Cannabis: aus der Illegalität hin zu legalen Anwendungen
Görlitz, 28. November 2021. Nanu! In einer sächsischen Tageszeitung erschien vor wenigen Tagen eine halbseitige Annonce, die verspricht, in der Cannabispflanze stecke großes Potential. Angesicht der stärker gewordenen Diskussion um die mögliche kontrollierte Cannabis-Freigabe als Rauschmittel durch die neue Bundesregierung ist es an der Zeit, sich mit diesem Thema näher zu befassen.
Kein "Recht auf Rausch", aber medizinische Verwendung möglich
Beim Stichwort Cannabis denken viele zuerst an illegale Drogen – und das ist auch gut so. Es braucht nämlich Aufmerksamkeit, weil Beschreibungen und Bezeichnungen wie jack the ripper die Rauschwirkung erst auf den zweiten Blick erkennen lassen. Für solche Pflanzen besteht in Deutschland ein grundsätzliches Anbauverbot! Schon eine einzige Pflanze reicht, um sich strafbar zu machen.
In Deutschland können Cannabisprodukte allerdings in bestimmten Fällen vom Arzt per Rezept verschrieben werden. In sehr seltenen Ausnahmefällen ist sogar eine Anbaugenehmigung für Cannabis denkbar, für die nach unterschiedlichen Quellen Privatinteressenten jedoch den Rechtsweg beschreiten müssen. Angewendet wird Cannabis als Arzneimittel zur Schmerzbehandlung etwa bei Krebs, Aids oder Multipler Sklerose. Ein Anbau auf eigene Faust, auch nicht für den ausschließlichen Eigenbedarf, ist aber ausdrücklich unzulässig.
Insgesamt aber hat sich die Familie der Hanfgewächse, zu denen Cannabis gehört, längst viele legale Anwendungen erschlossen. Dazu gehören etwa Textilien aus Hanffasern, die voll im Trend der Ökoprodukte liegen, oder sogar Wärmedämmung aus Hanf. Hanfpapier wird etwa als Zigarettenpapier und für Banknoten verwendet. Als Lebensmittel sind Hanfmehl, Hanftee oder, um noch ein Beispiel zu nennen, Hanfaufstrich nichts Ungewöhnliches mehr.
CBD-Produkte und die Novel-Food-Verordnung
Bekannt sind inzwischen auch die sogenannten CBD-Produkte. CBD steht für Cannabidiol, eines der rund hundert Cannabinoide, zu denen allerdings auch das psychoaktive Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) gehört. CBD-Produkte sind nur dann legal, wenn sie einen besonders geringen THC-Anteil haben, der also unter einem vorgegebenen Grenzwert bleiben muss.CBD gibt es als Aromaöl, außerdem für die äußerliche Anwendung, etwa als Kosmetik, und zum Einnehmen, was allerdings umstritten ist: Während die einen – wie in der erwähnten Zeitungsanzeige – von einem “Superfood” sprechen, verweisen die anderen, so auch der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e.V., auf die Novel-Food-Verordnung, wonach CBD unter die neuartigen und genehmigungspflichtigen Lebensmittel fällt.
Dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zufolge sind Hanfextrakte zudem immer als neuartige Lebensmittel im Sinne der Novel-Food-Verordnung einzustufen, sobald sie Cannabinoide enthalten. Verwiesen wird außerdem darauf, dass in Hanfextrakten immer wechselnde Anteile von Delta-9-Tetrahydrocannabinol vorkommen, was im Sinne der betäubungsmittelrechtlichen Regelungen gegen die Verkehrsfähigkeit – also den Handel damit – spräche. Detailliert nachlesen kann man das im Artikel "Ist das Cannabis-Produkt ein neuartiges Lebensmittel?" auf der Webseite des Bundesamtes.
Ist Alkohol nicht schlimmer?
