Stadtratskandidatin will mehr Transparenz

Stadtratskandidatin will mehr TransparenzGörlitz, 4. April 2019. Die Stadt Görlitz legt den Entwurf der Haushaltssatzungen für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 gemäß § 76 Abs. 1 SächsGemO in der Zeit vom 8. bis zum 16. April 2019 öffentlich aus. Dass die Öffentlichkeit jedoch bei den eigentlichen Beratungen zum städtischen Haushalt ausgeschlossen bleibt, kritisiert die Stadtbewegung Motor Görlitz.
Abbildung: Juliane Brandt kandidiert für den Görlitzer Stadtrat

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Brandt: Nicht hinter verschlossenen Türen diskutieren

Die "Freie Liste Motor Görlitz" verzeichnet als Stadtratskandidatin auch Juliane Brandt. Sie verdeutlicht: "Der Haushalt bestimmt, was in den kommenden zwei Jahren in Görlitz passiert. Die Diskussion darüber darf nicht hinter verschlossenen Türen stattfinden. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, welche Vorschläge es gibt und wie sich die einzelnen Fraktionen dazu verhalten. Ich bin selbst im Bürgerrat Südstadt aktiv. Wir haben ein ganz kleines Budget von knapp 10.000 Euro. Wie wir das ausgeben, entscheiden die Bürger in der Südstadt. Sie können Vorschläge machen, es wird öffentlich diskutiert und danach mehrheitlich im Bürgerrat entschieden. Was im Kleinen funktioniert, sollte auch im Großen umgesetzt werden."

Damit unterstreicht Brandt eines der Ziele der Stadtbewegung Motor Görlitz: mehr Bürgerbeteiligung.

Das will Motor Görlitz im Görlitzer Stadtrat erreichen:

  1. Wir wollen, dass der Haushaltsplan künftig früher diskutiert wird.

  2. An der Ideenfindung, wofür wir unser aller Geld ausgeben wollen, sollten sich alle Bürger beteiligen können. Das ist wichtig, um Prioritäten festzulegen.

  3. Die Diskussion zum Haushaltsplan durch die Stadträte soll zukünftig wieder in öffentlichen Sitzungen erfolgen.

  4. Der abgestimmte Haushaltsentwurf soll für einen ausreichenden Zeitraum im Internet veröffentlicht werden.

Haushalt gucken!
Bis die Digitalisierung soweit vorangeschritten ist, dass Haushaltsentwürfe online verfügbar sind, müssen sich Bürger, die sich für einen Haushaltsentwurf – nun den für die Jahre 2019 und 2020 – interessieren, ins Rathaus begeben:
Die Auslegung erfolgt vom 8. bis zum 16. April 2019 jeweils montags, am Mittwoch und am Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr, dienstags von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr sowie am Freitag von 9 bis 12 Uhr im Amt für Stadtfinanzen im Rathaus, Untermarkt 6-8, I. Stock, Zimmer 124, 02826 Görlitz.

Bis zum Ablauf des siebenten Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung können Einwohner und Abgabepflichtige Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Diese können somit bis zum 29. April 2019 an die Auslegungsstelle oder zur Niederschrift eingereicht werden.

§ 76 SächsGemO – Erlass der Haushaltssatzung (Auszug: Absatz 1)
(1) Der Bürgermeister leitet den Entwurf der Haushaltssatzung dem Gemeinderat zu. Der für das Finanzwesen verantwortliche Beigeordnete oder, falls ein solcher nicht bestellt ist, der Fachbedienstete für das Finanzwesen ist berechtigt, dem Gemeinderat eine schriftliche Stellungnahme zu dem Entwurf zuzuleiten. Der Entwurf ist an sieben Arbeitstagen öffentlich auszulegen oder elektronisch zur Verfügung zu stellen; diese Frist ist ortsüblich bekannt zu geben. Einwohner und Abgabepflichtige haben für die Dauer von 14 Arbeitstagen die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben; diese Frist, auf die in der ortsüblichen Bekanntgabe hinzuweisen ist, beginnt mit dem ersten Tag, an dem der Entwurf öffentlich ausliegt oder elektronisch zur Verfügung steht. Über die fristgemäß erhobenen Einwendungen beschließt der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.

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  • Erstellt am 04.04.2019 - 07:45Uhr | Zuletzt geändert am 04.04.2019 - 08:31Uhr
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