Görlitz-Touristen als zu melkende Kühe?

Görlitz-Touristen als zu melkende Kühe?Görlitz, 2. Mai 2021. Von Thomas Beier. Was reimt sich auf Übernachtungssteuer? Billig jedenfalls nicht: Die vom Görlitzer Stadtrat am 29. April 2021 beschlossene Übernachtungssteuer schlägt bei den Nachtlager-Anbietern in der Stadt nicht nur als solche zu Buche, sondern bringt auch deutlichen Verwaltungsaufwand mit sich. Dass der Beschluss mit denkbar knappster Mehrheit fiel, zeugt vom Für und Wider gewichtiger Argumente, die von den Stadträten abgewogen werden mussten.

Abb.: Görlitz, die Schöne, ist bekannt und ein attraktives Reiseziel, wozu das städtische Marketing einen großen Beitrag leistet
Foto: © BeierMedia.de
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Für und wider zur kommenden Übernachtungssteuer in Görlitz

Zwei Steine waren ins Rollen gebracht worden: Verein und Stadtratsfraktion der "Bürger für Görlitz" (BfG) hatten eine "Kulturförderabgabe" (der Görlitzer Anzeiger berichtete am 25. März 2021) ausgeheckt, die Fraktion Motor Görlitz/Bündnisgrüne unabhängig davon eine Gästetaxe – früher Kurtaxe genannt – vorgeschlagen. Aus der Kulturförderabgabe wurde die Übernachtungssteuer, die nach dem fiskalischen Prinzip in den großen Haushaltstopf fließt, die Gästetaxe hingegen hätte ausschließlich für die Tourismusförderung beziehungsweise touristische Angebote der Neißestadt verwendet werden können.

Immerhin, die städtische Wirtschaftsfördergesellschaft, die als Europastadt GörlitzZgorlec GmbH (EGZ) firmiert, treibt enormen Aufwand für die Förderung der Görlitzer Tourismuswirtschaft. Das macht Görlitz zwar als Wirtschaftsstandort auch für ganz andere Branchen attraktiver und liegt damit im städtischen Interesse, dennoch zählt vor allem das Übernachtungsgewerbe – übrigens auch die von der Übernachtungssteuer nicht erfasste Gastronomie der Innenstadt – zu den Hauptprofiteuren der Aktivitäten, wenn es um das Stadtmarketing geht. So gesehen ist eine Übernachtungssteuer zusätzlich zur Gewerbesteuer, die von den Übernachtungsbetrieben an die Stadt entrichtet wird, nur recht und billig – allerdings auch schwierig, weil die Übernachtungssteuer unmittelbar auf bestimmte Umsätze fällig wird, also gewinnunabhängig ist.

Aus Sicht der Wirtschaft stellt sich das freilich anders dar: So hat die auch für Görlitz zuständige Industrie- und Handelskammer Dresden die neue Steuer wegen ihrer Kosten, ihres geringen Nutzens und des schlechten Timings deutlich kritisiert. Sie stelle eine einseitige Belastung der Beherbergungsbetriebe dar, die in keinem Verhältnis zu den ökonomischen Effekten für den Tourismus steht. Dabei war die Kammer rechtzeitig aktiv geworden. Frank Großmann, Leiter der Görlitzer IHK-Geschäftsstelle: "Wir hatten bereits im Vorfeld der Sitzung gegenüber Stadtverwaltung und Stadtrat nachdrücklich auf unsere Bedenken gegenüber einer solchen Bettensteuer hinweisen." Er kritisiert zudem die Mittelverwendung aus der Übernachtungssteuer im allgemeinen Haushalt der Stadt: "Wenn überhaupt, so hätte man zu einem späteren Zeitpunkt und bei frühzeitiger Einbindung der touristischen Anbieter der Stadt die Einführung einer Gästetaxe gemäß sächsischem Kommunalabgabengesetz diskutieren können. Prämissen hätten in diesem Fall die ausschließliche Verwendung der Mittel für touristische Zwecke und Maßnahmen, ein Minimum an Bürokratie bei Unternehmen und Verwaltung sowie ein Mitspracherecht der Tourismuswirtschaft bei der Mittelverwendung sein müssen."

