Ratloser Landkreis
Dresden | Görlitz-Zgorzelec. Bernd Lange muss nun doch weiter als "Beauftragter gem. § 11 SächsKrGebNG für den Landkreis Görlitz“ tätig sein. Am Abend des 25. August 2008 ist bei der 4. Kammer des Verwaltungsgerichtes Dresden Klage zu den Kreistagswahlen sowie zu den Wahlen der Landräte in den Kreisen Görlitz und Meißen eingegangen. Das teilte das Gericht am 26. August mit.
Bernd Lange vorerst weiterhin Beauftragter für den Landkreis Görlitz
Der Kläger sei Vertrauensperson für die Wahlvorschläge der Sächsischen Volkspartei (SVP) und fechte in dieser Eigenschaft die Kreistagswahlen und Landratswahlen in Görlitz und Meißen an. Beklagte sind die jeweiligen Kreiswahlausschüsse und die Landesdirektion Dresden. Die Wahlvorschläge der Sächsischen Volkspartei wurden nach Meinung des Klägers im Vorfeld der Wahlen zu Unrecht zurückgewiesen.
Der im Juni zum Landrat gewählte Bernd Lange wurde am 31. Juli 2008 vom sächsischen Innenminister Albrecht Buttolo vorerst zum „Beauftragten gem. § 11 SächsKrGebNG für den Landkreis Görlitz“ bestellt. Damit nimmt der CDU-Kommunalpolitiker die Aufgaben des Landrates als staatlicher Beauftragter wahr und stellt so die Handlungsfähigkeit des Landkreises sicher.
Der Kreistag muss nun am 5. September in Görlitz über eine „Bestellung und Wahl des Amtsverwesers für das Organ Landrat gemäß § 51 Abs.3 SächsLKrO“ entscheiden. Wird Bernd Lange als solcher gewählt, dann darf er sich zwar offiziell „Landrat“ nennen und dementsprechend mit diesem Titel auch Verträge und Briefe unterzeichnen, aber er hat im Kreistag und bei den Ausschüssen kein Stimmrecht.
Wann mit einer Entscheidung des Gerichts gerechnet werden kann, könne derzeit nicht prognostiziert werden, hieß es aus dem Verwaltungsgericht Dresden.



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- Quelle: /red
- Erstellt am 26.08.2008 - 20:37Uhr | Zuletzt geändert am 26.08.2008 - 20:37Uhr
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