Landkreis Görlitz von Landesdirektion Dresden knallhart abgewatscht

Landkreis Görlitz | Dresden. Schon im Mai 2011 hatte die Landesdirektion Dresden im Landkreis Görlitz Sparpotenziale ausgemacht. Als Kostenfaktoren wurden von einer Arbeitsgruppe vor allem die zersplitterte Verwaltung, Theater-Zuschüsse und die soziale Misere in Ostsachsen identifiziert. Die Kreisumlage sei zwar überdurchschnittlich hoch, hieß es damals, aber noch kein Spitzenwert erreicht. Jetzt hat die Landesdirektion den Samthandschuh von der eisernen Faust abgezogen: Der Görlitzer Kreishaushalt ist bei der Rechtsaufsicht durchgefallen, Ersatzvornahme für eine höhere Kreisumlage ist angedroht.

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So oder so: Kreisumlage steigt auf 32 Prozent

Für den 2011er Etat des Landkreises Görlitz hat die Landesdirektion Dresden, wie sie in einer Mitteilung am 15. Juni 2011 verkündete, die Festlegung eines Kreisumlagesatzes in Höhe von 32 Prozent angeordnet. Jetzt steht der Görlitzer Kreistag unter Druck: Den nötigen Beschluss muss er bis zum 30. Juni 2011 fassen. Gelingt das nicht, droht die Landesdirektion eine Ersatzvornahme zur Erhöhung des Kreisumlagesatzes an. Der Zeitdruck kommt nicht von ungefähr. Die Landesdirektion drängt bei der Erhöhung des Kreisumlagesatzes auf Tempo, weil das rechtlich nur bis zur Mitte des jeweils laufenden Jahres möglich ist. Die Anordnung erging im Rahmen eines Genehmigungsbescheides für die vom Landkreis bei der Landesdirektion zur rechtsaufsichtlichen Prüfung vorgelegte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das laufende Jahr.

Landkreis Görlitz liegt vier Millionen Euro daneben und pokert mit erwarteten Einnahmen

In seinen bei der Rechtsaufsicht eingereichten Haushaltsplanungen für das laufende und die kommenden Jahre hatte der Landkreis den Haushaltsausgleich für 2011 unter Berücksichtigung der Übergangsregelungen von der Kameralistik zur Doppik um knapp vier Millionen Euro verfehlt und auch für die folgenden Jahre negative Gesamtergebnisse ausgewiesen. Diese negativen Saldi entstehen, trotzdem der Landkreis bei seinen Planungen bereits erhöhte Einnahmen aus dem Landeshaushalt einrechnet, für die momentan gar keine rechtliche Grundlage gegeben ist.

Haushaltsstrukturkonzept fehlt

Der Landkreis hat es zudem versäumt, zeitgleich mit den Haushaltsplanungen ein Haushaltsstrukturkonzept einzureichen. Ein solches Konzept ist bei mehrjährig fehlendem Haushaltsausgleich zwingend vorgeschrieben. Die Landesdirektion fordert vom Landkreis Görlitz nun, die Vorlage eines solchen Konzeptes bis zum 31. August 2011 nachzuholen. Das Konsolidierungskonzept hat das Erreichen des Haushaltsausgleiches bis zum Ende des Haushaltsjahres 2014 nachzuweisen.

Gibt es noch Reserven?


Alternativ zur Erhöhung der Kreisumlage wird dem Landkreis Görlitz von der Landesdirektion Dresden die Möglichkeit eingeräumt, die im Ergebnishaushalt veranschlagten Aufwendungen für 2011 zu senken oder seine sonstigen Erträge zu erhöhen und die entsprechenden Nachweise kurzfristig vorzulegen. Den nachgewiesenen Einsparungen entsprechend könne der festzulegende Kreisumlagesatz dann auch schrittweise reduziert werden.

Ende der Fahnenstange bei Kreisumlage noch nicht erreicht

"Der Görlitzer Kreistag hat die Aufgaben des Landkreises und die daraus resultierenden Aufwendungen im Haushalt festgelegt. Nun muss er auch die entsprechende Finanzierung zur Verfügung stellen. Mit 32 Prozent Kreisumlage liegt Görlitz unter den sächsischen Landkreisen nun zwar über dem Durchschnitt, aber nicht an der Spitze", kommentiert Dietrich Gökelmann, Präsident der Landesdirektion Dresden, den Bescheid der Behörde.

Was Sinn macht, wird genehmigt

Die im Haushalt 2011 vorgesehenen Kreditaufnahmen des Landkreises in Höhe von etwas mehr als 4,5 Mio. Euro hat die Landesdirektion genehmigt, ebenso Verpflichtungsermächtigungen von knapp 3,15 Mio. Euro, die für das neue Landratsamt in der Stadt Görlitz und die Beruflichen Schulzentren in Zittau und Weißwasser-Boxberg vorgesehen sind. Hierbei handelt es sich nach Einschätzung der Rechtsaufsicht um wirtschaftlich vertretbare oder um bereits begonnene oder unumgängliche Investitionen. Eine nach Lage der Dinge formal mögliche Versagung hätte künftige dauerhafte Einsparungen verhindert oder überproportional zusätzliche Kosten verursacht.

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  • Quelle: red | Archivbild: BeierMedia.de
  • Erstellt am 15.06.2011 - 19:41Uhr | Zuletzt geändert am 15.06.2011 - 20:03Uhr
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