Dienstaufsichtsbeschwerde abgeschmettert

Görlitz-Zgorzelec. Nach Prüfung der Dienstaufsichtsbeschwerde von Stadtrat Detlef Rauh gegen Oberbürgermeister Joachim Paulick wegen Untätigkeit in Sachen Stadthalle ist die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde zu dem Ergebnis gekommen, dass kein ahndbares Dienstvergehen des Oberbürgermeisters vorliegt. Die Beschwerde von DSU-Stadtrat Detlef Rauh enthielt Vorwürfe, dass die Stadt im Ergebnis einer Veranstaltung auf eine Liste noch zu klärender Fragen nicht reagiert habe und dass der zeitweilig beratende Ausschuss Stadthalle nicht alle drei bis vier Wochen einberufen wurde. Darüber hinaus soll es einen weiteren Mitbewerber gegeben haben, der im vergangenen Jahr zur Stadthalle vorgesprochen und nichts mehr vom Oberbürgermeister gehört habe. Stadtrat Rauh kritisierte den Umgang mit möglichen Investoren, dies schade dem Ansehen der Stadt.

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Keine Rechtsverstöße

Das Landratsamt als zuständige Rechtsaufsichtbehörde konnte keine Rechtsverstöße des Oberbürgermeisters zu den erhobenen Vorwürfen feststellen. Es sei rechtlich nicht zu beanstanden, dass der Oberbürgermeister einen Vorschlag nicht weiter verfolgt, der nach der bestehenden Haushaltslage keine Aussicht auf Genehmigungsfähigkeit hat. Des Weiteren bestätigte der Landkreis Görlitz die Aussage des Oberbürgermeisters, dass in der aktuellen Situation keine verbindlichen Aktivitäten gegenüber Interessenten unternommen werden können.

Da es offenbar keine konkrete Festlegung von Sitzungsterminen gab, obliegt die Entscheidung über den Zeitpunkt einer Sitzung dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem. Aus Sicht des Oberbürgermeisters gab es seit der ersten Ausschusssitzung keine neuen Erkenntnisse, so dass es keines weiteren Termins bedurfte. Daran ändert auch die Bitte von Herrn Rauh als einzelnem Ausschussmitglied nichts.

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 07.06.2009 - 11:08Uhr | Zuletzt geändert am 07.06.2009 - 11:08Uhr
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