeordnung (SächsGemO), pauschal 30.000 Euro zusätzlich an die MON zu zahlen. Den Widerspruch legte er zur Entscheidung dem Landratsamt vor.
Rechtsaufsicht besteht auf Verbindlichkeit des Haushaltsplans, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
Die Rechtsaufsicht beanstandet den Beschluss als rechtswidrig, weil die Finanzierungsvereinbarung mit einer zusätzlichen Pauschale in Höhe von 30.000 Euro für Personalkosten und die Geschäftstätigkeit des Kulturservice gegen §§ 74 Absatz 3, 75 Absatz 4 SächsGemO, wonach das Haushalts- gleich dem Kalenderjahr zählt und der Haushaltsplan nach Maßgabe der SächsGemO und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften für die Führung der Haushaltswirtschaft verbindlich ist. Darüber hinaus entspricht der Beschluss nicht den Grundsätzen der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung nach § 72 Absatz 2 SächsGemO.
Der Landkreis verweist in seinem Bescheid zudem darauf, dass zum Zeitpunkt der Beschlussfassung und Widerspruchsführung die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2009 noch nicht rechtswirksam waren.
Der Haushalt der Stadt unterliegt in Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise allgemeinen Risiken in Form von möglichen Mindereinnahmen, deshalb hat der Landkreis mit Bescheid zum Haushalt 2009 und 2010 die Aufstellung eines neuen Haushalssicherungskonzeptes verfügt. „Unter diesen Voraussetzungen sind freiwillige Leistungen, um die es sich bei der fraglichen zusätzlichen Zahlung handelt, und deren Höhe permanent zu überprüfen und nicht pauschale Zahlungen ohne vorgelegte Abrechnung zusätzlich zu tätigen“, fordert die Rechtsaufsicht
Stadtrat wirkte rechtswidrig
Entgegen seiner eigenen Beschlusslage habe der Stadtrat keinen Kosten- und Finanzierungsplan verlangt und mögliche wirtschaftliche Nachteile nicht ausreichend in die Abwägung seiner Entscheidung einbezogen.
Das öffentliche Interesse ist auf die Einhaltung der Gesetze gerichtet, deshalb kann das rechtswidrige Wirken des Stadtrates von der Rechtsaufsicht nicht hingenommen werden.
Auch hier erfolgt die Androhung der Ersatzvornahme, da der Stadtrat sich bereits in der Vergangenheit mehrfach geweigert hat, rechtsaufsichtlichen Anordnungen nachzukommen. Der Stadtrat wird dadurch auf die möglichen Folgen des Nichthandelns hingewiesen und erhält so ausdrücklich Gelegenheit, selbst den rechtmäßigen Zustand wiederherzustellen.
Sind nur acht Stadträte ihren Aufgaben gewachsen?
Von Kurt Serafinowicz am 04.08.2009 - 09:49Uhr
Die dritte Watsche für die Stadträte, deren Fraktionen sind ja mittlerweise bekannt, in kürzester Zeit!
Hat das nun endlich die in die Irre geführten Wähler wachgerüttelt? Ich bin auf die Reaktionen der Leser sehr gespannt.
Hat es sich nun herumgesprochen, dass gesetzesunkundige Stadträte versuchen, Görlitz zu regieren?
Die" Görlitzer Schnäppchenjagd" auf Seite 1 ganz groß gedruckt im Lokalteil, war der Sächsischen Zeitung wieder einmal wichtiger als allen Lesern mitzuteilen, wie desorientiert ein Großteil der Stadträte ist und sich von einigen Postenjägern(?) in die Irre führen lässt.
Oder gibt es immer noch Jemanden, der noch behaupten kann, der OB regiere nicht zum Wohl der Stadt und sei nicht gesetzestreu?
Ist der Stadtrat in dieser Zusammensetzung überhaupt fachlich in der Lage, Görlitz zu regieren?
