Rundfunkgebühren steigen

Dresden, 11. Dezember 2008. Der Sächsische Landtag hat einer moderaten Erhöhung der Rundfunkgebühren zugestimmt. „Die Entscheidung Sachsens sichert den Bestand und die Entwicklung des öffentlichrechtlichen Rundfunks im digitalen Zeitalter“, sagte der Chef der Sächsischen Staatskanzlei, Dr. Johannes Beermann, in Dresden. Der Freistaat habe mit der Entscheidung Klarheit und Verlässlichkeit für die Gebührenzahler und die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten geschaffen. Der 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sieht vor, dass die Gebühren für ARD, ZDF und Deutschlandradio zum 1. Januar 2009 um 95 Cent auf monatlich 17,98 Euro steigen. Das sächsische Parlament billigte am späten Mittwochabend den Vertrag. Ursprünglich hatten die ARD-Anstalten, das ZDF und das Deutschlandradio eine Erhöhung um 1,69 Euro gefordert.

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Rundfunkanstalten sollen Einsparpotenziale erschließen

Der für Medien zuständige Staatsminister Beermann bezeichnete die Gebührenerhöhung als „überschaubare Mehrbelastung für die Bürger“. Der Landtag habe die Interessen der Gebührenzahler klar im Blick behalten. Gleichzeitig werde auch in Zukunft das Qualitätsangebot des öffentlichrechtlichen Rundfunks mit Kultur, Information, Bildung und Unterhaltung gesichert.

Beermann sagte weiter, der Landtag habe in einem durch das Bundesverfassungsgericht sehr eng gezogenen Rahmen eine Entscheidung getroffen, die neben der moderaten Gebührenerhöhung auch eine konstante Gebühr bis Ende 2012 festschreibe.

Der Finanzrahmen für alle Aktivitäten der Rundfunkanstalten sei mit der heutigen Entscheidung abgesteckt und klar begrenzt. Die Rundfunkanstalten hätten den vorgegebenen Finanzrahmen auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten einzuhalten und alle Einsparpotenziale zu erschließen, betonte Beermann.

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 11.12.2008 - 12:36Uhr | Zuletzt geändert am 08.08.2022 - 09:21Uhr
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