Stadt sucht Wahlhelfer für Oberbürgermeisterwahl
Görlitz, 20. Februar 2026. Am 10. Mai 2026 findet in der Stadt Görlitz die Wahl des Oberbürgermeisters statt. Für einen möglichen zweiten Wahlgang ist der 31. Mai 2026 vorgesehen. Um den Ablauf in den 36 allgemeinen Wahlbezirken und den 12 Briefwahlbezirken des Stadtgebiets sicherzustellen, benötigt die Verwaltung etwa 400 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Neben den städtischen Bediensteten ist die Stadt dabei auf die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger angewiesen.
Bild von Andreas Lischka auf Pixabay
Voraussetzungen und Aufgaben im Wahllokal
Wahlhelfer kann werden, wer wahlberechtigt ist, nicht selbst als Wahlbewerber antritt und keine Vertrauensperson eines Wahlvorschlages ist. Für die Oberbürgermeisterwahl müssen Interessierte das 18. Lebensjahr vollendet haben. Zudem ist die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union erforderlich. Die Helfer müssen seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz im Wahlgebiet haben und dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Die ehrenamtlichen Helfer begleiten im Wahllokal den Ablauf der Wahlhandlung und unterstützen bei der Ermittlung des Ergebnisses. Zu den Anforderungen gehören ein korrektes Auftreten sowie die gewissenhafte Durchführung der Aufgaben, die der Wahlvorsteher überträgt.
Zeitlicher Ablauf am Wahlsonntag
Am Wahlsonntag finden sich die Wahlvorstände spätestens um 07:30 Uhr im jeweiligen Wahlbüro ein. Der Wahlvorsteher teilt die Helfer in eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht ein. Ab 18:00 Uhr kommen alle Mitglieder wieder zusammen, um die Stimmen auszuzählen und das Wahlergebnis festzustellen.
Die Briefwahlvorstände beginnen ihre Tätigkeit am Nachmittag mit der Zulassung der Wahlbriefe. Auch sie übernehmen ab 18:00 Uhr die Auszählung der Stimmen und die Feststellung des Briefwahlergebnisses.
Aufwandsentschädigung und Anmeldung
Der Einsatz wird mit einem Erfrischungsgeld honoriert, dessen Höhe von der jeweiligen Funktion abhängt. In den allgemeinen Wahlbezirken erhält der Wahlvorsteher 40 Euro, sein Stellvertreter 35 Euro und die Beisitzer 25 Euro. In den Briefwahlbezirken beträgt die Entschädigung für den Wahlvorsteher 35 Euro. Alle anderen Mitglieder des Briefwahlvorstandes erhalten 25 Euro.
Interessierte Bürger können sich telefonisch unter 03581 671513 oder 03581 671507 sowie per E-Mail unter wahlhelfer@goerlitz.de melden. Weitere Informationen sind unter www.goerlitz.de/wahlen abrufbar.
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- Quelle: red / PM Stadtverwaltung Görlitz
- Erstellt am 20.02.2026 - 08:37Uhr | Zuletzt geändert am 20.02.2026 - 08:39Uhr
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