Nicht schießen!
Bautzen / Budyšín. Wer als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen anerkannt ist, kann Zivildienst leisten. Einzelheiten der Anerkennung sind im Kriegsdienstverweigerungsgesetz (KDVG) geregelt. Fachleute informieren dazu am 5. Februar 2009 im Berufsinformationszentrum (BIZ).
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sieht kein Wahlrecht zwischen Wehr- und Zivildienst vor.
Wer nach der eingehenden Prüfung seines Gewissens zu der Entscheidung gelangt ist, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, muss einen entsprechenden schriftlichen Antrag stellen. Meistens wird der Ersatzdienst als Zivildienst geleistet - und zwar vorrangig in Einrichtungen des sozialen Bereichs oder des Umweltschutzes. Der Zivildienst bietet daher eine Vielzahl unterschiedlicher Einsatzmöglichkeiten.
Die Informationsveranstaltung gibt Interessierten Infos zum Antragsverfahren sowie zu Einsatzbereichen.
Hingehen!
Donnerstag, 5. Februar 2009, 16.30 Uhr,
BIZ der Agentur für Arbeit Bautzen, Neusalzaer Str. 2-
Thema: „Alles zum Zivildienst“
Stichwörter
Lesermeinungen (0)
Weitere Artikel-
Görlitzer Wärmeplanung geht in die Beteiligungsphase
Görlitz, 26. November 2025. Die Stadt Görlitz hat den Entwurf des Abschlussberichts zur ko...
-
Görlitzer Deklaration: Kommunale Zusammenarbeit im Weimarer Dreieck
Görlitz, 23. Oktober 2025. Der Europaausschuss des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (D...
-
Doppelhaushalt des Landkreises Görlitz genehmigt – mit Auflagen
Görlitz, 17. September 2025. Die Landesdirektion Sachsen hat die Doppelhaushaltssatzung des Lan...
-
Was die Menschen bewegt: Politische Stimmungen zwischen Statistik und Lebensalltag
Görlitz, 14. Juli 2025. Die politische Stimmung in Deutschland verändert sich spürbar...
-
Görlitz benennt Dezernat für Integrierte Stadtentwicklung
Görlitz, 5. Juli 2025. Die Stadt Görlitz hat das Dezernat II in „Dezernat für I...
- Erstellt am 05.02.2009 - 08:45Uhr | Zuletzt geändert am 05.02.2009 - 08:51Uhr
Seite drucken
