Keine Revision des Finanzausgleichs für Görlitz

Keine Revision des Finanzausgleichs für Görlitz

Görlitz, 17. Mai 2024. Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat den Beschluss gefasst, den Antrag des Landkreises Görlitz auf kommunale Normenkontrolle gegen das Sächsische Finanzausgleichsgesetz zurückgewiesen.

Finanzdilemma in Görlitz: Keine Entlastung durch Gericht.

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Kern der Zurückweisung des Antrags

Der Landkreis Görlitz hatte bereits am 19. April 2022 den Antrag gestellt, das Sächsische Finanzausgleichsgesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit hin zu überprüfen. Ausgangspunkt der Klage war die Einschätzung des Kreises, dass die vorgesehenen Finanzmittel nicht ausreichen, um die gesetzlichen Aufgaben der Selbstverwaltung angemessen zu erfüllen. Über ein Jahrzehnt ist der Kreis darauf angewiesen, sich über Kassenkredite zu finanzieren, wobei die Verschuldung von 27 Millionen Euro im Jahr 2021 auf bis zu 165 Millionen Euro im Jahr 2024 eskaliert ist. Der Verfassungsgerichtshof urteilte jedoch, dass der Freistaat Sachsen seine verfassungsrechtlichen Pflichten noch nicht verletzt habe. Das Gericht vermisste eine ausreichende Darlegung, welche konkreten Aufgaben durch die Finanznot gefährdet sind.


Reaktion des Landrats auf die Entscheidung


Der Landrat des Kreises Görlitz, Dr. Stephan Meyer, zeigte sich tief enttäuscht von der Entscheidung des Gerichts. „Es ist sehr bedauerlich, dass es uns nicht gelungen ist, den Verfassungsgerichtshof von der dramatischen Entwicklung unserer Finanzlage zu überzeugen", erklärte Meyer. Er verwies darauf, dass der eingereichte Antrag darauf abzielte, die prekäre finanzielle Situation des Landkreises deutlich zu machen und betonte, dass ähnliche finanzielle Schwierigkeiten auch von anderen Landkreisen in Sachsen berichtet werden.


Ausblick und mögliche weitere Schritte


Dr. Meyer richtet nun seinen Blick auf das bevorstehende Finanzausgleichsgesetz für das Jahr 2025, von dem er sich eine substantielle Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Landkreise erhofft. Sollte dieses Gesetz nicht die erforderlichen Mittel bereitstellen, steht bereits ein erneuter Gang zum Verfassungsgerichtshof zur Debatte. „Wir vertrauen darauf, dass der Freistaat im kommenden Gesetz die nötigen Änderungen vornimmt", fügte er hinzu. Der Landrat geht davon aus, dass sich weitere Landkreise dem Druck auf den Freistaat anschließen werden, sollten keine spürbaren Verbesserungen folgen.

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  • Quelle: red / Landratsamt Görlitz
  • Erstellt am 13.05.2024 - 13:09Uhr | Zuletzt geändert am 17.05.2024 - 11:36Uhr
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