Was den Bürokratieaufwand betrifft, ist der Standpunkt der Stadtverwaltung ein anderer. Auf der Stadtratstagung hatte Matthias Melzig, Sachgebietsleiter der Görlitzer Steuer- und Kassenveraltung, einen Vergleich zwischen

    • der Gästetaxe, die einen einheitliche Angabe pro Übernachtung bedeuten würde,
    • der Übernachtungssteuer, die prozentual auf den Übernachtungspreis aufgeschlagen wird, und
    • einer Tourismusabgabe, die rechtlich der ehemaligen Fremdenverkehrsabgabe entspricht und sich aus der Art und Lage des Gewerbes, der konkreten Umsatz-/Gewinnsituation und einem Hebesatz ableitet,
vorgestellt. Fazit: Gästetaxe und Tourismusabgabe seien rechtlich als schwierig einzustufen und der Vorbereitungs- und Folgeaufwand einer Übernachtungsteuer wesentlich geringer; die Übernachtungsteuer habe das effizienteste Verhältnis zwischen Bürokratiekosten und Erträgen. Die Zweckbindung der Gästetaxe oder Tourismusabgabe sei für die Haushaltsplanung kaum von Belang.

Wie unbürokratisch eine Übernachtungssteuer ist, belegt der 23 Inhaltsseiten umfassende Berliner "Leitfaden zur Übernachtungssteuer" (Download ca. 4,1 MB), der sich sehr schön zum Einlesen in das Thema eignet. Für die privatreisenden Görlitz-Besucher ist interessant, dass nach Einführung der Steuer auch auf die Übernachtungssteuer die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) fällig wird. Für die Anbieter, so darf spekuliert werden, ist die Übenachtungssteuer ein prima Anlass, die Preise überproportional anzuheben und dem erstaunten Gast schulterzuckend zu erklären, dass man bei Einführung einer neuen Steuer auch nichts machen könne. Machen können allerdings die ersehnten Touristen, denn in deren Ohren ist eine Übernachtungssteuer einfach keine gute Nachricht. Folge: Die Übernachtungssteuer kann die Bemühungen um einen längeren Aufenthalt von Touristen in Görlitz ein Stück weit konterkarieren.

Auch, wenn die Touristen in Görlitz nun gründlicher gemolken werden sollen, so sind sie doch nicht als Cash Cows im betriebswirtschaftlichen Sinne zu sehen: Bei den Cash Cows geht es um Abschöpfungsstrategien in Geschäftsfeldern, die sich dem Ende ihres Produktlebenszyklus nähern – in Görlitz dagegen kann man darauf vertrauen, dass die Stadt weiterhin den Görlitz-Tourismus fördert und nicht zuletzt hat ja die EGZ dabei ein gutes Händchen. Allerdings gilt auch der Grundsatz, wonach der bezahlt, der bestellt. Es bleibt kompliziert.

Kommentare Lesermeinungen (1)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Kulturförderabgabe

Von Prof. Dr. Joachim Schulze am 04.05.2021 - 18:29Uhr
Die Kulturförderabgabe richtig verstehen. 12 Anmerkungen.
Von Stadtrat Prof. Dr. Joachim Schulze, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 4.5.2021

Wohlwissend um die Schwierigkeiten einer Einführung von neuen Steuern oder Abgaben hat sich unsere Fraktion intensiv mit der Frage befasst, wie Görlitz seine kulturelle Infrastruktur (z.B. unser Theater), die ja ausschlaggebend für die Attraktivität als Destination für den Städtetourismus ist, erhalten kann.
Dazu kommen neue Aufgaben, wenn wir etwa an den Betrieb des Kulturforums Synagoge denken, an die Attraktivität der Museumslandschaft für die junge Generation, an die Wiederinbetriebnahme der Stadthalle an die Festigung der Soziokultur, an das Welterbezentrum und an die „Vermarktung“ von Jakob Böhme durch die Dauerausstellung.

