140 Asylbewerber am Görlitzer Flugplatz / temporäres Erstaufnahmequartier
Dresden | Görlitz, 7. Februar 2015. Die bisher vorhandenen Aufnahmekapazitäten für Asylbewerber platzen in Sachsen aus allen Nähten. Nun soll - als temporäres Ausweichquartier, wie es seitens der Landesdirektion Sachsen heißt - ein Objekt in der Nähe des Görlitzer Flugplatzes zur Unterbringung von fast 140 Asylbewerbern genutzt werden - die ersten reisen schon in der kommenden Woche an. Bisher war dieses Objekt von der Polizeidirektion Görlitz genutzt worden, zu "DDR" Zeiten sollte es im Krisenfall der Internierung missliebiger Bürger dienen.
Notmaßnahme der Landesdirektion / Stellungnahme der Stadt Görlitz
Thema: Asyl in Görlitz und Umgebung
Flüchtlinge aufzunehmen gebietet nicht nur das Grundgesetz, sondern muss gerade für Deutsche, von denen viele im Zuge des Zweiten Weltkriegs Flucht und Vertreibung selbst erlebten, eine Selbstverständlichkeit sein. Dennoch: Unproblematisch ist das Zusammenleben mit jenen, die Asyl begehren, nicht immer. Doch wer will unterscheiden zwischen "guter Flüchtling" und "schlechter Flüchtling"? Im Zweifel für den Angeklagten, dieser Rechtsgrundsatz muss auch gegenüber dem einzelnen Flüchtling gelten.
Begründet wird das mit dem "anhaltend außerordentlich hohen Zustrom von Asylbewerbern nach Sachsen". Allein binnen der vergangenen sieben Tage hatte der Freistaat Sachsen 621 Asylbewerber aufgenommen. Dadurch sei die Erstaufnahmeeinrichtung in Chemnitz und Schneeberg mit insgesamt etwa 2.300 Asylbewerbern voll ausgelastet.
Damit es unter den Aylbewerbern keine Obdachlosen gibt sieht sich die Landesdirektion in der Pflicht, als Notmaßnahme schnellstens weitere Objekte zu nutzen. Zurzeit arbeitet Landesdirektion Sachsen mit Hochdruck daran, das Objekt in Görlitz herzurichten und einen Wachdienst, die Verpflegung sowie die soziale Betreuung sicherzustellen.
Die zentrale Erstaufnahmeeinrichtung des Freistaates Sachsen ist in Chemnitz und hat eine Außenstelle in Schneeberg. An diesen Standorten de in Sachsen ankommenden Asylbewerber untergebracht, ehe sie auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt werden. "Bei den temporär in Görlitz unterzubringenden Asylsuchenden handelt es sich nicht um Personen, die bereits dem Landkreis Görlitz als untere Unterbringungsbehörde zugewiesen worden sind", so die Landesdirektion Sachsen in einer Mitteilung.
Stellungnahme der Stadt Görlitz
Die Landesdirektion Sachsen hat die Stadt, den Landkreis sowie die Polizei Görlitz über diese kurzfristige Maßnahme unterrichtet. Die Stadt Görlitz hat auf die von der Landesdirektion Sachsen am 6. Februar 2015 bekanntgegebene Pressemitteilung bereits reagiert und wie folgt Stellung genommen:
"Die Stadt Görlitz plant in Absprache mit den Vertretern des Landkreises Görlitz keine Änderung des dezentralen Unterbringungskonzeptes in der Stadt Görlitz. Auch weiterhin werden in der Stadt Görlitz ausschließlich Flüchtlingsfamilien dezentral in Wohnungen untergebracht.
Die Landesdirektion Sachsen hat die Stadt davon in Kenntnis gesetzt, dass der Freistaat Sachsen aufgrund einer erheblichen Überschreitung der Kapazität des Erstaufnahmelagers in Chemnitz Außenstellen bilden muss. Hierfür kommen grundsätzlich alle nicht mit einer zwingenden Nutzung belegten Liegenschaften des Freistaates in Frage. Die Landesdirektion Sachsen hat mitgeteilt, dass sich das Gebäude der Bereitschaftspolizei für diesen Zweck aus Sicht des Freistaates eignet und kurzfristig als Unterbringung der Erstaufnahme in Nutzung genommen werden soll.
Eine Erstaufnahme von Asylbewerbern in der Stadt und im Landkreis Görlitz war bislang nicht vorgesehen. Die Landesdirektion begründet die nun vorgesehene, befristete Unterbringung mit der Kapazitätsüberschreitung des zentralen Erstaufnahmelagers. Die Zuständigkeit, die gesamte Durchführung und die Verantwortung für die Unterbringung in der Erstaufnahmeeinrichtung liegt beim Freistaat Sachsen. Sowohl die Stadt Görlitz als auch die Kreisverwaltung hatten auf die Entscheidung des Freistaates Sachsen keinen Einfluss."
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- Quelle: red
- Erstellt am 07.02.2015 - 11:01Uhr | Zuletzt geändert am 11.02.2015 - 23:27Uhr
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