Starthilfe für Schülerzeitungen
Dresden. Das sächsiche Kultusministerium hat ein Programm zur Unterstützung neugegründeter Schülerzeitungen aufgelegt. Redaktionen können eine Starthilfe von bis zu 250 Euro erhalten.
Nächster Einsendeschluss ist der 15. November 2006!
Bis zu dieser Höhe übernimmt das Ministerium die Begleichung von Rechnungen für beispielsweise Papier, Druck, redaktionelle oder technische Ausrüstung. Die Starthilfe gibt es jetzt, um unentschlossene Schüler zu ermuntern, auch eine Zeitung zu gründen. Schülerzeitungen fördern das selbstständige Denken, Organisieren und Gestalten. Die Redakteure engagieren sich damit zudem im Schulalltag.
Damit die Starthilfe in Anspruch genommen werden kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: Nämlich dass für die Zeitung die Schülerinnen und Schüler (und nicht etwa die fürsorglichen Lehrer) verantwortlich sind (Ausnahme: Grund- und Förderschulen) und dass eine inhaltliche und finanzielle Planung (erwartete Einnahmen und Ausgaben) für die erste Ausgabe vorliegt.
Die Unterlagen und Nachweise sind zusammen mit einem "Antrag auf Starthilfe" an das Sächsische Staatsministerium für Kultus, Referat 36, Herr Köhler, Postfach 100910, 01097 Dresden, zu senden.
Eine Jury aus Vertretern des Kultusministeriums, der "Jugendpresse Sachsen e.V." und der "Jungen Medienmacher Sachsen e.V." entscheidet zwei Mal im Jahr über die Vergabe der Zuschüsse. Anschließend erhalten die Antragsteller einen Bescheid, ob und in welcher Höhe sie Starthilfe erhalten. Einsendeschluss für die beiden kommenden Vergaberunden sind der 15. November 2006 sowie der 15. Mai 2007.
Mehr:
Weitere Informationen sowie der "Antrag auf Starthilfe" sind auf dem Bildungsserver unter
http://www.sachsen-macht-schule.de/starthilfe
abrufbar.
Fragen können auch an
klaus-peter.koehler@smk.sachsen.de
gestellt werden.


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- Quelle: /SMK
- Erstellt am 18.08.2006 - 00:43Uhr | Zuletzt geändert am 18.08.2006 - 00:43Uhr
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