Sächsische Corona-Schutz-Verordnung angepasst

Sächsische Corona-Schutz-Verordnung angepasstLandkreis Görlitz, 16. Dezember 2020. Die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung ist an die Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten vom 13. Dezember 2020 angepasst worden; die Änderungen sind heute in Kraft getreten und gelten zunächst bis zum 10. Januar 2021.

Abb.: Der Canaletto-Blick auf die sächsische Landeshauptstadt Dresden vor dem Bau der Waldschlösschen-Brücke
Archivbild: 2006 BeierMedia.de
Anzeige

Lage im Landkreis Görlitz weiter sehr ernst

Geändert wurden in der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung die Kontaktbeschränkungen über die Weihnachtsfeiertage: Nun gilt, dass vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 als Ausnahme Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen, zuzüglich Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, aus dem engsten Familien- und Freundeskreis zugelassen sind. Dies umfasst Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerade Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige.

Außerdem müssen nun auch die Friseurgeschäfte schließen. Der Großhandel hingegen, der sich allen an gewerbliche oder freiberufliche Abnehmer wendet, darf weiterhin öffnen. Das bundesweite Verkaufsverbot von Pyrotechnik vor Silvester wird vom Bund geregelt.

Für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen sowie ambulante Pflegedienste wird eine regelmäßige Testung für die Beschäftigten, möglichst zweimal wöchentlich, angeordnet. Beschäftigte von Bestattungsunternehmen haben nun Anspruch auf die Notbetreuung von Kindern, ebenso Mitarbeiter von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen.

Der genaue Wortlaut der geänderten Corona-Schutz-Verordnung sowie weitere Informationen sind unter www.coronavirus.sachsen.de einsehbar.

Lage im Landkreis Görlitz

Per 15. Dezember 2020 wurden im Landkreis Görlitz binnen eines Tages 207 weitere Infektionsfälle mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei Erwachsenen nachgewiesen, außerdem bei 16 Kindern. Damit gelten nun 3.969 Personen als infiziert und ansteckend. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 644,57 je 100.000 Einwohner. Im Landkreis Görlitz werden 263 Menschen wegen ihrer Covid-19-Erkrankung stationär behandelt, 25 davon intensivmedizinisch. Das Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz musste gestern 14 weitere Todesfälle an Covid-19 Erkrankter registrieren. Die Betroffenen wurden zwischen 43 und 101 Jahre alt.

Das Bürgertelefon im Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz ist kalendertäglich von 8 bis 16 Uhr unter 03581 - 6 63-5656 oder per E-Mail an anfragen-corona@kreis-gr.de erreichbar.

Kommentare Lesermeinungen (0)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Schreiben Sie Ihre Meinung!

Name:
Email:
Betreff:
Kommentar:
 
Informieren Sie mich über andere Lesermeinungen per E-Mail
 
 
 
Weitere Artikel aus dem Ressort Weitere Artikel
  • Quelle: red | Foto: © BeierMedia.de
  • Erstellt am 16.12.2020 - 08:36Uhr | Zuletzt geändert am 16.12.2020 - 09:06Uhr
  • drucken Seite drucken
Anzeige