Coronapandemie ist nicht vorbei
Landkreis Görlitz, 23. April 2022. Die Rücknahmne von Auflagen, die der Begrenzung der Coronapandemie dienen, vermittelt bei vielen einen trügerischen Eindruck: Die Pandemie sei vorbei, die Erkranung verlaufe nicht so schlimm. Ab übermorgen gibt es neue Absonderungsregeln für leute, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben oder bei denen Verdacht darauf besteht.
Neue Regelungen zur Absonderung ab dem 25. April 2022
Per gestern sind 295 Neuinfektionen im Kreis Görlitz mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 gegenüber dem Vortag nachgewiesen worden; betroffen sind 264 Erwachsene und 31 Kinder. Eine Übersicht der Fallzahlen ist unter http://coronavirus.landkreis.gr/ einsehbar. Der Landkreis hat eine Sieben-Tage-Inzidenz von 532,0 je 100.000 Einwohner ermittelt, der Wert des Robert-Koch-Instituts lag bei 335,7.
Derzeit befinden sich 71 Personen in medizinischer Behandlung in den verschiedenen Kliniken des Landkreises Görlitz, einer davon benötigen eine intensivmedizinische Betreuung. 33 der 70 Patienten, die auf Normalstationen liegen, sind ungeimpft; als Datenquelle nennt die Görlitzer Landkreisverwaltung Krankenhäuser, wobei Patienten mit unbekanntem oder unvollständigem Impfschutz "nicht als ungeimpft ausgewiesen" werden.
Aktuell befinden sich im Landkreis Görlitz 1.481 Personen, bei denen ein PCR-Test positiv anschlug, in häuslicher Quarantäne. Einen weiterer Corona-Todesfall datiert vom 11. April 2022, insgesamt sind im Landkreis damit 1.602 Personen mit beziehungseise an einer Coronavirus-Infektion verstorben.
Neue Regelungen zur Absonderung ab dem 25. April 2022
Die Allgemeinverfügung zur Absonderung von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen regelt die Maßnahmen zur Quarantäne im Landkreis Görlitz. Diese Regelungen entsprechen den einheitlichen Vorgaben des Freistaates Sachsen.
Enrsprechend der neuen Regelungen in der Allgemeinverfügung ist die Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt nicht erforderlich, es erfolgt also weder eine telefonische Kontaktaufnahme noch werden Informationsschreiben versendet.
Für positiv auf das Coronaviurus getestete Personen heißt das: Sie müssen sich eigenverantwortlich für mindestens fünf Tage und maximal zehn Tage absondern. Die Zeitspanne kann mit einem Quarantänerechners in Form einer Tabellenkalkulations-Datei berechnet werden. Der Quarantänerechner kann auf der Internetseite des Landkreises Görlitz heruntergeladen werden; hier sind auch weitere Informationen zur Quarantäne zu finden. Zum Öffnen der Datei ist unter anderem das kostenfreie Softwarepaket Libre Office geeignet.
Mehr:
Bürgertelefon im Gesundheitsamt:
Das Bürgertelefon im Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz ist montags, mittwochs und freitags von 8 bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr unter 03581 663-5656 oder per E-Mail an anfragen-corona@kreis-gr.de erreichbar.
Kommentar:
Gerade weil die Bevölkerung nun aus unterschiedlichen Gründen weitgehend zur Durchseuchung freigegeben scheint, was übrigens nicht zwangsläufig vor erneuter Infektion schützt, kommt es nun auf die Verantwortung jedes Einzelnen an. Neben der Verantwortung für sich selbst geht es auch um die Verantwortung für andere, etwa Risikogruppen.
Nur durch Hygiene und Infektionsschutz lässt sich die Virenlast und damit die Gefahr neuer Mutationen senken. Der nächste Herbst kommt bestimmt, da ist sich absolut sicher
Ihr Thomas Beier



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- Quelle: red / Kommentar: Thomas Beier, Foto: Foto: Tho-Ge / Thomas G., Pixabay License
- Erstellt am 23.04.2022 - 09:35Uhr | Zuletzt geändert am 23.04.2022 - 10:14Uhr
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