Nicht schießen!
Bautzen / Budyšín. Wer als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen anerkannt ist, kann Zivildienst leisten. Einzelheiten der Anerkennung sind im Kriegsdienstverweigerungsgesetz (KDVG) geregelt. Fachleute informieren dazu am 5. Februar 2009 im Berufsinformationszentrum (BIZ).
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sieht kein Wahlrecht zwischen Wehr- und Zivildienst vor.
Wer nach der eingehenden Prüfung seines Gewissens zu der Entscheidung gelangt ist, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, muss einen entsprechenden schriftlichen Antrag stellen. Meistens wird der Ersatzdienst als Zivildienst geleistet - und zwar vorrangig in Einrichtungen des sozialen Bereichs oder des Umweltschutzes. Der Zivildienst bietet daher eine Vielzahl unterschiedlicher Einsatzmöglichkeiten.
Die Informationsveranstaltung gibt Interessierten Infos zum Antragsverfahren sowie zu Einsatzbereichen.
Hingehen!
Donnerstag, 5. Februar 2009, 16.30 Uhr,
BIZ der Agentur für Arbeit Bautzen, Neusalzaer Str. 2-
Thema: „Alles zum Zivildienst“



-
Gemeinsame Stadtratssitzung in der Europastadt
Görlitz, 10. Juni 2025. Die Stadträte von Görlitz und Zgorzelec kommen heute um 16:30...
-
Oberbürgermeister Ursu wirbt in Berlin für Görlitzer Projekte
Görlitz, 21. Mai 2025. Oberbürgermeister Octavian Ursu hat am Mittwoch in Berlin mehrere G...
-
Görlitz legt Einzelhandelskonzept neu auf
Görlitz, 11. April 2025. Der Stadtrat der Stadt Görlitz hat am 19. Dezember 2024 die Erg&a...
-
Bundestagswahl 2025: AfD mit großem Vorsprung im Wahlkreis Görlitz
Görlitz, 24. Februar 2025. Laut dem vorläufigen Ergebnis der Bundestagswahl liegt die AfD ...
-
Bundestagswahl 2025: Briefwahl im Landkreis Görlitz angelaufen
Görlitz, 11. Februar 2025. Der Versand der Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl 2025...
- Erstellt am 05.02.2009 - 08:45Uhr | Zuletzt geändert am 05.02.2009 - 08:51Uhr
Seite drucken