Kein Widerspruch: Ethik und Geschäft in der Medizin

 Kein Widerspruch: Ethik und Geschäft in der MedizinGörlitz, 28. September 2020. Auch wenn vor allem angestellte Mediziner den Gedanken gern abwehren: Natürlich sind Gesundheitsdienstleistungen ein Geschäft – und das müssen sie auch sein, wollen doch auch auf diesem Gebiet unterschiedlichste Kosten gedeckt sein und Gewinne als Grundlage für Investitionen, Abgaben und etwa bei als Freiberufler niedergelassenen Ärzten für die Lebensführung erwirtschaftet werden. Die Frage ist lediglich, ob es eine als negativ zu bewertende Gewinnoptimierung zu Lasten des Patienten oder der Kassen gibt.

Abb.: "An apple a day keeps the doctor away" – ein Spruch, der sich seit seiner Erstveröffentlichung im Buch "Rustic Speech and Folklore" der Engländerin Elizabeth Mary Wright im Jahr 1913 weltweit verbreitet hat. Sein Vorläufer war noch deutlicher: "Eat an apple on going to bed, and you’ll keep the doctor from earning his bread". Eugen Roth (1895 bis 1976) hat den Ärzten gar ein Spottgedicht gewidmet, wonach sie davon leben, ihre Patienten in der Schwebe zwischen Gesundheit und Tod zu halten
Foto: Michal Jarmoluk, Pixabay License
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Gesundheitsdienstleister optimieren kaufmännische Prozesse

Lässt man die ethischen und moralischen Fragen des Geschäftes mit der Gesundheit außen vor, so gibt es im Gesundheitsbereich dennoch viel Optimierungspotential. Davon erfährt der der Patient jedoch in aller Regel nichts. Nur wenn sich der persönliche Arzt zur Ruhe setzt und dafür wegen des Ärztemangels eine Portalpraxis einzieht, dann dämmert dem Kassenbeitragszahler, dass sich die gewohnte Art der Gesundheitsversorgung verändert: Nun entscheiden weder sein Arzt noch der Patient selbst, wann und durch wen er mit welchem Wehwehchen behandelt wird oder eine Vorsorgeuntersuchung erfolgt. Politisch gesehen werden mit den Portalpraxen zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: Besonders in abgelegenen Regionen wird so wie Verfügbarkeit von Ärzten ermöglicht, zugleich ergeben sich Ansätze für die Kostendämpfung.

Was die Kosten betrifft: Sonderlich transparent sind die Leistungsabrechnungen eh nicht, wenn es um Aufwendungen für gesetzlich versicherte Patienten geht: Die Abrechnung an seine Kasse bekommt der Versicherte meist nicht zu sehen – obgleich das nicht nur zu Kontrollzwecken interessant wäre, sondern auch, um bei Patienten ein Kostenbewusstsein für Gesundheitsleistungen, die in Anspruch genommen werden, zu entwickeln.

Privat Versicherte hingegen erhalten eine Rechnung, die sie selbst prüfen können, bevor sie diese an ihre Krankenkasse zwecks Erstattung einreichen. Üblich für solche Rechnungen sind 30 Tage Zahlungsziel. Das soll dem Privatversicherten ermöglichen, erst die Rechnungserstattung durch seine Kasse abzuwarten, bevor er seinen Gesundheitsdienstleister bezahlt. Offenbar hat jedoch vor allem die jüngere Ärztegeneration hier kaufmännisches Optimierungspotential entdeckt und das Zahlungsziel auf 14 Tage verkürzt. Das erhöht zwar nicht den Gewinn, aber die Liquidität: Je eher das Geld da ist, umso mehr hat man schließlich davon.

Externe Dienstleister entlasten Praxen und Kliniken

Überhaupt optimieren nicht nur niedergelassene Ärzte, sondern ganze Kliniken und beispielsweise auch Apotheken ihre kaufmännischen Prozesse, indem sie externe Dienstleister einsetzen. So schicken tausende Apotheken die Rezepte, die bei ihnen eingelöst wurden, zu Dienstleistern, die diese einscannen oder, falls nicht möglich, von Hand erfassen. Schließlich werden die erfassten Rezepte den einzelnen Krankenversicherern zugeordnet und als Originalbelege zu ihnen transportiert, um von diesen im vorgesehenen Umfang erstattet zu werden. Es liegt auf der Hand, dass spezialisierte Anbieter meist deutlich effizienter und vielleicht auch zuverlässiger arbeiten, als es einer einzelnen Apotheke möglich wäre, weshalb sich eine Beauftragung für die Apotheken unter dem Strich auszahlt.

