Härtefallhilfen in Sachsen: Unterstützung für gestiegene Energiekosten
Görlitz, 11. Mai 2023. Die sächsische Landesregierung hat auf die steigenden Energiepreise reagiert und bietet nun Härtefallhilfen für Privathaushalte an. Die Hilfen sollen die finanziellen Belastungen durch gestiegene Kosten für nicht leitungsgebundene Energieträger im Jahr 2022 abfedern.
Sachsen bietet Härtefallhilfen für gestiegene Energiekosten an (Symbolbild)
Bild von Alexander Stein auf Pixabay
Online-Antragstellung und Informationsquellen
Interessierte Bürger können den Antrag für die Härtefallhilfe digital über die offizielle Webseite der Sächsischen Aufbaubank (SAB) einreichen. Zusätzlich wurden alle relevanten Informationen zum Förderprogramm auf der Webseite bereitgestellt. Für Fragen zur Antragstellung und den Förderbedingungen steht die SAB Hotline unter der Nummer 0351 4910 4999 zur Verfügung.
Verbraucherzentrale Sachsen hilft bei der Antragsberechtigung
Vor der Antragstellung können Bürger mithilfe der Verbraucherzentrale Sachsen ihre Anspruchsberechtigung prüfen. Ein entsprechender Rechner auf der Webseite der Verbraucherzentrale hilft bei der Ermittlung des Anspruchs auf Hilfe für Öl-, Flüssiggas- oder Pelletheizungen. Für die Nutzung dieses Services ist eine Terminvereinbarung per Telefon unter der Nummer 0341 696 29 29 erforderlich.
Entlastung für betroffene Haushalte und Antragsfrist
Die Härtefallhilfen sollen betroffenen Haushalten bei der Bewältigung der finanziellen Belastungen durch gestiegene Energiekosten helfen. Die Antragsfrist hat bereits begonnen und läuft noch bis zum 20. Oktober 2023. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Antragstellung grundsätzlich digital erfolgen muss.
Mit der Einführung der Härtefallhilfen bietet die sächsische Landesregierung eine wichtige Unterstützung für Privathaushalte, die mit steigenden Energiekosten konfrontiert sind. Durch den einfachen und digitalen Antragsprozess sowie die zusätzliche Hilfe der Verbraucherzentrale Sachsen wird eine breite Zugänglichkeit gewährleistet. Die Maßnahme stellt einen bedeutsamen Schritt zur finanziellen Entlastung der Bürger in Zeiten hoher Energiepreise dar.
Links
Informationen zum Förderprogramm: https://www.sab.sachsen.de/härtefallhilfen-für-private-haushalte-wegen-stark-gestiegener-energiekosten-für-nicht-leitungsgebundene-energieträger
Anspruchsberechtigung prüfen: https://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/rechner-ihr-anspruch-auf-hilfe-fuer-oel-fluessiggas-oder-pelletheizung-80494



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- Quelle: red / Sächsische Aufbaubank
- Erstellt am 11.05.2023 - 09:02Uhr | Zuletzt geändert am 11.05.2023 - 13:22Uhr
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