Das fragt
Kurt Serafinowicz
Richtig rechnen
Von C. Schulze am 31.07.2009 - 14:53Uhr
Sehr geehrte Frau Mühle,
hier die Unterlegung meiner Aussage:
Stimmen von Herr Paulick zur Kreistagswahl:
7.548
Stimmen von Herrn Paulick zur Stadtratwahl:
4.154
Bitte nicht vergessen: Bei der Kreistagswahl hatte die Stadt Görlitz zwei Wahlbezirke und zur Stadtratswahl nur noch einen.
Also sind 4.154 Stimmen von 15.096 Stimmen 27,5% (also ca. ein Viertel).
Den Willen aller Wähler achten
Von Kurt Serafinowicz am 31.07.2009 - 14:43Uhr
Sehr geehrte(r) Herr/Frau C. Schulze,
gibt es überhaupt eine andere Seite, wie von Ihnen behauptet ? Es gibt nur ein Gesetz nach dem verfahren wurde und wird!
Sie vergessen, egal ob auf Platz 1 oder 40, es entscheiden immer die Stimmen der Wähler. Wenn 13.7 % der abgegebenen Stimmen sich für den zur Sache! e. V. und somit für den ebenfalls zur Wahl stehenden OB (und somit auch für sein Vorhaben nicht als Stadtrat zur Verfügung zu stehen) entschieden haben, müssen Sie und Ihresgleichen endlich den Willen der Wähler achten. Wer gibt Ihnen das Recht, diesen Willen zu missachten?
Sie sagen nichts zu den gesetzeswidrigen Beschlüssen des Stadtrates, zu den die Wähler beeinflussenden falschen Versprechen der Parteien und Vereine im Vorfeld der Wahl (brauchen Sie Beispiele?), zu dem Hilferuf des Dr. Weidle an alle Frauen mit Kleinkindern und nicht zu guter letzt noch der Kampfschrei von Handwerkskammer und IHK (die sich eigentlich neutral verhalten müssen).
Der Einzige, der sich bis zum heutigen Zeitpunkt gesetzeskonform verhielt, war nun mal der OB (ob Sie es wahr haben wollen oder nicht).
Es ist doch schlimm, wenn der neue Stadtrat neben der Durchsetzung nichtrealisierbarer Ziele nur das eine Ziel hat, den OB zu Fall zu bringen. Wurde in vergangener Zeit nicht schon genug über den unfähigen Stadtrat gelacht, wollen Sie, dass das so weitergeht?
Ich möchte nicht, dass falsche Versprechen und Verdummung über die Gesetzlichkeit siegen.
Achten Sie, genau wie ich, den Willen ALLER Wähler und hoffen Sie, genau wie ich, dass gemeinsam mit dem zur Sache! e. V. sinnvoll zm Wohl der Stadt gearbeitet wird.
Und bei Gelegenhei versuchen Sie die Lage nicht nur von einer Seite zu betrachten, sondern von allen Seiten! Das gebietet die Neutralität!
Ich grüße Sie,
Kurt Serafinowicz
Zu "Von der anderen Seite betrachtet"
Von Kathrin Mühle am 31.07.2009 - 09:47Uhr
Alles hat immer zwei Seiten, doch bevor man Behauptungen in die Welt setzt, sollte man sich informieren. Es entspricht nicht der Wahrheit, dass (wie C. Schulze schreibt): "Der OB hat nur noch ca. ein Viertel seiner Stimmen bei der Kreistagswahl erhalten."
C. Schulze sollte sich mit den Zahlen noch mal befassen und nicht nur "Flöhe ins Ohr setzen lassen".
Wer sich darüber aufregt, dass dank der Stimmenzahl von Herrn Paulick Stadträte des "zur Sache!" e. V. in den Stadtrat gerückt sind, sollte sich auch an die Kreistagswahl 2008 erinnern. Dort war es ähnlich, denn auch dabei sind Kandidaten der CDU in den Kreistag gewählt worden - aufgrund des guten Wahlergebnisses von Paulick!
