Was bezahlt wird und was nicht
Karlsruhe | Berlin. Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2010 entschieden, dass im Rahmen der Grundsicherung in seltenen, besonderen Härtefällen ein laufender Bedarf geltend gemacht werden kann. das berichtet SOZIALblatt.de.
Härtefallkatalog
Der Leistungsanspruch greift ab sofort, wenn Hilfebedürftige einen "unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf haben."
Eine Geschäftsanweisung stellt den Grundsicherungsstellen einen entsprechenden Katalog zur Verfügung.
Bezahlte und nicht bezahlte Leistungen in SOZIALblatt.de:
SOZIALblatt.de
Stichwörter
Lesermeinungen (0)
Weitere Artikel-
Görlitzer Wärmeplanung geht in die Beteiligungsphase
Görlitz, 26. November 2025. Die Stadt Görlitz hat den Entwurf des Abschlussberichts zur ko...
-
Görlitzer Deklaration: Kommunale Zusammenarbeit im Weimarer Dreieck
Görlitz, 23. Oktober 2025. Der Europaausschuss des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (D...
-
Doppelhaushalt des Landkreises Görlitz genehmigt – mit Auflagen
Görlitz, 17. September 2025. Die Landesdirektion Sachsen hat die Doppelhaushaltssatzung des Lan...
-
Was die Menschen bewegt: Politische Stimmungen zwischen Statistik und Lebensalltag
Görlitz, 14. Juli 2025. Die politische Stimmung in Deutschland verändert sich spürbar...
-
Görlitz benennt Dezernat für Integrierte Stadtentwicklung
Görlitz, 5. Juli 2025. Die Stadt Görlitz hat das Dezernat II in „Dezernat für I...
- Quelle: red
- Erstellt am 05.03.2010 - 13:44Uhr | Zuletzt geändert am 05.03.2010 - 13:51Uhr
Seite drucken
