Gute Wortwahl fällt nicht jedem leicht

Landkreis Görlitz, 6. Mai 2018. Vorgestern erreichte die Redaktion des Görlitzer Anzeigers aus dem Landratsamt Görlitz die nachstehende Gegendarstellung.
Abbildung: Das 1714 fertiggestellte barocke Löbauer Rathaus am Altmarkt

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Gegendarstellung zu Äußerungen des Oberbürgermeisters der Großen Kreisstadt Löbau in der Stadtratssitzung vom 3. Mai 2018

In der gestrigen Stadtratssitzung der Großen Kreisstadt Löbau wurde durch den Oberbürgermeister Dietmar Buchholz die Reaktion der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Görlitz auf die Baubeginnsanzeige zur Straße auf den Rotstein und die Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde zu den Abrissanzeigen der WoBau Löbau im Stadtteil Löbau Ost in unsachlicher Weise öffentlich kommentiert.

Der Landkreis Görlitz ist um eine Versachlichung der Diskussion bemüht und sieht die Herstellung rechtskonformer Zustände deutlich zielführender, als öffentliche Beschimpfungen.

Zu den angesprochenen Sachverhalten äußert sich der Landkreis Görlitz wie folgt:

Straße auf den Rotstein:

Die Große Kreisstadt Löbau beantragte eine Straßensanierung, die teilweise unmittelbar die Flächen des Naturschutzgebietes "Rotstein" berührt. Im Landschaftspflegerischen Begleitplan der Antragsunterlagen wurde der Zeitraum März bis Juni als Hauptbrutzeit mehrfach ausdrücklich von der Stadt selbst aus der Bauzeit ausgenommen. Auf dieser Grundlage erhielt die Große Kreisstadt Löbau nach Beteiligung der anerkannten Naturschutzvereinigungen eine naturschutzrechtliche Befreiung zum Straßenbau, da eine Beeinträchtigung des Naturschutzgebietes so ausgeschlossen werden konnte.

Entgegen ihrer eigenen Antragstellung wurde die Baubeginnsanzeige der Großen Kreisstadt Löbau dem Landkreis Görlitz Anfang April zugestellt, also genau in der Zeit, die die Große Kreisstadt Löbau selbst ausgeschlossen hatte. Hier musste die Untere Naturschutzbehörde einschreiten, da zumindest für einen Teil des Bauvorhabens eine Beeinträchtigung des Naturschutzgebietes in diesem Zeitraum (im Sinne einer Störung geschützter Arten) zu erwarten war.

Abriss in Löbau Ost:

Im Entsorgungskonzept zur Abrissanzeige der Großen Kreisstadt Löbau für die Blöcke in Löbau Ost wurde mit zwei kurzen Sätzen zum Artenschutz bemerkt, dass aufgrund der noch kürzlichen Wohnnutzung und der laufenden Arbeiten in den Gebäuden eine Besiedlung der Gebäude unwahrscheinlich ist und daher nicht untersucht wird.

Die Untere Naturschutzbehörde hat daraufhin vor Abrissbeginn eine Prüfung der artenschutzrechtlichen Belange insbesondere im Hinblick auf Fledermäuse und Vögel nachgefordert, da erfahrungsgemäß gerade Plattenbauten regelmäßig von diesen Tiergruppen trotz Wohnnutzung als Lebensraum genutzt werden. Ein unkontrollierter Abriss kann dazu führen, dass solche Niststätten zerstört und diese nach europäischen Recht streng geschützten Tiere im ungünstigsten Fall auch getötet werden. Dies wäre gegebenenfalls strafbar.

Die Reaktion der Unteren Naturschutzbehörde dient daher auch dem Schutz des Bauherrn vor rechtswidrigen Handlungen.

Im Sinne einer schnellstmöglichen Umsetzung der Abrissmaßnahmen unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen wurde mit dem Planer bereits Kontakt aufgenommen und die weitere Verfahrensweise besprochen.

Dieses Vorgehen ist der Großen Kreisstadt Löbau bekannt, jedoch ist man diesen Anliegen bisher nicht nachgekommen. Eine Verzögerung der Maßnahme liegt dem Landkreis Görlitz fern. Vielmehr sollten, wie in der Vergangenheit auch, gemeinsam auf einer sachlichen Ebene rechtskonforme Lösungen gefunden werden.

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  • Quelle: red | Fotos: © Görlitzer Anzeiger
  • Erstellt am 06.05.2018 - 08:41Uhr | Zuletzt geändert am 06.05.2018 - 08:54Uhr
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