Nicht schießen!
Bautzen / Budyšín. Wer als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen anerkannt ist, kann Zivildienst leisten. Einzelheiten der Anerkennung sind im Kriegsdienstverweigerungsgesetz (KDVG) geregelt. Fachleute informieren dazu am 5. Februar 2009 im Berufsinformationszentrum (BIZ).
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sieht kein Wahlrecht zwischen Wehr- und Zivildienst vor.
Wer nach der eingehenden Prüfung seines Gewissens zu der Entscheidung gelangt ist, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, muss einen entsprechenden schriftlichen Antrag stellen. Meistens wird der Ersatzdienst als Zivildienst geleistet - und zwar vorrangig in Einrichtungen des sozialen Bereichs oder des Umweltschutzes. Der Zivildienst bietet daher eine Vielzahl unterschiedlicher Einsatzmöglichkeiten.
Die Informationsveranstaltung gibt Interessierten Infos zum Antragsverfahren sowie zu Einsatzbereichen.
Hingehen!
Donnerstag, 5. Februar 2009, 16.30 Uhr,
BIZ der Agentur für Arbeit Bautzen, Neusalzaer Str. 2-
Thema: „Alles zum Zivildienst“



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- Erstellt am 05.02.2009 - 08:45Uhr | Zuletzt geändert am 05.02.2009 - 08:51Uhr
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