Görlitz unterstützt Wirtschaft mit ergänzenden Maßnahmen
Görlitz, 20. März 2020. Heute hat der Unternehmerverband Markersdorf e.V. über sein Informationssystem seine Mitglieder über von den Finanzbehörden gebotene Möglichkeiten zur Entlastung aus Anlass der Coronakrise informiert. Dabei geht es beispielsweise um Stundungen bei Steuervorauszahlungen und die Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen.
Informationen der Finanzbehörden zum Download
"Dank der guten Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung Markersdorf konnten wir diese wichtigen und weitere Informationen zeitnah an unsere Mitgliedsunternehmen weitergeben", so Rolf Domke, der Vorsitzende des Unternehmerverbandes Markersdorf.
Einige der Dokumente stehen zum Download bereit:
- Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus
- Gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zu gewerbesteuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) vom 19. März 2020
Die Stadt Görlitz ergänzt diese Maßnahmen wie folgt:
- Legt ein Unternehmer/Unternehmen plausibel dar, dass ein Zusammenhang zwischen mangelnder Liquidität und den aktuellen Maßnahmen (z.B. einstweilige Schließung des Geschäftsbetriebes, Auftragseinbruch) besteht, kann ohne größere Nachweise eine zinslose Stundung der Gewerbesteuer bis zum gewünschten Termin, zunächst längstens jedoch bis zum 31.07.2020, gewährt werden. Bei Forderungen von über 25.000,00 EUR wird die Stundung zunächst für zwei Monate gewährt.
Die Anträge sind formlos mit kurzer und nachvollziehbarer Begründung zu stellen und entweder per Brief oder per E-Mail einzureichen. Postanschrift: Stadtverwaltung Görlitz, SG Steuer- und Kassenverwaltung, Untermarkt 6-8, 02826 Görlitz, E-Mail: steuern@goerlitz.de - Von der Mahnung und Beitreibung von Forderungen wird zunächst bis zum 30.06.2020 abgesehen, wenn der Schuldner einen Zusammenhang zwischen fehlender Liquidität und den aktuellen Maßnahmen plausibel darlegen kann und keine Verjährung droht. Bei Zahlung der Forderungen durch den Schuldner mit Ablauf des Aufschubes, werden in dem Zeitraum vom 01.03.2020 bis 30.06.2020 keine Säumniszuschläge erhoben.
Mehr:
Görlitzer Anzeiger vom 20.06.2020: Wirtschaftsentwicklung für Görlitz



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- Quelle: red | Foto: © BeierMedia.de
- Erstellt am 20.03.2020 - 15:42Uhr | Zuletzt geändert am 15.01.2022 - 21:57Uhr
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