Sollen seine Gegner doch endlich zugeben, dass der OB für sie unbequem ist, weil er auf Recht und Gesetz achtet und sie lieber weiter das Geld aus dem Fenster werfen möchten.
Die Stadträte sollten angesichts der finanziellen Situation der Stadt verantwortlungsvoller mit dem zur Verfügung stehenden Geld umgehen und sich darauf einstellen, dass der Stadt in den nächsten Jahren erheblich weniger Mittel zur Verfügung stehen werden. Was müssen und was können wir uns dann noch leisten? Auf diesem Weg bedarf es einer eisernen Hand und einer strengen Ausgabenkontrolle, so wie es Paulick praktiziert.
Von der anderen Seite betrachtet
Von C. Schulze am 30.07.2009 - 22:58Uhr
Sehr geehrte Schreiber und Schreiberinnen der vorangegangenen Lesermeinungen,
folgende Fragen und Anmerkungen zu den Argumenten, welche immer in den Ring geworfen werden:
1. Der OB hat vor der Wahl gesagt, dass er nicht die Wahl als Stadtrat annehmen wird.
Natürlich ist der Hinderungsgrund des OB nach (noch) geltender Gemeindeordnung anzuerkennen. Aber betrachten wir doch die Situation von einer anderen Seite. Für welche Situation ist oder besser war denn dieser Passus in der Gemeindeordnung vorgesehen? Als noch die Stadtratswahl mit der OB-Wahl auf einen Termin gefallen ist. Also, als der Kandidat vor der Wahl nicht wusste, ob er nur in den Stadtrat oder sogar zum OB gewählt wird. Warum hat der OB dann nicht auf eine Kandidatur, wohl wissend um den Hintergrund der geltenden Regelung in der Gemeindeordnung, verzichtet? Was ist wohl unmoralischer, einen Hinderungsgrund abzulehnen oder dessen Ablehnungsgrund bewusst zu provozieren?
2. Mit seinem Namen auf der Liste bekannte sich der OB dazu, mit den Kandidaten des Vereins „Zur Sache e.V.“ gemeinsam zum Wohle unserer Heimatstadt wirken zu wollen.
Warum dann Listenplatz 1 und nicht einen hinteren Listenplatz, wenn er schon das Ehrenamt nicht annehmen möchte?
Oder ging es nicht doch um persönlichen Stimmenfang, weil man den Kandidaten des Vereins allein nicht den großen Wurf zugetraut hat? Wer hat denn intern mit 10.000 Stimmen für sich und viertausend für seine restlichen Kandidaten gerechnet? Warum war der OB auf jedem Plakat zu sehen? Doch nicht weil er Vereinsvorsitzender ist, dass haben die Görlitzer auch so gewusst.
Vielmehr hatte diese Wahl ehern den Charakter einer vorgezogenen OB-Wahl. Aber die Görlitzer haben reagiert. Der OB hat nur noch ca. ein Viertel seiner Stimmen bei der Kreistagswahl erhalten. Welche Politik ist denn nun in der Stadt gefragt?
Die Wähler haben ein Zeichen gesetzt und die großen Fraktionen sind sich auch dessen bewusst. Wollen wir zum Wohle unserer Stadt hoffen, dass auch alle an einem Strang ziehen.
Stadtrat
Von Klaus am 30.07.2009 - 14:17Uhr
Man kann Ernst und Frau Mühle nur Recht geben.
Auch die Mehrheit des neuen Stadtrates hat überhaupt nicht die Absicht, mit unserem OB zum Wohle der Stadt zusammen zu arbeiten, so wie es der OB zu Beginn der kostituierenden Sitzung angeboten hat. Der erste Beschluß zeigte es: Bewußt, also vorsätzlich, gegen das Gesetz handelnd (man gab es ja sogar öffentlich zu!), den Anlaß zu einer von Herrn B(...) medial schon vorbereiteten Kampagne nutzend, unterstellten die Wortführer dem OB Wahlbetrug und Wählertäuschung. Prof. Schulze von den Grünen verglich das sogar mit den Wahlfälschungen von 1989 und RA Wittig von der FDP mit der Nazizeit. Ungeheuerlich! Aber kein Wort der Entrüstung in der Monopolpresse!
