Hochwasserkosten werden erstattet
Dresden. Der Freistaat übernimmt im Rahmen der neuen Förderrichtlinie die aus dem Frühjahrshochwasser der Elbe im Jahre 2006 entstandenen Kosten der Katastrophenbekämpfung bei den Kommunen und Landkreisen. Mit der Verwaltungsvorschrift erfüllt die Staatsregierung ihre Zusage zur vollständigen Kostenübernahme.
Verwaltungsvorschrift zur Erstattung der Katastrophenbekämpfungskosten der Gemeinden und Landkreise wurde heute im Kabinett verabschiedet
Damit geht der Freistaat über seine gesetzliche Verpflichtung hinaus. Der Erlass ermöglicht den Kommunen und Landkreisen, eigene finanzielle Ressourcen für weitere Hochwasserschutzmaßnahmen zu nutzen.
Den Kommunen und Landkreisen werden folgende Kosten erstattet:
Leistungen zur Entschädigung an Dritte, Kosten für die vertragliche Heranziehung Dritter, für den überörtlichen Einsatz von Feuerwehren, für den Einsatz der im Katastrophenschutz Mitwirkenden sowie für die Unterstützung durch andere Länder und den Bund. Darüber hinaus erstreckt sich die Förderung auf die örtlichen Hochwasserbekämpfungs- und Deichsicherungsmaßnahmen der Feuer- und Wasserwehren.
Beachten:
Antragsstellung auf Fördermittel: Ab sofort beim zuständigen Regierungspräsidium (Bewilligungsbehörde).
Antragsfrist für Zuwendungsanträge: endet am 31.10.2006
Ende des Bewilligungszeitraums: 31.12.2006.
Die Verwaltungsvorschrift tritt mit Ablauf des 31.12.2006 außer Kraft.
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- Erstellt am 18.07.2006 - 18:25Uhr | Zuletzt geändert am 18.07.2006 - 18:25Uhr
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