Landkreis ist Träger der Leistungen zur Grundsicherung

Görlitz-Zgorzelec. Aufgrund mehrerer Bürgeranfragen weist die Stadt Görlitz darauf hin, dass der Landkreis Görlitz Träger einzelner Leistungen für Grundsicherung Arbeitsuchender - bekannt als Arbeitslosengeld I oder Hartz IV - sowie örtlicher Träger der Sozialhilfe ist. Dazu zählen auch die sogenannten Kosten der Unterkunft.

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Warum Fritz R. Stänker in Löffelschnitzer investieren würde

Der Kreistag des Landkreises Görlitz hatte in seiner 6. Sitzung am 22. April 2009 die „Verwaltungsvorschrift des Landkreises Görlitz zu den Kosten der Unterkunft und Heizung gemäß § 23 Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) und § 29 Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)“ beschlossen. Sie enthält die Senkung der Kosten der Unterkunft auf 3,82 Euro je Quadratmeter für die Grundmiete zuzüglich 0,93 Euro je Quadratmeter für kalte Betriebskosten. Die entsprechenden Bescheide werden nun offenbar, so die Stadtverwaltung, vom Dienstleistungszentrum für Arbeit an die Betroffenen versandt.

Im Vergleich zu Weißwasser, Löbau, Zittau, Niesky, Bad Muskau und den übrigen Städten und Gemeinden des ehemaligen Landkreises Löbau/Zittau wird für Görlitz bei der Berechnung der angemessenen Unterkunftskosten ein niedrigerer Wert für die Grundmiete sowie für die kalten Betriebskosten zugrunde gelegt. Für die restlichen Städte und Gemeinden des damaligen Niederschlesischen Oberlausitzkreises wird zwar mit 3,69 Euro ein niedrigerer Satz für Grundmiete berechnet, bei den kalten Betriebskosten liegt der Zuschuss jedoch bei einem Euro pro Quadratmeter.

Der Görlitzer Oberbürgermeister Joachim Paulick hatte in seiner Eigenschaft als Kreisrat bei der Beschlussfassung im Kreistag davor gewarnt, Arbeitslose und Arme gegebenenfalls zum Umzug in teilsanierte Wohnviertel der Stadt zu zwingen und aus diesem Grund dagegen gestimmt.


Kommentar

Politik ist für viele uninteressant, bis die Konsequenzen politischen Handels an die Wohnungstür klopfen. Dann aber wird dort nachgefragt, wo man zu Hause ist - offenbar fragen viele Görlitzer aus diesem Grunde nun bei der Stadtverwaltung an, wie das jetzt ist mit dem Geld fürs Wohnen. Zuständig ist aber der Landkreis.

Wer Beschlüsse wie den zur Senkung der Unterkunftskosten fasst, muss nicht nur den Weitblick für die Folgen aufbringen, sondern sollte außerdem genügend Empathie besitzen, die Konsequenzen aus dem Blickwinkel der Betroffenen zu sehen.

Sicher kann man in Görlitz viel meckern, das hat Tradition und entsprechend sind viele Bürger darin geübt. Aber bitte: Vergleichen Sie doch einmal die Lebensverhältnisse in Görlitz mit einer ähnlich großen Stadt, wie wir sie in vielen Regionen der alten Bundesländer vorfinden. Görlitz hat eine funktionierende Kulturszene, keine Bettler in der Fußgängerzone, keine offene Drogenszene, keinen Straßenstrich, die Kinder genießen geordneten Schulunterricht, es gibt keine verelendeten Stadtviertel, Gewalt ist nicht wirklich ein Thema.

Diese Lebensverhältnisse sind etwas Wertvolles und sie resultieren vor allem aus einer Tatsache: Noch haben wir in den Görlitzer Wohnquartieren eine weitgehend gemischte Sozialstruktur. Werden nun aber jene, die durch eine verfehlte Wirtschafts- und Sozialpolitik des Staates in die Armut gedrängt wurden, quasi von Amts wegen per Mittelkürzung ausgemietet, sind Segregationserscheinungen die Folge. Nicht nur in einzelnen Familien, sondern in Häusern, Straßenzügen und Quartieren wird sich das Millieu des Prekariats entwickeln. Das tut keinem gut, den Betroffenen nicht, den Vermietern nicht, den Nachbarn nicht, dem sozialen Frieden nicht, dem Leben und der Vielfalt in der Innenstadt nicht.

Paulick hat aus gutem Grund gewarnt und sich mit seiner Gegenstimme für seine Stadt, in der als der größten Kommune des Landkreises die Probleme am deutlichsten zu Tage treten werden, eingesetzt - die vom Kreistag eingebrockte Suppe muss nun der Landkreis auslöffeln.

Die Löffelschnitzer bekommen Konjunktur,

Ihr Fritz R. Stänker

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  • Quelle: /red | /Fritz Rudolph Stänker
  • Erstellt am 04.06.2009 - 23:49Uhr | Zuletzt geändert am 05.06.2009 - 00:28Uhr
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