Sachsenpolizei hat Erfolge mit DNA
Sachsen. Die DNA-Analyse - das ist der genetische Fingerabdruck des Menschen - hat in den letzten Jahren als polizeiliches Ermittlungsinstrument ständig an Bedeutung gewonnen. In die seit 1999 bundesweit betriebene DNA-Analyse-Datei hat Sachsen bislang 29.727 DNA-Profile bekannter Straftäter, sogenannte Personenproben, und 7.920 an Tatorten aufgefundene DNA-Spuren zunächst unbekannter Täter eingespeist. In 3009 Fällen konnte auf diese Weise innerhalb desselben Zeitraums eine DNA-Spur einem Verursacher zugeordnet werden. In weiteren 774 Fällen kam es zu so genannten Spur-Spur-Treffern, die auf einen Mehrfachtäter hinweisen.
Privatinstitt mit DNA-Analyse von Personenproben beauftragt
Gemessen am Bundesdurchschnitt nutzt Sachsen die DNA-Analyse als Ermittlungsinstrument demzufolge recht effektiv, im bundesweiten Ranking liegt Sachsen an sechster Stelle.
Um dies auch für die Zukunft zu gewährleisten, reagierte die sächsische Polizei umgehend auf eine Änderung der Strafprozessordnung im November 2005, die zu einem sprunghaften Anstieg der Untersuchungsanträge von DNA-Spuren im Jahre 2006 führte. Das Kriminalwissenschaftlich/-technische Institut, das bis dahin sämtliche DNA-Untersuchungen durchführte, beauftragt seit Mitte 2006 ein privates Institut mit der Untersuchung der Personenproben. Das dadurch frei gewordene Personal wird jetzt zur Untersuchung des erhöhten DNA-Spuren-Aufkommens eingesetzt. Neben dem Personal war für die Bewältigung des erhöhten Anfalls neue Labortechnik erforderlich. Für deren Beschaffung stellte die Staatsregierung 460.000 Euro bereit.
Die Möglichkeit, neue personenbezogene Datenquellen zu erschließen, weckt wieder einmal Begehrlichkeiten. Sachsens Innenminister Albrecht Buttolo freut sich über die DNA-Analyse als effektives Mittel der Kriminalitätsbekämpfung und schlussfolgert: "Die Wirksamkeit dieses Instruments könnte aber noch weit höher sein, wenn die Abgabe einer DNA-Probe Standardbestandteil der erkennungsdienstlichen Behandlung durch die Polizei wäre."
Kommentar:
Wenn´s doch nur so einfach wäre: Bei einem Verbrechen nur noch die (elektonische) Karteikarte ziehen - und schon ist der Täter erkannt. Mit einem ausgebauten Meldewesen - dass durch die Wiedereinführung des Blockwarts noch wirksamer wäre - könnte der Verbrecher auch gleich "abgeholt " werden.
Kriminalitätsbekämpfung ist aber vorrangig eine Vorfeld-Aufgabe, also Kriminalitäts-Vermeidung. Und da stehen ganz andere Ansätze zur Debatte: Gesellschaftliche Entwicklung, Bildung und Arbeitsplätze bis hin zu Präsenz und Durchgreifen der Staatsmacht (hat schließlich das Monopol) an den Brennpunkten.
Die vorbeugende Durchleuchtung und genetische Erfassung des Bürgers aber - der dank elektronischer Kommunikation bereits weitgehend gläsern ist - verhindert garnichts. Zumal der Missbrauch der erfassten Daten nahe liegt,
befürchtet Ihr Fritz Stänker


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- Quelle: /FRS
- Erstellt am 15.09.2007 - 12:03Uhr | Zuletzt geändert am 15.09.2007 - 12:03Uhr
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