Stadt hebt den Zeigefinger
Görlitz-Zgorzelec. Aus Sicht der Görlitzer Stadtverwaltung erfolgt die "Durchführung von Anliegerpflichten" auf öffentlichen Parkplätzen derzeit nur mangelhaft. Sie weist deshalb darauf hin, dass gemäß der Straßenreinigungssatzung (§ 2 Abs. 2 Punkt 3) bei Parkplätzen, die durch Rinne mit Einläufen oder Bord baulich von der Straße abgetrennt sind, die Reinigung durch den Anlieger der öffentlichen Straße vorzunehmen ist.
Anlieger müssen für Sauberkeit sorgen
Die Parkplätze sind dabei von Fremdkörpern, Laub und Unkraut zu säubern und der Straßenkehricht ist in Eigenverantwortung über den Hausmüll zu entsorgen, so die Stadtverwaltung weiter.
Straßen mit Parkplätzen in Anliegerpflicht:
RK 2
Bahnhofstraße (zwischen Salomonstraße und Berliner Straße)
Biesnitzer Straße (zwischen Pomologischer Gartenstraße und Lutherstraße)
Lutherstraße
RK 3
Am Stockborn (zwischen Rothenburger Straße und Am Hirschwinkel)
Am Hirschwinkel (vor Turnhalle)
Biesnitzer Straße (zwischen Lutherstraße und Büchtemannstraße)
Brautwiesenstraße
Hugo-Keller-Straße (zwischen Fleischerstraße und Nikolaigraben)
Melanchthonstraße (zwischen Sattigstraße und Lutherstraße)
Pontestraße
Rauschwalder Straße (zwischen Cottbuser Straße und Brautwiesenstraße)
Reichertstraße (zwischen Büchtemannstraße und Reichenbacher Straße)
Reichenbacher Straße (vor Ärztehäusern)
RK 4
August-Bebel-Straße
Am Flugplatz
Breite Straße (vor Hugo-Keller-Straße)
Fichtestraße (einseitig vor ehemaligen Finanzamt)
Gottlieb-Daimler-Straße
Hildegard-Burjan-Platz
Jahnstraße
Jakob-Böhme-Straße
Karl-Marx-Straße
Landeskronstraße (außer Querparken zur Straße)
Langenstraße (zwischen Breitestraße und Fleischerstraße)
Löbauer Straße (zwischen Landeskronstraße und Rauschwalder Straße)
Nikolaus-Otto-Straße
Robert-Koch-Straße
Uferstraße (zwischen Bergstraße und Johannes-Wüsten-Straße)
Uferstraße (gegenüber Ochsenbastei)



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- Quelle: /red
- Erstellt am 17.03.2009 - 03:30Uhr | Zuletzt geändert am 17.03.2009 - 03:54Uhr
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