Fress-Verbot

Görlitz-Zgorzelec, 23. November 2006. Die Stadt Görlitz verweist auf das Fütterungsverbot verwilderter Tauben.

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Verwilderte Tauben übertragen Krankheiten

Wildtauben und verwilderte Haustauben dürfen nicht gefüttert werden. Das Ordnungsamt weist auf den Paragrafen 15 der Polizeiverordnung der Stadt Görlitz hin, wonach das Füttern dieser Tiere verboten ist und Verstöße mit einem Bußgeld geahndet werden können. Die Regelung musste getroffen werden, da durch Tauben Krankheiten und Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden können und diese somit eine Gesundheitsgefahr darstellen.

Kommentare Lesermeinungen (2)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Wir klären gerne auf :)

Von ProTaube Görlitz am 23.09.2025 - 10:42Uhr
Leider stimmt das so nicht ganz. Wir von ProTaube Görlitz sind dafür da über sowas aufzuklären. Wir sind für einen Austausch über das Thema Stadttauben gerne zum Austausch offen und können Dinge richtig stellen.
Liebe Grüße
ProTaube Görlitz

Verwilderte Tauben übertragen Krankheiten

Von Vera Fauner am 28.12.2023 - 10:35Uhr
So ein Unsinn!
Es gibt Gutachten und Gerichtsurteile, die feststellen, dass Stadttauben nicht mehr Krankheiten übertragen als andere Vögel und Haustiere; diese Falschmeldung wird oft von Schädlingsbekämpfern verbreitet. Tauben sind keine Gesundheitsgefahr!

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  • Quelle: /StVGR061123
  • Erstellt am 23.11.2006 - 22:24Uhr | Zuletzt geändert am 29.12.2023 - 13:46Uhr
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