Die am 29.April vom Stadtrat Görlitz beschlossene „Kulturförderabgabe“ bewegt auch im Nachgang Teile der Öffentlichkeit in der Politik, in den Medien und auch die IHK Dresden mit ihrer Görlitzer Niederlassung nimmt weiter Stellung. Steuern und Abgaben sind per se ein kontroverses Thema.
Ich arbeite als Bündnisgrüner in der Einreicherfraktion „Bürger für Görlitz“ und habe die Vorlage in der erwähnten Stadtratssitzung eingebracht. Es ist klar, dass ich „parteilich“ bin für die Kulturförderabgabe. Aber das sind diejenigen, die andere Vorstellungen äußern oder Kritik an der jetzt angestrebten Lösung auch. Zum Wesen einer pluralistischen Gesellschaft gehört, dass es unterschiedliche Interessen gibt, die um eine Mehrheit ringen. Einzelinteressen dürfen auch rigoros sein und müssen nicht auf das „Beste für die Gemeinschaft“ schauen. Für die Interessenabwägung gibt es legitimierte Institutionen, wie einen Stadttrat.
Es mag sein, dass einem das Ergebnis dann nicht gefällt und nichts außer den Ewigkeitsgarantien im Grundgesetz ist in Stein gemeißelt. Eine demokratisch zustande gekommene Entscheidung ist aber zu respektieren.

Zur Kulturförderabgabe und der geäußerten Kritik z.B. seitens der IHK:

Die Kulturförderabgabe in Form einer „Übernachtungssteuer“ ist ein Instrument nach § 7 Sächsisches Kommunalabgabengesetz.

1. Die Kulturförderabgabe zahlen die Gäste, nicht die Beherbergungsbetriebe. Die leiten das weiter, so wie sie auch sonst die Steuern zu erheben und zu zahlen haben. Zu sagen, die Beherbergungsbetreiber würden „zu Steuereintreibern degradiert“, wie gerade ein Stadtrat postete, ist Stimmungsmache, dumpfer Populismus. Nein, es ist in diesem Fall ist es eine „stadtbürgerliche Pflicht“.

2. Die Abgabe wird – wenn der Stadtrat das Erhebungskonzept und die Satzung verabschiedet hat – frühestens in der zweiten Hälfte 2022 wirksam. Die Pandemie dürfte dann überwunden sein und viele Menschen holen das Reisen nach. Vielleicht geht es schneller: "Der Sommer wird gut werden" – so zitiert die SZ heute auf der Titelseite den Tourismusbeauftragten des Bundes.

3. Wenn sich etwas am Reiseverhalten ändert, dann zu Gunsten des inländischen Städtetourismus, des inländischen Wellness und Kulturtourismus. (Faktoren sind Klimawandel, CO2-Bepreisung von Flugreisen und Kreuzfahrten, demografischer Wandel mit mehr älteren Menschen). Und da ist Görlitz als Kulturstadt und in (einigen Jahren hoffentlich Welterbestadt) am See sehr gut aufgestellt.

4. Die Höhe muss der Stadtrat noch festlegen. Gehen wir mal von 5% auf den Übernachtungspreis aus, so wird das Gäste, die unsere schönen Hotels besuchen und unsere attraktive Stadt nicht von einem Besuch abhalten. Ich lasse mich gerne mit empirischen Daten zum Buchungsverhalten anderer deutscher Städte beeindrucken, die Einbrüche der Gästezahlen nach Einführung von Abgaben auf touristische Übernachtungen aufzeigen.

