Eine Stadt wehrt sich
Görlitz-Zgorzelec. Die Wellen der Diskussion vor allem um die polenfeindlichen Wahlplakate einer Rechtsaußen-Partei schlagen hoch in Görlitz. Leserkommentare, die beim Görlitzer Anzeiger eingehen, reichen von Verständnis bis zu äußerster Ablehnung. Eine deutliche Mehrheit der Görlitzer scheint bestürzt darüber, welche Freiräume die Demokratie auch Rechtsextremen gewährt. Mit einer Plakat-Aktion haben sich Görlitzer Bürger gegen die rechte Partei gestellt und damit Sympathie für sich und die Stadt geerntet. Interessierte Kreise nutzen die Situation, um der Stadtverwaltung vorzuwerfen, sich zu wenig gegen die Rechtsextremen und ihre beleidigenden Wahlaussagen zu stellen. Doch die Verwaltung ist zu strengster Neutralität verpflichtet, wie auch ein der Redaktion vorliegendes Schreiben der Landesdirektion Dresden vom Mai 2009 belegt.
Zum Neutralitätsgebot für die Verwaltung
In ihrem Schreiben von Anfang Mai 2009 hatte die Landesdirektion Dresden eindringlich um die Beachtung der Chancengleichheit im Wahlkampf gebeten und zugleich auf die Wahlhinweise des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 19. Februar 2009 (Sächsisches Amtsblattz, Seite 457) verwiesen.
Angenommen, ein Verwaltungsangestellter würde sich in der sechsmonatigen Vorwahlzeit öffentlich für oder gegen eine Partei positionieren, könnte das die Ungültigkeit der Wahl zur Folge haben. Und wie sich das Wahlergebnis dadurch eventuell verschieben würde, darüber kann ein jeder selbst spekulieren.
Die Landesdirektion Dresden hat es klar formuliert: "Greifen Organe oder Bedienstete zu Gunsten oder zu Lasten einer politischen Partei oder eines Bewerbers in den Wahlkampf ein, kann dadurch das Recht auf Chancengleichheit verletzt werden. Dies kann einen Grund für die Ungültigkeit einer Wahl darstellen (§27 KomWG)." Klartext: Behördenfinger weg vom Wahlkampf!
Zwar können sich Bürgermeister, Landräte und Beigeordnete wie jeder Bürger am Wahlkampf beteiligen, insbesondere jedoch nicht in amtlicher Eigenschaft auftreten. Das könnte sogar als Amtspflichtverletzung verfolgt werden.
Wann nun ein stadtbekannter Bürgermeister amtlich oder nichtamtlich auftritt, dürfte für den Bürger in praxi schwer unterscheidbar sein - erkennbar ist stets die Amtsperson, was eben einen amtlichen Auftritt anmutet.
Deshalb musste der Görlitzer Oberbürgermeister Joachim Paulick - ganz unabhängig von seinen persönlichen Auffassungen - geltendes Recht durchsetzen, indem er Bürgermeister Dr. Michael Wieler zur einer Erklärung anwies. Wieler hatte darin in wohlgesetzten Worten klargestellt, dass die Anti-NPD-Plakataktion amtlich nicht unterstützt wird.
Unterm Strich:
Zu unterscheiden ist die politische Einflussnahme (durch Bürger, Parteien, Verbände, Kammern etc.) von Eingriffen in den Wahlkampf. In der Vorwahlzeit gilt für Behörden ein striktes Neutralitätsgebot.
Erklärung des Görlitzer Bürgermeisters Dr. Michael Wieler:
http://www.regional-magazin.de/goerlitz/politik/4687_buergermeister-dr.-wieler-erklaert-sich-zur-plakataktion.html



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- Erstellt am 26.08.2009 - 09:11Uhr | Zuletzt geändert am 26.08.2009 - 10:33Uhr
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