Vorsicht bei Buchweizenmehl!

Dresden, 19. Juli 2008. Wie das Sächsische Staatsministerium für Soziales heute informierte, hat die Firma ALNATURA GmbH aus Bickenbach in Baden-Württemberg ihr Produkt "ALNATURA Buchweizenmehl" mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 02.11.2008 (Charge 9150) öffentlich zurückgerufen.

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Rückruf von Buchweizenmehl der Firma ALNATURA

Das Produkt enthält Spuren glutenhaltiger Getreide, die bei Menschen mit einer Unverträglichkeit gegenüber Gluten – der sogenannten Zöliakie – je nach individueller Empfindlichkeit Beschwerden auslösen können.

Gluten ist natürlicherweise in Getreidearten, wie Weizen, Dinkel, Grünkern, Roggen und Gerste vorhanden, nicht jedoch in Buchweizen. Aus diesem Grund wird Buchweizen auch verstärkt von Personen verwendet, die an Zöliakie leiden.

Das betroffene Produkt wurde auch in Sachsen in den Verkehr gebracht. Das Ministerium verweist daher ausdrücklich auf die Presseinformation der Firma ALNATURA. Glutenempfindliche Verbraucher sollten dieses Produkt nicht verzehren.

Nach Angaben der Firma ALNATURA ist das Produkt bereits aus dem Handel genommen worden. Die sächsischen Behörden der amtlichen Lebensmittelüberwachung sind informiert und werden, sofern die betroffene Ware im Handel noch angetroffen wird, diese aus dem Verkehr nehmen.

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 19.07.2008 - 01:52Uhr | Zuletzt geändert am 30.04.2020 - 12:51Uhr
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