5. Mit dem Begriff "gefühlter Wettbewerbsnachteil" der IHK kann ich nichts anfangen. Was soll das sein? Die IHK bezieht sich in einer ergänzenden Bemerkung auf meinen Einwand hin auf die Besucher, „da sie dafür keine konkreten Vorteile erwarten können, und anderenorts solche Aufschläge nicht verlangt werden“. Woher weiß das die IHK? Gibt es Befragungen dazu (siehe Punkt 4)? Wer nach Pirna will, macht das, weil er nach Pirna will – und vermutlich höchstens am Rande, weil es für die Gästetaxe verschiedene Ermäßigungen gibt. Und wer nach Görlitz will, will nach Görlitz, weil die Stadt am See diese großartige Kulisse bietet und ein Niveau von Kultureinrichtungen und Kulturangeboten, dass für eine Stadt unserer Größe atemberaubend ist. DAS ist der Gegenwert, den die Touristen bekommen und das Erlebnis unserer Baukultur.

6. Die IHK favorisiert – wenn überhaupt eine Abgabe - die Modelle Gästetaxe oder Tourismusabgabe. Letzteres verwundert mich. Die Tourismusabgabe, die im Prinzip ALLE Wirtschaftsteilnehmer in der Stadt treffen würde, bei denen Touristen als Kunden angenommen werden, müsste die IHK doch ausschließen oder folgt man der Auffassung aus dem Tourismusverein, dass das "gerechter" sei? Der Aufwand ist jedenfalls gigantisch, der Ertrag nach Auffassung der Verwaltung fraglich.
Und die Gästetaxe? "Linke Tasche, Rechte Tasche" ist z.B. folgendes Beispiel einer Gästetaxe, die so in etwa 2 oder 3 Euro je Nacht ausmacht: Gäste dürfen dafür kostenlos den ÖPNV benutzen und die Kommune muss dafür das Verkehrsunternehmen entschädigen. Diesen Beitrag bringen die Ortsansässigen auf ebenso wie die verringerten Eintrittsgelder ins Freibad oder das Museum.
Was da unterm Strich bleibt, ist fraglich. Übrigens kein fiktives Beispiel, siehe Sächsische Schweiz. Dass es natürlich gut für die Umwelt Ist, wenn Touristen den ÖPNV nutzen und das Auto stehen lassen, weiß ich übrigens. Aber darum geht es hier nicht.

7. Selbstverständlich hat der demokratisch von den GörlitzerInnen gewählte Stadtrat das Recht, über die Erhebung von Steuern und Gebühren und deren Verwendung in einem Städtischen Haushalt zu entscheiden. Als Privatmann und Grundsteuerzahler und Zahler von Einkommensteuer in nennenswerter Höhe beanspruche ich auch nicht, die Verwendung zu bestimmen.
Ich möchte ergänzen, dass wir andernfalls das Verständnis einer solidarischen Stadtgemeinschaft aufgeben, zu der alle nach Kräften und über den ganz persönlichen Nutzen hinaus nach Kräften beisteuern. Es gab mal Zeiten, in denen zum Beispiel das Wahlrecht an die Steuern gebunden war, die jemand leistete. Im Grunde wird dem Stadtrat bescheinigt, dass er nicht in der Lage ist, das eingenommene Geld richtig und sachgerecht auszugeben.
Es ist zudem völlig verfehlt, das als „Bürgerbeteiligung“ zu verkaufen. Die Legitimität von „Beiräten“ ist fragil und eine abgeleitete aus „zweiter Hand“, auch wenn sie durch eine Berufung durch den Stadtrat erfolgt. Guter Rat ist immer gut und erweitert die Perspektiven - kann zum Guten auch verändern. Das ist keine Frage. Aber: wir sind als Stadträte Bürger dieser Stadt, die die Beteiligung der Bürgerschaft an der kommunalen Selbstverwaltung realisieren. Und dafür haben wir kraft Wahl auch ein Mandat direkt von der Basis und nicht über ein Delegationsprinzip.
Mir wurde erneut deutlich, dass es offenbar große Unterschiede im Verständnis von „Bürgerschaftlicher Beteiligung“ im Verhältnis etwa zum Stadtrat gibt.
Es ist weder politisch noch moralisch noch sachlich der privilegierte Anspruch einer Branche gegeben (hier der Torismuswirtschaft), da am Hebel zu sitzen. Wenn es das anderswo gibt, dann sicher als Hebel, um Widerstand zu verringern.
Beraten, was etwa tourismusförderlich ist, kann die Branche gerne. Wir wollen sie als Stadt ja nach Kräften fördern, sonst würden wir nicht Jahr für Jahr sehr große Summen in die EGZ und in die Tourismusinformation stecken. Jeder Steuerzahler in der Stadt finanziert das klaglos mit.
Vertreter der Wirtschaft sitzen als sachkundige Bürger zu dem in Ausschüssen. Herr Großmann als Vertreter der IHK ist zusammen mit dem Vertreter der Handwerkskammer auf Wunsch des OB und mit Zustimmung des Ausschusses sogar auf freiwilliger Basis "ständiger Gast" im Ausschuss für Stadtentwicklung. Stimmen aus der Wirtschaft werden gehört im Stadttrat.
Streng genommen müssten eher die Gäste - die schließlich zahlen - dann "mitbestimmen". Befragen sollte man sie übrigens zu ihrer Einschätzung von Görlitz als Tourismusdestination, um noch attraktiver zu werden.

