Zittauer Landtagsabgeordneter wendet sich an die EU

Zittau | Brüssel (Bruxelles), 11. März 2013. Stell´ Dir vor: Dresden boomt, Breslau (Wrocław) boomt - und die dazwischen liegende Region Niederschlesien/Oberlausitz verliert den Anschluss. Die neue EU-Förderperiode vom Jahr 2014 bis 2020 wird Veränderungen auch bei den für Unternehmen wichtigen Regionalbeihilfen mit sich bringen. Der Zittauer Landtagsabgeordnete Dr. Stephan Meyer (CDU) befürchtet, dass die Grenzregionen dabei das Nachsehen haben und hat sich deshalb heute mit einer Stellungnahme an die Europäische Kommission in Brüssel gewandt. In diesem Schreiben, das dem Görlitzer Anzeiger vorliegt, fordert Meyer die Kommission auf, die Besonderheit der Grenzregionen nochmals zu bewerten und die Vergrößerung der Unterschiede in der Förderung zwischen Nachbarstaaten gering zu halten. Meyer erklärt: "Die Grenzregion Euroregion Neiße braucht die Regionalbeihilfen als ein Instrument, den Nachholbedarf zum westlichen Europa fair gestalten zu können und weitere Abwanderung junger Fachkräfte zu verhindern. Die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Selbständigen, Handwerksunternehmen sowie klein- und mittelständigen Unternehmen mit Großunternehmen bilden derzeit den Kern des über zwanzig Jahre währenden Aufholprozesses, welcher noch nicht abgeschlossen ist. Ich halte es für wichtig, dass auch aus dem Dreiländereck zu den Vorschlägen der Kommission Stellung genommen wird und damit Positionen von der Basis der Europäischen Union, nämlich aus den Regionen in deren Leitlinien einfließen.“

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Das Schreiben von Dr. Stephan Meyer, MdL, an die EU-Kommission

Europäische Kommission
Directorate-General for Competition
HT.3127 Öffentliche Konsultation Regionalbeihilfen
State aid Registry
B - 1049 Brüssel / Bruxelles
BELGIEN



Stellungnahme zum Entwurf der EU-Kommission zu den Leitlinien für Regionalbeihilfen 2014-2020



Sehr geehrte Damen und Herren,

Mit Unterstützung der Europäischen Union wurde im Freistaat Sachsen in den zurückliegenden 20 Jahren der notwendige Aufholprozess gestaltet. In dieser Zeit entwickelte sich die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit der Republik Polen und der Tschechischen Republik. Dieser Prozess darf nicht durch massives Einschränken der Regionalbeihilfen gebremst oder gar abgebrochen werden.

Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen waren die EU-Beihilfen mit regionaler Zielsetzung wertvolle Instrumente, schwerwiegenden Verwerfungen zu begegnen. 60 Prozent des Aufholprozesses konnten dadurch bisher gemeistert werden.
Mit Sorge beurteile ich daher den jetzt vorliegenden Entwurf der Kommission zu den Regionalbeihilfeleitlinien. Ich bitte die EU-Kommission, die Besonderheit der Grenzregionen und die Besonderheit der Übergangsregionen nochmals neu zu bewerten.

In diesem Zusammenhang ist es nicht akzeptabel, dass es zu einer massiven Vergrößerung der Unterschiede in der Förderung der Grenzregionen zu den Nachbarstaaten kommen soll. Unternehmensverlagerungen und Verzerrung der Wettbewerbsfähigkeit sind für den noch nötigen Aufholprozess nicht förderlich. Die Grenzregion Euroregion Neiße braucht die Regionalbeihilfen als ein Instrument, den Nachholbedarf zum westlichen Europa fair gestalten zu können und weitere Abwanderung junger Fachkräfte zu verhindern.
Die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Selbständigen, Handwerksunternehmen sowie klein- und mittelständigen Unternehmen mit Großunternehmen bilden derzeit den Kern des über zwanzig Jahre währenden Aufholprozesses.

In diesem Zusammenhang ist die Kommission aufgefordert:

1. Keine unverhältnismäßige Reduzierung der Fördermöglichkeiten in C-Fördergebieten. Beibehaltung der Förderung von Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern.

2. Das Fördergefälle zwischen einem C-Gebiet und einem A-Gebiet darf maximal 10 Prozent betragen.

3. Die Fördersätze sollen in den Grenzregionen für kleine Unternehmen 40 Prozent, für mittlere Unternehmen 30 Prozent und für große Unternehmen 20 Prozent für die gesamte Förderperiode 2014 - 2020 betragen. (Anm. d. Red.: siehe Abbildung, aus technischen Gründen oben)

4. Den De-Minimis - Schwellenwert von 200.000,00 Euro auf 500.000,00 Euro anzuheben.

5. Den Sonderstatus für Regionen mit geografischen, soziodemografischen, siedlungsstrukturellen Besonderheiten sowie für Grenzregionen zu gewähren.

6. Darüber hinaus findet der Vorschlag, wonach Unternehmen verpflichtet werden, Investitionen und neu geschaffenen Arbeitsplätze in dem Gebiet zu belassen, in dem die Beihilfe gewährt wurde, meine Unterstützung.

7. Produktionsverlagerungen in Gebiete mit einer höheren Förderkulisse sollen verhindert werden.

8. auch trinationale Programme sollten im Rahmen der Regionalförderung zu ermöglichen

Ich bitte Sie im Interesse einer guten Entwicklung der Republik Polen, der Tschechischen Republik und des Freistaates Sachsen um die Prüfung der unterbreiteten Vorschläge.

Mit freundlichen Grüßen,


Dr. Stephan Meyer, Mitglied des Sächsischen Landtages

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  • Quelle: red | Abb. Dr. Stephan Meyer
  • Erstellt am 11.03.2013 - 16:31Uhr | Zuletzt geändert am 11.03.2013 - 16:58Uhr
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