Sonderrechte im Lockdown?

Sonderrechte im Lockdown?Görlitz, 30. Dezember 2020. Von Thomas Beier. Ist die Fragestellung falsch, sind auch die Antworten falsch – eine Weisheit, von der manche Politiker, vor allem die Spezies der Parteisoldatinnen und Parteisoldaten, noch nicht infiziert sind. Gemeint ist die Diskussion um Sonderrechte für Leute, die bereits gegen die Wirkungen des Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft wurden.

Symbolfoto: Vesna Harni, Pixabay License
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Es geht nicht um Sonderrechte, es geht um die Rückkehr zur Normalität – falls es die geben kann

Es gehört zu den Schattenseiten des Poltiker- und Politikerinnenberufs, wenn man der Versuchung unterliegt, in jedweder Diskussion reflexartig Stellung zu beziehen. Besonders seitens der SPD tönen aktuell Stimmen, die "Sonderrechte" für gegen Corona Geimpfte verneinen aus falsch verstandener Solidarität mit den Ungeimpften. Doch bereits der Begriff "Sonderrechte" ist falsch, geht es doch um die Rücknahme der während der Pandemie für alle geltenden besonderen Auflagen – sprich Einschränkungen der Freiheitsrechte – für jene, die sich nicht mehr infizieren und, das gehört zwingend dazu, andere nicht mehr infizieren können.

In bestimmten Fällen eine Impfung zur Voraussetzung für die Teilhabe zu machen ist nicht nur vernünftig, sondern längst Usus: In Deutschland wird kein Kind in eine Kita aufgenommen, wenn es nicht gegen die Masern geimpft ist. Niemand käme auf die Idee, in diesem Zusammenhang von einem Sonderrecht auf einen Kita-Platz zu sprechen. Entsprechend muss es auch Unternehmen und anderen Organisationen möglich sein, Impfanforderungen an Kunden und Mitarbeiter zu stellen, wenn von ihnen ansonsten eine deutliche Gefahr, etwa durch die Auslösung von Infektionsketten, ausgehen kann.

Eine Diskussion zur Unzeit

Es ist eine Diskussion zur Unzeit aus mehreren Gründen. Noch ist unbekannt, in welchem Maße der Impfstoff die Weitergabe des Virus verhindert. Bleibt ein Infizierter infektiös, also ansteckend, wird er sich den Auflagen in jedem Falle weiter fügen müssen. Mehr noch: Der hochwirksame Impfstoff wirkt – und keiner weiß, wie lange – eben nicht hundertprozentig; einige, wenn auch nur wenige Prozent, der Geimpften werden weiterhin an Covid-19 erkranken und das Virus weitergeben. Schon allein das spricht gegen eine schnelle Rückkehr der Geimpften zur auflagenlosen Normalität.

Außerdem spricht ebenfalls gegen die Entlassung der Geimpften aus dem Wirkungsbereich der betreffenden Allgemeinverfügungen und Verordnungen, dass die öffentliche Kontrolle verloren ginge. Wer will etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften kontrollieren, ob jene, die ihre Atemwege nicht bedecken, tatsächlich geimpft sind? Zu befürchten wäre zudem eine hohe Zahl von Trittbrettfahrern aus Kreisen der Coronaleugner.

Auch tritt der Impfschutz nicht sofort ein. Nach der ersten Impfung baut ungefähr die Hälfte der Geimpften einen Immunschutz gegen SARS-CoV-2 auf. Nach der Wiederholung der Impfung nach rund drei Wochen und einer weiteren Woche, die für die Immunantwort auf den Impfstoff nötig ist, verfügen dann zirka 95 Prozent der Geimpften über die erwünschte Immunisierung. Das bedeutet, erste nennenswerte Wirkungen der gerade begonnenen Impfkampagne sind nicht vor Februar 2021 zu erwarten sind. Die Wirkung auf das Infektionsgeschehen insgesamt dürfte sogar auf Monate hinaus eher gering sein, da wegen der begrenzten Verfügbarkeit des Impfstoffs und der naturgemäß begrenzten Kapazitäten der mobilen Impftrupps und der Impfzentren die Impfkampagne nur relativ langsam vorankommt. Eine tatsächliche Entspannung der Pandemielage kann wohl erst für den Sommer 2021 erwartet werden und die Nagelprobe auf den Erfolg aller Anti-Corona-Maßnahmen wird im Spätherbst 2021 zu bestehen sein.

Über allem schwebt das Risiko weiterer Mutationen des Coronavirus. Schon jetzt verbreiten sich ansteckendere Varianten, die die Wirkung der Vorsichtsmaßnahmen weiter reduzieren.

Gespalten ist diese Gesellschaft schon längst

Wer von "Sonderrechten für Geimpfte" plappert und damit eine befürchtete "Spaltung der Gesellschaft" herbeifaselt, sollte die Augen öffnen: Gespalten ist diese Gesellschaft schon längst, in eine Mehrheit, die sich an die pandemiebedingten Auflagen hält – ganz gleich, aus welchen Motiven heraus – und eine laute Minderheit von Coronaleugnern, an deren Existenz schlecht kommunizierende Politiker und Medien nicht schuldlos sind.

Während die professionelle Recherche und Aufbereitung von Informationen zum Medienhandwerk gehören sollten, haben es Politiker und natürlich auch Politikerinnen in ihrem Job ungleich schwerer: Sie müssen den Expertenrat, was in der jeweiligen Situation als wirksam oder erfolgversprechend zu tun ist, so umsetzen, dass die konkreten Maßnahmen möglichst allgemein akzeptiert werden. Politiker dürfen nicht müde werden, ihr Handeln zu erklären, wobei erklären eben nicht das gebetsmühlenartige Nachbeten aufgeschnappter Standpunkte bedeutet, sondern Worte zu finden, die das Wahlvolk akzeptieren kann.

Zur Akzeptanz von Vorsichtsmaßnahmen gegen Coronainfektionen gehört auch, diese durchzusetzen. Mit Stand vom 29. Dezember 2020 lag die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Görlitz trotz deutlich sinkender Tendenz noch immer bei katastrophalen 404 je 100.000 Einwohner. Da die Zahl der schweren Krankheitsverläufe erst um Wochen zeitversetzt abnehmen kann, werden Krankenhäuser und Krematorien bis weit in den Januar überlastet bleiben. Und was macht die Bevölkerung? Gestern am frühen Vormittag in einem großen Görlitzer Discounter jedenfalls hatte mehr als jeder dritte Kunde sein Riechorgan über der Atemwegsbedeckung hängen und zeigte damit: Ist doch alles nicht so schlimm. Anstelle als Inhaber des Hausrechts die Kunden anzusprechen und darauf hinzuweisen, lebten geschätzte 80 Prozent des Personals das genau so vor. Ob jene, die ihren Beruf nicht ausüben können, die wirklich unter den Ausgangsbeschränkungen leiden oder die an Covid-19 erkrankt sind, Verständnis für dieses Verhalten, mit dem nicht einmal eine geringe Einschränkung akzeptiert wird, haben? Die an Covid-19 Verstorbenen kann man ja nicht mehr fragen.

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  • Quelle: Thomas Beier | Foto: Hvesna / Vesna Harni, Pixabay License
  • Erstellt am 30.12.2020 - 06:38Uhr | Zuletzt geändert am 10.01.2022 - 18:07Uhr
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