Und nur Minuten später, als wäre nichts gewesen, schwören alle gemeinsam mit dem OB, Recht und Gesetz zu achten. Ist das nicht auch schon Meineid? Jedenfalls zeigt es uns, wie gewissenlos einige Stadträte sind. Pfui Deibel!
Wahlbetrug ist Unsinn
Von Kathrin Mühle am 28.07.2009 - 12:38Uhr
Ich kann Ernst nur zustimmen!
Bei jedem anderen hätte es wohl auch nicht so den geprobten Aufstand gegeben.
Ich finde es schlimm, wenn der neue Stadtrat von vornherein auf Konfrontation geht. Unter solchen Aktionen leidet das Ansehen unserer Stadt.
Statt dem Oberbürgermeister den Rücken zu stärken, werden hinterrücks die Messer gewetzt.
Wahlbetrug ist Unsinn
Von Ernst am 24.07.2009 - 23:58Uhr
Es ist doch ganz einfach: Die Görlitzer Bürger haben Oberbürgermeister Paulick ihre Stimmen gegeben, weil sie seine Politik gut finden. Um diese gute Politik zum Wohle der Stadt zur Geltung zu bringen, braucht Herr Paulick selbst kein Stadtratsmandat, sondern Stimmen im Stadtrat. Und genau das ist eingetreten.
Also hat Herr Paulick keinesfalls Wahlbetrug begangen, sondern dem Wählerwillen - der Unterstützung seiner Politik bzw. der des zur Sache! e.V. - zur Durchsetzung verholfen.
Das sollten die politischen Gegner akzeptieren und an ihren Wähleraufrag denken, der bestimmt nicht heißt: Bekämpfung des politischen Gegners.
Rechtswidrige Beschlüsse des Stadtrates
Von Holm-Andreas Sieradzki am 24.07.2009 - 15:34Uhr
Sehr geehrter Herr Domke,
Ihr Glaube täuscht Sie in diesem Fall nicht. Darum geht es mir hierbei aber nicht, ob Sie mir nun Kalkül unterstellen oder nicht.
Spannend finde ich, dass Sie in "objektiv festehende Hinderungsgründe" und "subjektiv zu sehende Ablehnungsgründe" unterscheiden. Der Gesetzestext der Sächsischen Gemeindeordnung tut dies meines Wissens nach nicht.
Aber über die rechtliche Bewertung hinaus bleibt die moralische Bewertung des Vorgangs.
Der Oberbürgermeister der Stadt Görlitz lässt sich auf den exponierten Platz 1 der Stadtratsliste setzen und es ist natürlich davon auszugehen, dass er auch gewählt wird. Gleichzeitig sagt er aber auch, dass er das gewählte Madat nicht annehmen will. Dazu kommt der Fakt, dass ohne die Stimmenanzahl von Herrn Paulick (die ihm anzuerkennen ist) keiner seiner Mitstreiter in den Stadtrat eingezogen wäre. Für mich ist und bleibt das Betrug am Wähler.
Dass sie eine gleiche bzw. gleichgelagerte Argumentation als falsch ansehen, wenn sie gegen den OB gerichtet ist, überrascht mich nicht wirklich.
Und natürlich wähle ich meine Argumente bewusst aus - genauso wie Sie.