8. Apropos Bürokratie: Die Verwaltung hat nach einer Vorprüfung von drei Varianten dargelegt, dass unsere Variante der Kulturförderabgabe am effektivsten und effizientesten ist. Auch hier lasse ich mich gerne eines Besseren belehren und erwarte dann entsprechend mit belastbaren Angaben untersetzte Darlegungen.

9. Die AfD ist gegen jede Form von Abgaben. OB, CDU, SPD, Bürger für Görlitz plus ich als Bündnisgrüner haben für die Kulturförderabgabe gestimmt, Motor/Bündnisgrüne (5 Sitze) dagegen, weil sie für die Gästetaxe sind.

10. Der Vertreter der IHK behauptet, dass die uns mit den neuen Abgaben möglichen Investitionen, bzw. der Aufwand in keinem Verhältnis zur Förderung des Tourismus stehen. Woher weiß er das? Kennt er die Investitionen, die mit den hereingeholten Geldern möglich sind und deren Wirkung? Dazu gibt es noch keine Beschlüsse, kann es auch nicht geben.

11. Es ist falsch, die Interessen der Städtischen Gesellschaft EGZ (hundertprozentige Tochter der Stadt), die man zu vertreten behauptet, gegen "die Stadt" in Stellung zu bringen. Die Stadt Görlitz bedient sich ihrer Gesellschaften, um bestimmte Bereiche der Daseinsvorsorge in einer “freieren“ Form wirtschaftlicher Betätigung optimal ausfüllen zu können. Die Gesellschaften haben sich in dieser Betätigung aber den Interessen des Gesellschafters Stadt unterzuordnen.

12. Verwaltung und Mehrheit des Stadtrates haben sich für die Kulturförderabgabe ausgesprochen, bzw. dem OB den Auftrag gegeben, ein Erhebungskonzept und eine Satzung zu erarbeiten. Darüber hat der Stadtrat dann zu befinden, insbesondere auch über einen Termin der Einführung. Es geht jetzt also um das „Wie“. Dafür kann und sollte man sich beraten mit verschiedenen Akteuren. Das letzte Entscheidungsrecht hat der Stadtrat, das ist der Wesenskern der kommunalen Selbstverwaltung, der für mich nicht verhandelbar ist.

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  • Quelle: Thomas Beier | Foto: © BeierMedia.de
  • Erstellt am 02.05.2021 - 11:52Uhr | Zuletzt geändert am 02.05.2021 - 13:44Uhr
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