Auch der gern angeführte Vergleich von Cannabis- und Alkoholgenuss bezüglich der Schädlichkeit hinkt. Zwar kann in geringen Mengen Alkohol der Gesundheit förderlich sein, vor allem in zu großen Mengen ist er jedoch immer gesundheitsschädlich und sorgt für viel soziales Elend. Dennoch wird er oft als traditionelle Kulturdroge angesehen – was manche in Bezug auf Cannabis allerdings auch so sehen. Während Schlägereien unter Betrunkenen nicht selten sind, ist das unter Bekifften wohl eher unüblich. Ähnlich wie bei Alkohol neigt auch ein Teil der Cannabiskonsumenten zu einem ausgeprägten Suchtverhalten.Als Fazit bleibt, dass jeder sein Verhältnis zu Drogen aller Art selbst überprüfen muss, wobei illegale Drogen absolut tabu bleiben sollten. Sicher spielt Alkohol als Gesellschaftsdroge eine Rolle, weil er in geringen Dosen – wie auf einem Sektempfang – locker macht und die Konversation erleichtert. Das liegt daran, dass Alkohol zunächst die Folgenabschätzung dämpft, bevor er körperlich wirksam wird; anders gesagt: Gesprächigkeit – "Betrunkene und kleine Kinder sagen die Wahrheit", weiß der Volksmund – und Risikofreude kommen zum Zuge. Wegen letzterem haben sich auch nur leicht Alkoholisierte bitteschön nicht als Fahrer von Kraftfahrzeugen zu betätigen.
Internationale Situation
In anderen Ländern wird der Umgang mit Cannabis und seinen psychoaktiven Bestandteilen höchst unterschiedlich gehandhabt. Besonders liberal geht es im US-Bundesstaat Colorado zu: Dort sind der Cannabisanbau und die Verwendung als Rauschmittel in bestimmten Grenzen frei zulässig, beispielsweise Kanada hingegen setzt auf die kontrollierte Abgabe.Im deutschen Nachbarstaat Österreich ist ist der Cannabisanbau zum Zweck der Suchtmittelgewinnung verboten. Das führt dazu, dass bei bestäubten Pflanzen lediglich die Blüte verhindert werden muss, was durch lange Lichteinwirkung gelingen soll. Sollte die Pflanze dennoch zu blühen beginnen, muss sie vernichtet werden.
Die Schweiz hat seit Jahresbeginn 2021 die landwirtschaftliche Produktion und das Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut für CBD-Hanf erlaubt. Darauf weist das Forschungsinstitut für biologischen Landbau auf seiner ausgesprochen informativen Webseite bioaktuell.ch in einem Artikel über den Anbau von Hanf und seine Verwendungsmöglichkeiten hin.
Legal heißt nicht harmlos
Insgesamt geht auch in Deutschland der Trend hin zur teilweisen Legalisierung von Cannabis. Die Legalisierung auch als Rauschmittel hat die neue Bundesregierung, die sogenannte Ampelkoalition, aufgegriffen. Von der kontrollierten Abgabe verspricht man sich vor allem die Ausdünnung des illegalen Handels, mehr Kontrolle über die Konsumenten und die Sicherung der Qualität, denn in illegalen Drogen finden sich durchaus Beimischungen, zudem kann der THC-Anteil höher sein als vom Konsumenten erwartet.Dennoch: Selbst bei einer Legalisierung ist der Cannabiskonsum zu Rauschzwecken nicht gesund, für jüngere Leute bis zum Alter von etwa 25 Jahren bestehen zudem besondere Risiken. Bis zu diesem Alter wird die Entwicklung des Gehirns – der Großhirnrinde – negativ beeinflusst, was sich bei Konsumenten immer wieder in mangelnder Planungs- und Problemlösungsfähigkeit und besonders impulsivem Verhalten zeige, so Elena Weidt und Veronika Simon vom SWR in einem Beitrag auf tagesschau.de.
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- Quelle: TEB | Foto: Erin_Hinterland / Erin Stone, Pixabay License
- Erstellt am 28.11.2021 - 08:45Uhr | Zuletzt geändert am 28.11.2021 - 09:28Uhr
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