Waldschlößchenbrücke kommt
Dresden. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat heute in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Rechtmäßigkeit der Anordnungen des Regierungspräsidiums Dresden zum Bau der Waldschlößchenbrücke bestätigt. Jetzt muss die Landeshauptstadt Dresden die Bauaufträge erteilen. Sachsens Ministerpräsident Milbradt begrüßte, dass damit die Rechtsauffassung der Staatsregierung geteilt werde, Innenminister Buttolo sprach von einem Sieg der kommunalen Demokratie.
Milbradt und Buttolo begrüßen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts
Milbradt sagte weiter: „Ich begrüße insbesondere, dass das Oberverwaltungsgericht darauf hingewiesen hat, dass dem Bürgerentscheid als Akt unmittelbarer Demokratie eine besondere Bedeutung für die demokratische Rechtsordnung zukommt.“
Buttolo kommentierte das Urteil so, dass das Verwaltungsgericht dem Willen der Dresdner Bürger zur Durchsetzung verholfen habe: „Die Dresdner Bürger haben sich schon vor über zwei Jahren in einem Bürgerentscheid für die Brücke entschieden. Sie haben einen Anspruch darauf, dass Oberbürgermeister und Stadtrat diese Entscheidung ohne Wenn und Aber umsetzen.“
Kommentar
Unbeachtet bleibt nun die breite Front der Brückengegner oder zumindest -zweifler, die von Naturschützern, Landschaftsfreunden über Verkehrsexperten bis hin zur UNESCO reicht.
Auch das ist eine Facette der Demokratie: Nicht das Volk an sich herrscht (griech.: demos kratos), sondern eine Mehrheit diktiert einer Minderheit.
Wie die ein Blick in die Geschichte zeigt, hat die Mehrheit aber nicht immer recht, vielleicht sogar meistens,
befürchtet Ihr Fritz Stänker


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- Quelle: /FRS /Foto: BM 2006
- Erstellt am 13.03.2007 - 16:39Uhr | Zuletzt geändert am 13.03.2007 - 20:53Uhr
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