Paulick nicht untreu

Görlitz-Zgorzelec. Im Juni 2007 hatten die Medien darüber berichtet, dass gegen den Oberbürgermeister der Stadt Görlitz, Joachim Paulick, wegen Untreue ermittelt werde. Auf die öffentlichen Vorwürfe hatte der Oberbürgermeister damals geantwortet: „Ich habe mir nichts, aber auch absolut gar nichts vorzuwerfen“. Dem hat sich jetzt auch die ermittelnde Staatsanwaltschaft Görlitz angeschlossen. Zu Unrecht war dem Oberbürgermeister vorgeworfen worden, dass er keine Schritte unternommen habe, den von seinem Amtsvorgänger auf Beschluss des Stadtrates angelegten Neißefonds aufzulösen. Die Anlage von Geldern aus dem Stadtwerkeverkauf im Neißefonds sollte gegen die Sächsische Gemeindeordnung verstoßen haben. Das Ermittlungsverfahren gegen Oberbürgermeister Joachim Paulick wurde nun mit Verfügung vom 26.02.2008 gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Die Staatsanwaltschaft sieht inzwischen keine Grundlage für weitere Ermittlungen oder eine Anklageerhebung mehr.

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Neißefonds besteht zu recht

Bereits das Landgericht Görlitz hatte in einem Parallelverfahren gegen frühere Amtsträger der Stadt Görlitz festgestellt, dass die Anlage im Neißefonds in Übereinstimmung mit der Sächsischen Gemeindeordnung stand. Den abweichenden Ausführungen des Sächsischen Rechnungshofes folgte das Gericht nicht, sondern verwarf diese als fehlerhaft. Das OLG Dresden hat sich dieser Wertung angeschlossen.

Damit ist klar, dass in der Folge auch Oberbürgermeister Paulick rechtmäßig gehandelt hatte, als er keine Veranlassung zur Auflösung des Neißefonds sah.

Paulick hielt angesichts dieses Ergebnisses eine Kommentierung für überflüssig.








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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 04.03.2008 - 22:25Uhr | Zuletzt geändert am 04.03.2008 - 23:11Uhr
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