Schutzrechte muss man kennen
Zittau, 13. Oktober 2007. Unter dem Motto "ErfinderBilden" beginnt in Zittau ein Grundlehrgang zu gewerblichen Schutzrechten. Solche Schutzrechte eröffnen Chancen für die Vermarktung und Lizenzierung, stellen jedoch zugleich eine Bedrohung für den dar, der sich mit dem Thema nicht befasst.
Grundlehrgang zu gewerblichen Schutzrechten
Weltweit werden Schutzrechte als Waffe gegen Wettbewerber verstanden und eingesetzt. Zunehmend geschieht das auch bei uns in Deutschland.
Eigene Rechte sichern und durchsetzen, fremde Rechte achten - ohne Anwalt ist das kaum machbar. Jeder, der heutzutage Dienstleistungen anbietet oder Produkte entwickelt und produziert, wird zwangsläufig mit gewerblichen Schutzrechten konfrontiert.
Doch seinen Anwalt kann nur der richtig nutzen, der selbst über Grundkenntnisse verfügt und die richtigen Themen ansprechen kann. Außerdem: Es scheint praktisch kaum möglich, bei jeder Kleinigkeit einen Anwalt zu konsultieren, hier sind eigene Kenntnisse gefragt.
Doch mangelt es in der Praxis oft am nötigen Wissen, woraus Risiken erwachsen, aber auch Chancen verspielt werden. Dass für Erfindungen Patente erteilt werden, ist gemeinhin bekannt. Das gesamte Rechtsgebiet der gewerblichen Schutzrechte ist aber weitaus größer, es umfasst auch die Bereiche der Marken, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster und des Urheberrechts. Eine rechtliche Verpflichtung geht beispielsweise bereits derjenige ein, der auf seinen Rechner Zuhause oder im Betrieb eine Software - egal ob lizenziert oder nicht - installiert.
Lehrgang:
In erfolgreicher Fortsetzung der Reihe „ErfinderBilden“ findet ab 20. Oktober 2007 in Zittau ein „Grundlehrgang zu gewerblichen Schutzrechten“ statt. In dem 16 Stunden umfassenden Kurs werden Kenntnisse zu folgenden Schwerpunkten vermittelt:
- Grundzüge des Urheber- und Wettbewerbsrechtes
- Ursprung und Anliegen des gewerblichen Rechtsschutzes
- Schutzrechtsarten wie Patente, Marken, Muster und ihre Rechtsentfaltung
- gesetzliche Vorschriften und internationale Konventionen des gewerblichen Rechtsschutzes
- Grundzüge des Erfindungswesens in der betrieblichen Praxis
- Recherchen in der Patent-, technischen Fach- und weiteren Schutzrechtsliteratur, einschließlich Recherchemöglichkeiten in Patent- und Technikdatenbanken
- Strategien der Schutzrechtsarbeit als unternehmerische Aufgabe
Dieser Grundlehrgang wird als nebenberufliche Weiterbildung ab am 20. und 27. Oktober sowie am 10. und 17. November 2007 (alles Sonnabende) jeweils von 9:30 Uhr bis 13:00 Uhr durchgeführt.
In einem anschließenden Coaching können sich die Teilnehmer Schritte für eine unternehmensspezifische Schutzrechtsstrategie erarbeiten.
Der Grundlehrgang mit seinem moderaten Teilnehmerbeitrag richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmer und deren Mitarbeiter, sowie an Ökonomen und Marketingfachleute, Ingenieure und Techniker die bezüglich Produktinnovation noch etwas
vorhaben.
Informationen und Anmeldung:
Interessenten können sich unter der Telefonnummer 03583 - 791715 informieren und die Anmeldeunterlagen anfordern. Zur Lehrgangsanmeldung kann auch das obenstehende Formular verwendet werden (durch Anklicken vergrößern und dann drucken).
Wer dahinter steckt - Informationen zum Forschungshilfswerk:
Das Forschungshilfswerk ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein mit Sitz in Zittau. Der Vereinszweck, die Förderung von Wissenschaft und Forschung wird verwirklicht durch Veranstaltungen und Forschungsvorhaben, die Förderung kreativer Begabungen, die Förderung des forschenden Lernens und experimentellen Forschens sowie Angebote zum Erfahrungsaustausch. Das Ziel des Vereins besteht in der Schaffung eines erfinderfreundlichen Klimas in der Öffentlichkeit. Gleichzeitig soll das Erfinden, Entwickeln und Umsetzen von Neuigkeiten jeder Art mit Freude und Spaß betrieben werden. Die Kontakte des Vereins über Dresden bis nach Bonn sichern den Erfahrungsaustausch über die Oberlausitz hinaus.



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- Quelle: /red
- Erstellt am 13.10.2007 - 08:45Uhr | Zuletzt geändert am 07.07.2022 - 17:47Uhr
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