Dicht am Wasser gebaut? Vorbei!
Dresden. Seit dem Augusthochwasser im Jahre 2002 wurden in Sachsen rund 350 Überschwemmungsgebiete mit insgesamt etwa 50.000 Hektar festgesetzt. In diesen Gebieten bestehen erhebliche gesetzliche Einschränkungen, beispielsweise dürfen sie nicht als Bauland ausgewiesen werden.
Keine Ausweisung von Bauland in Überschwemmungsgebieten
"Die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten ist eines der wichtigsten Instrumentarien im sächsischen Hochwasserschutz. Es wäre unverantwortlich, durch zusätzliche Bauten Menschen und Eigentum unnötig zu gefährden", betont Umwelt- und Landwirtschaftsminister Stanislaw Tillich. Auch Innenminister Dr. Albrecht Buttolo appelliert unisono an die Vernunft der Gemeinden: "Wir haben in Sachsen genügend Bauland für Wohnen und Gewerbe. Da müssen nicht auch noch in hochwassergefährdeten Lagen Baugebiete ausgewiesen werden."
Ausnahmen von diesem Bauverbot sind jedoch in Einzelfällen möglich. Voraussetzung ist, dass überragende Interessen des Allgemeinwohls bestehen, etwa wenn in der Gemeinde nachweislich keine andere Fläche für dieses Projekt zur Verfügung steht. Jedoch dürfen zu keiner Zeit Hochwasserabfluss und Hochwasserrückhaltung sowie das Leben und die Gesundheit von Menschen oder bedeutende Sachwerte gefährdet werden. Bei Bauvorhaben in Ortslagen muss nachgewiesen werden, dass diese den Hochwasserschutz nicht beeinträchtigen. Außerhalb von Orten ist es grundsätzlich verboten, in Überschwemmungsgebieten zu bauen.
Das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft und das Innenministerium haben jetzt einen gemeinsamen Handlungsleitfaden für Gemeinden und Genehmigungsbehörden herausgegeben. Er soll den Entscheidungsprozess sowie die Beratung der Bauherren vereinheitlichen und so eine größere Rechtssicherheit schaffen.
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- Quelle: /SMUL
- Erstellt am 15.05.2006 - 15:18Uhr | Zuletzt geändert am 24.10.2019 - 17:01Uhr
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