Auch niedergelassene Ärzte setzen immer stärker auf Dienstleister, gerade was die Abrechnung von Leistungen betrifft. Im Grunde greift hier das Factoring-Modell, bei dem Forderungen, sobald sie entstehen, an einen Dienstleister verkauft werden. Zwar ist der dabei erzielte Preis etwas geringer als die eigentliche Forderung, dafür aber ist das Geld zeitnah da, was ebenfalls die bereits erwähnte Liquidität, eigene Zahlungsfähigkeit, verbessert – und genau das folgt dem unternehmerischen Grundsatz: Zwar muss man auf Dauer Gewinn machen, aber nicht zu jedem Zeitpunkt; die Liquidität hingegen, die Zahlungsfähigkeit, muss jederzeit gesichert sein. Anders gesagt: Gewinn machen und Geld haben, das ist nicht unbedingt das Gleiche, im Zweifel ist ein volles Portemonnaie aber besser als der im Steuerbescheid ausgewiesene Gewinn.

Unangenehme und komplizierte Abläufe werden externalisiert

Dass ein solches Factoring unmittelbar zur Ersparnis von Arbeitszeit für die Rechnungslegung und die Überwachung von Zahlungseingängen führt, liegt auf der Hand. Der Praktiker jedoch weiß, wie oft der Aufwand im Zusammenhang mit Zahlungsforderungen regelrecht explodiert: Die Rechnung kommt zurück, weil der Patient unbekannt verzogen ist, oder man ist an einen hartnäckigen Zahlungsverweigerer, der bereits den sogenannten “Offenbarungseid” geleistet hat, geraten – alle Versuche, doch noch sein Geld zu erhalten, bringen nur Kosten, enden aber fruchtlos. Factoring befreit auch von solch oft unangenehmen Prozessen zur Eintreibung von Außenständen, denn das macht jetzt die externe Factoringfirma.

Hochspezialisierte Anbieter übernehmen etwa die digitale zahnärztliche Abrechnung, anderer Human- und Veterinärmediziener oder die ganzer Kliniken – und das ist komplizierter, als sich ein Laie vorzustellen vermag. Gerade am Beispiel der Zahnmedizin zeigt sich das Spannungsfeld zwischen


    • unterschiedlichen, wissenschaftlich gesicherten Therapiemöglichkeiten,
    • der Vorzugsvariante aus Sicht des Zahnarztes,
    • der Abrechenbarkeit der Leistungen an die jeweilige Krankenversicherung, vor allem nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) für die Abrechnung mit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), und nicht zuletzt
    • der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Patienten, wenn dieser einen Teil der Behandlungskosten entsprechend der Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ) als in Bezug auf die GKV als außervertragliche Leistung selbst tragen soll.

Für den Patienten ist es wichtig, auf alle Leistungen der modernen Zahnmedizin zugreifen zu können, wobei neben der fachlichen Aufklärung und Beratung zur Therapieauswahl für ihn auch Sicherheit bezüglich der Kosten nötig ist. Deshalb müssen Zahnärzte wie andere auch, wenn die Abrechnung an einen Dienstleister delegiert wird, dennoch über umfassendes Wissen über die Gebührenabrechnung verfügen. Vor diesem Hintergrund bieten Abrechnungsdienstleister nicht allein ihre Kernleistung, sondern auch entsprechende Seminare an, damit ihre Kunden mögliche Abrechnungsfehler schon beim Aufstellen des Heil- und Kostenplans (HKP) vermeiden. Einen HKP müssen Patienten gegebenenfalls vor Behandlungsbeginn bei ihrer Kasse einreichen um sicherzustellen, dass diese die Kosten ganz oder teilweise übernimmt.

Fazit: Arbeitsinhalte verschieben sich weiter in Richtung der medizinischen Kernleistung

Die moderne Medizin eröffnet immer neue Therapiemöglichkeiten. Damit einher geht die Herausforderung an Arztpraxen, nicht nur fachlich am Ball zu bleiben und den Patienten auf dieser Basis aufzuklären und zu beraten, sondern den Patienten auch hinsichtlich möglicher finanzieller Belastungen verbindlich zu informieren. Zudem zwingt das sich erweiternde medizinische Spektrum Mediziner dazu, die Arbeitszeit verstärkt für den Patienten zu nutzen, was sowohl diesem wie auch den Erträgen zugute kommt. Als Voraussetzung dafür und für eine ausgeglichene Work-Life-Balance müssen formale Tätigkeiten, die bislang selbst erbracht wurden, zunehmend ausgelagert werden.

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  • Quelle: red | Foto: jarmoluk / Michal Jarmoluk, Pixabay License
  • Erstellt am 28.09.2020 - 05:14Uhr | Zuletzt geändert am 28.09.2020 - 06:16Uhr
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