Federvieh unters Dach!
Görlitz, 5. März 2021. Auf die Bäume, ihr Affen, der Wald wir gefegt..." – so beginnt ein Hit des nicht zu Unrecht legendären Duos Hauff & Henkler. Doch diesmal trifft es die gefiederten Zeitgenossen: Wegen der aktuellen Nachweise des Geflügelpestvirus in Sachsen und im Landkreis Görlitz kündigt das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) des Kreises für Anfang der kommenden Woche eine Änderung der Amtstierärztlichen Allgemeinverfügung vom 12. Januar 2021 an.
Bist Du Huhn, musst Du huppen tun!
Für das gesamtes Kreisgebiet nördlich der Autobahn A4, für den Berzdorfer See, den Olbersdorfer See und die Lausitzer Neiße, einschließlich des jeweils umlaufenden Gewässerrandstreifens von 500 Metern Breite, ist ab nächster Woche bis auf Widerruf die Aufstallung von Geflügel angeordnet. Zum Geflügel zählen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten und Gänse. Glück gehabt: Die Laufvögel sind von diesem Aufstallungsgebot ausgenommen.
Sämtliches Geflügel ist in geschlossenen Ställen oder unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung zu halten, teilt das Landratsamt Görlitz mit. Um das Risiko eines Viruseintrags in die Hausgeflügelbestände zu minimieren bitte das LÜVA, dieser Aufforderung möglichst schon jetzt nachzukommen.
Weiterhin sollten die Uferbereiche von Seen sowie Gewässern gemieden und jegliches tot aufgefundenes Wassergeflügel nicht angefasst werden. Hinweise unter Angabe des Fundortes nimmt das LÜVA per E-Mail unter veterinaeramt@kreis-gr.de entgegen.


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- Quelle: red | Foto: klimkin / svklimkin, Pixabay License
- Erstellt am 05.03.2021 - 18:04Uhr | Zuletzt geändert am 06.03.2021 - 09:13Uhr
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