Erneut Stadtratsbeschluss ad absurdum geführt

Dresden | Görlitz, 8. Mai 2008. Das Regierungspräsidium Dresden hat den Beschluss des Stadtrates der Kreisfreien Stadt Görlitz Nr. 525a-07 vom 19. Juli 2007 anstelle und auf Kosten der Stadt Görlitz aufgehoben. Mit diesem Beschluss hatte der Stadtrat Oberbürgermeister Joachim Paulick beauftragt, das Vergleichsangebot von Herrn Hartmut Gottschling vom 22. August 2006 anzunehmen und die haushalterischen Auswirkungen darzulegen. Dagegen hatte der OB widersprochen und den Vorgang zur Entscheidung beim Regierungspräsidium Dresden (RP) vorgelegt.

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Stadtrat verweigert sich rechtskonformem Zustand

Das Regierungspräsidium hatte mit Bescheid vom 5. Dezember 2007 den Beschluss beanstandet, da er rechtswidrig sei, und die Stadt zur Aufhebung binnen sechs Wochen aufgefordert. Dies lehnte der Stadtrat der Kreisfreien Stadt Görlitz in seiner Sitzung vom 20. Dezember 2007 ab.

Nun hat das RP per Ersatzvornahme die Aufhebung dieses Beschusses verfügt. „Die Stadt Görlitz hat durch die Entscheidung des Stadtrates am 20.12.2007, aber auch durch ihre grundsätzliche Weigerung, im Zusammenhang mit der SRG GmbH beanstandete Stadtratsbeschlüsse aufzuheben, zu erkennen gegeben, dass sie auch in Zukunft nicht gewillt ist, den Anordnungen der Rechtsaufsicht Folge zu leisten. Eine Aufhebung des Beschlusses vom 19.07.2007 ist aber erforderlich, um einen rechtskonformen Zustand wiederherzustellen.“, heißt es in dem Bescheid aus Dresden.

Einer Androhung der Ersatzvornahme bedürfe es nicht mehr. Die Möglichkeit zur Selbstkorrektur habe die Stadt nicht genutzt und sich bisher in mehreren Fällen nachhaltig geweigert, den Anordnungen des RP zur Aufhebung rechtswidriger Beschlüsse nachzukommen. Die Durchführung der Ersatzvornahme entspräche deshalb auch den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit.

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 08.05.2008 - 09:01Uhr | Zuletzt geändert am 10.06.2022 - 23:38Uhr
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