Ein angenehmes Wochenende wünscht Ihnen
Holm-Andreas Sieradzki
Rechtswidrige Beschlüsse des Stadtrates
Von Katharina Müller am 24.07.2009 - 09:47Uhr
Zum Kommentar von Herrn Sieradzki:
1. Sollten Sie ruhig den Namen des Kreisrates nennen.
2. Der Vergleich hinkt gewaltig, weil hier keiner der in der Sächsischen Gemeindeordnung genannten Hinderungsgründe zutreffend ist. Dessen musste sich derjenige wohl im Voraus bewusst sein.
3. Offensichtlich gilt für den Stadtrat das Prinzip: Auge um Auge, Zahn um Zahn?
Rechtswidrige Beschlüsse des Stadtrates
Von Rolf Domke am 24.07.2009 - 09:22Uhr
Sehr verehrter Herr Sierazdzki,
zunächst einmal glaube ich zu wissen, dass der von Ihnen angesprochene Kreistagsbeschluss Ihren persönlichen Einzug in den Kreistag verhindert hat.
Ist in Ihrer Argumentation etwa persönliches Kalkül zu vermuten? Zumal Sie auch objektiv feststehende Hinderungsgründe und subjektiv zu sehende Ablehnungsgründe verwechseln, vermischen, jedenfalls nicht differenzieren.
Schlimmsten Falles tun Sie dies auch noch bewusst. Aber ich hoffe, dass ein einfacher Irrtum vorliegt. Kann ja passieren.
Rechtswidrige Beschlüsse des Stadtrates
Von Holm-Andreas Sieradzki am 23.07.2009 - 15:53Uhr
Sehr geehrter Herr Domke,
fragen Sie Ihren Vereineinsvorsitzenden doch einmal, was er vor fast genau einem Jahr bei der konstituierenden Sitzung des Görlitzer Kreistages gemacht hat. Da hat er die Ablehung von Hinderungsgründen eines gewählten Kreisrates mit der Begründung abgelehnt, dass der Betreffende ja vor der Wahl hätte wissen müssen, dass er gewählt werden könnten. Und jetzt, da es so ist, müsse er das Mandat auch annehmen.
Kommt Ihnen da etwas bekannt vor?
Rechtswidrige Beschlüsse des Stadtrates
Von Rolf Domke am 22.07.2009 - 20:51Uhr
Das jüngste Beispiel haben wir ja in der Nicht-Anerkennung der Hinderungsgründe, dass der amtierende OB eben nicht Stadtrat sein kann. Die Gesetzeslage ist eindeutig, bezeichnend ist, dass die ablehnenden Stadträte selbst argumentieren, dass ggf. Gesetze zu ändern seien. Damit ist anerkannt, dass sie so sind, wie sie sind.
Was haben wir denn in der Bürgervertretung für Leute sitzen, die wissentlich und bewusst Recht durch Beschluss brechen (wollen) und damit die Stadt der Lächerlichkeit preisgeben.
Kommt doch zur Besinnung!
Sacharbeit statt Befindlichkeiten
Von Ernst am 21.07.2009 - 22:39Uhr
"Zeit- und Sitzungsgeldverschwendung" nannte es Herr Serafinowicz. Dem ist nichts hinzuzufügen, oder doch:
Wer mit nicht gesetzeskonformen Anträgen oder anlassfreien Dienstaufsichtsbeschwerden das Landratsamt belästigt (man stelle sich die Qual der Rechtsaufsichtsbehörde vor, dem OB ständig Recht geben zu müssen) und den Oberbürgermeister von der Arbeit abhält sollte überlegen, ob er nicht sein Stadtratsmandat besser niederlegt - denn dafür ist mit Sicherheit niemand gewählt worden.
Die Bürger dieser Stadt erwarten Sacharbeit, damit Fortschritte und Perspektiven sichtbar werden! Ideologisch und von persönlichen Befindlichkeiten motivierte Attacken können nur Schaden.
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- Quelle: /red | Foto: /BeierMedia.de - Die Justitia am Görlitzer Rathaus
- Erstellt am 21.07.2009 - 17:45Uhr | Zuletzt geändert am 21.07.2009 - 18:01Uhr
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