Görlitz braucht Wahlhelfer!

Görlitz-Zgorzelec. Am 8. Juni 2008 finden die Kreistags- und die Landratswahl für den neu zu bildenden Landkreis Görlitz und am 22. Juni 2008 die etwaigen Neuwahlen dazu statt. Für beide Wahltage bittet die Stadtverwaltung Görlitz erneut freiwillige Helfer um die Mitarbeit in den Wahlvorständen.

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Bürgerinnen und Bürger, die die Verwaltung an diesen Tagen als Wahlhelfer/in tatkräftig unterstützen möchten, werden gebeten, die Bereitschaftserklärung auszudrucken und ausgefüllt an die

Stadtverwaltung Görlitz
Hauptverwaltung, SG Statistik/Wahlen
Untermarkt 6-8
02826 Görlitz

zu senden.

Die Bereitschaft zur Hilfe kann auch telefonisch unter 03581 - 67-1507 oder per eMail an e.leuschner(at)goerlitz.de (at)=@ gemeldet werden. Die Stadtverwaltung wird sich bemühen, die von Ihnen angegebenen Einsatzwünsche zu berücksichtigen.

Was hat ein Wahlvorstand zu tun?
Bei den Kreiswahlen und etwaigen Neuwahlen werden 45 Wahlbezirke und zusätzlich 6 Briefwahlbezirke gebildet. Grundsätzlich ist in jedem Wahlbezirk ein Wahlvorstand im Einsatz. Dieser besteht aus einem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter und weiteren Beisitzern. Am 8. und 22. Juni 2008 werden maximal neun Personen in den Wahlvorstand berufen. Die Wahlvorstände in den Wahllokalen im Stadtgebiet sind für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl sowie die anschließende Ergebnisermittlung in ihrem Wahlbezirk zuständig. Die Briefwahlvorstände prüfen die Zulassung der Wahlbriefe und ermitteln ebenfalls das Wahlergebnis.

Wer kann in einem Wahlvorstand mitarbeiten?
Wer in einem Wahlvorstand mitarbeiten möchte, muss wahlberechtigt sein, also seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltermin seinen Hauptwohnsitz in Görlitz, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge dürfen nicht Mitglieder in Wahlvorständen sein.

Müssen Mitglieder des Wahlvorstandes den ganzen Wahltag über anwesend sein?

Unter Beachtung der Beschlussfähigkeit des Wahlvorstandes müssen nicht ständig alle Mitglieder während der Wahlzeit, also von 8:00 bis 18:00 Uhr, im Wahllokal anwesend sein. In der Regel wird man sich in einer Art Schichtsystem ablösen. Zur Ergebnisermittlung ab 18:00 Uhr muss der Wahlvorstand jedoch vollständig vertreten sein. Die Briefwahlvorstände beginnen ihre Tätigkeit erst am Nachmittag des Wahltages.

Wie werden die Mitglieder des Wahlvorstandes auf ihre Tätigkeit vorbereitet?

Der Wahlvorsteher und sein Stellvertreter erhalten eine Schulung im Rathaus. Die Beisitzer werden vor Beginn der Öffnung des Wahllokales am Wahltag vom Wahlvorsteher in ihre Aufgaben eingewiesen.

Wie wird die ehrenamtliche Tätigkeit vergütet?

Alle in einem Wahlvorstand tätigen Wahlhelfer erhalten ein so genanntes „Erfrischungsgeld“. Dieses wird am 8. Juni und am 22. Juni - im Falle einer Neuwahl - 20 Euro betragen. Das Geld wird nach der Wahl auf ein vom Wahlhelfer angegebenes Konto überwiesen.

Kommentare Lesermeinungen (1)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Keine Wahlhelfer

Von Andreas am 23.04.2008 - 07:49Uhr
Wie sollen sich Wahlhelfer melden, wenn sich der Stadtrat selbst so schwertut, einen Wahlleiter zu wählen? Vorbilder sind das nicht.

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  • Quelle: /red | Foto: /BeierMedia.de
  • Erstellt am 22.04.2008 - 20:52Uhr | Zuletzt geändert am 22.04.2008 - 21:03Uhr
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