Kleine GmbH beschlossen

Berlin. Am 26. Juni 2008 hat der Bundestag das MoMiG, das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen, beschlossen. „Mo“ steht für Modernisierung: Sie soll die GmbH durch erleichterte Unternehmensgründungen fit machen für den internationalen Wettbewerb der Gesellschaften. „Mi“ steht für Missbrauchsbekämpfung: Zum Schutz der Gläubiger wird die missbräuchliche Abwicklung angeschlagener und zahlungsunfähiger Gesellschaften bekämpft; Ausplünderungen durch missbräuchliche Firmenbestattungen sollen verhindert werden.

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Unternehmergesellschaft kommt - Kommentar

Unternehmen sollen künftig einfacher, schneller und billiger gegründet werden können. Dazu wird eine neue Unternehmergesellschaft mit nur einem Euro Stammkapital zugelassen, die später zur GmbH erstarken kann. Das macht für viele Unternehmensgründer ein Ausweichen in die britische Limited entbehrlich.

Den Anstoß zur GmbH-Reform hatte der Freistaat Sachsen im Jahr 2002 gegeben. Wie Sachsens am Herzen. Justizminister Geert Mackenroth betonte, habe sich das sächsische Anliegen durchgesetzt, die Gründung der GmbH von der gewerberechtlichen Erlaubnis abzukoppeln. Dies sei ein wesentlicher Schritt zum Bürokratieabbau und beschleunige die Gründung einer GmbH.

Wenn es nach Mackenroth geht, steht eine neue Gründerzeit vor der Tür: "Gesellschafter können schon mit wenigen Euro in der Unternehmergesellschaft loslegen. Dazu habe ich den Vorschlag der Notare, auch der Sächsischen Notarkammer, aufgegriffen, ein vereinfachtes Gründungsverfahren mit beachtlichen Gebührenermäßigungen einzuführen. Die Unternehmergesellschaft wird damit zur ersten Adresse für Unternehmensgründer und Kleinunternehmer. Die „kleine“ Wirtschaft muss ihre Heimat im deutschen Recht finden."


Kommentar

Ein zweischneidig´ Schwert ist es, was der Gesetzgeber den Unternehmern mit der "Unternehmergesellschaft" in die Hand gibt. Einesteils ist die Haftungsbegrenzung für die Gründer eines solchen Konstrukts angenehm, andererseits kann die neue Rechtsform mangels haftendem Kapital zum ungeliebten Risikofaktor für Kunden und Lieferanten werden. Wer arbeitet schon gern mit jemandem, der nach dem Kauf einer Briefmarke Gefahr läuft, überschuldet zu sein?

Die GmbH, eine urdeutsche Erfindung, hat sich seit der Einführung des GmbH-Gesetzes (GmbHG) im Jahre 1896 weitweit bewährt. Manche Länder haben den Gesetzestext fast unverändert übernommen. Vielleicht ist das der Grund dafür, dass dieses Gesetz nicht entschlackt, sonder lieber eine neue Rechtsform dazugesetzt wurde. Auf jeden Fall war es unausweichlich und höchste Zeit, der britischen Limited (Ltd.) ein deutsches Pendant entgegen zu setzen.

Ob die Haftungsbeschränkung tatsächlich wirkt, dazu ist die Rechtsprechung abzuwarten. Schließlich ist in praxi die Haftung des Geschäftsführenden Gesellschafters einer Ein-Mann-GmbH vor Gericht vergleichbar der eines von vornherein mit Haus und Hof unbeschränkt haftenden Einzelunternehmers.

Weshalb der Einzelunternehmer die angesehendste Rechtsform bleibt,

meint Ihr Thomas Beier

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  • Quelle: /TEB
  • Erstellt am 26.06.2008 - 18:30Uhr | Zuletzt geändert am 26.06.2008 - 18:53Uhr
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