Wohnen mit Hartz IV

Görlitz. In einem Gespräch des Oberbürgermeisters mit Vermietern und dem Dienstleistungszentrum für Arbeit ging es um die Unterkunftskosten der ALG II-Empfänger in der Stadt sowie weitere Probleme in diesem Zusammenhang. ALG II-Empfänger sind in der großen Mehrzahl Personen, die seit längerem keinen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten und deswegen hilfsbedürftig geworden sind.

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Hartz IV und die Auswirkungen auf den Görlitzer Wohnungsmarkt

Der Görlitzer Oberbürgermeister Joachim Paulick traf sich am 28. August 2006 zum zweiten Mal in diesem Jahr mit Vertretern Görlitzer Wohnungsunternehmen, mit Vermietern und der Geschäftsführung des örtlichen Dienstleistungszentrums für Arbeit.

Im Mittelpunkt standen die Kosten der Unterkunft der ALG II-Empfänger. Für diese Kosten muss der kommunale Träger aufkommen, zuständig für die Bewilligung ist jedoch seit Einführung von Hartz IV das Dienstleistungszentrum für Arbeit .

Weitere Schwerpunkte des Arbeitsgespräches waren Mietrückstände, Betriebskostenabrechnungen und Umzüge von ALG II-Empfängern.

Mit Stand vom 31. Juli 2006 wurden durch das Dienstleistungszentrum für Arbeit 11.252 Personen - davon 8.845 erwerbsfähige Hilfebedürftige - in 6.546 Bedarfsgemeinschaften betreut.

Das Treffen wurde von allen Seiten als konstruktiv bewertet und es wurde vereinbart, sich in einem halben Jahr erneut über Problemlagen auszutauschen.

In diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, dass Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen als Einkommen zu werten sind und durch den ALG II-Empfänger das Dienstleistungszentrum für Arbeit darüber zu informieren ist.

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  • Quelle: /StVGR
  • Erstellt am 01.09.2006 - 12:29Uhr | Zuletzt geändert am 01.09.2006 - 12:29Uhr
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