Das Coronavirus und wir
Landkreis Görlitz, 18. Juni 2020. Per Stand heute gibt es im Landkreis Görlitz in Summe 269 bestätigte Coronavirus-Fälle. Seit 28. Mai 2020 sind keine Neuinfektionen hinzugekommen, bei nur noch einer Person ist das SARS-CoV-2 Virus nachgewiesen. Von den bisher festgestellten Infektionen gelten mittlerweile 245 Personen als wieder geheilt. Insgesamt gab es im Landkreis Görlitz 23 Todesfälle in Zusammenhang mit einer Covid-19 Erkrankung.
Neue Corona-Quarantäne-Verordnung in Sachsen seit 15. Juni 2020
Seit dem 15. Juni 2020 gilt die neue Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung. Demnach müssen sich Einreisende aus Staaten mit hohem Infektionsrisiko in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt nach gemeinsamer
Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
Die aktuelle Liste der Risikogebiete umfasst weit mehr als hundert Staaten überwiegend außerhalb Europas, es gehören jedoch auch näher gelegene Länder wie Albanien, das Kosovo, Schweden, Serbien, die Ukraine und die Türkei dazu.
Wer aus den Risikogebieten etwa in den Landkreis Görlitz einreisen will, muss sich selbständig über die Quarantänepflicht informieren und nach der Einreise absondern, ohne dass es einer Anordnung bedarf. Außerdem müssen aus den Risikogebieten Einreisende unverzüglich das Gesundheitsamt informieren, entweder über das Bürgertelefon unter 03581 - 6 63-5656 oder per E-Mail an hygienex@xkreis-gr.de (Spamschutz: beide "x" entfernen); sie erhalten von dort weitere Hinweise.
Von der Quarantänepflicht befreit sind Personen, die über ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder in englischer Sprache verfügen, das bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind. Das Zeugnis muss auf amtliches Verlangen unverzüglich vorlegt werden. Befreit von der Einreise-Quarantäne sind auch Saisonarbeitskräfte, wenn sie die Tätigkeit abgesondert ausüben und entsprechend untergebracht sind. Darüber hinaus können in begründeten Einzelfällen Befreiungen von der Quarantänepflicht erteilt werden, insbesondere wenn die Betroffenen nachweisen können, dass sie sich in dem Risikogebiet so abgesondert aufgehalten haben, dass nur ein sehr geringes Infektionsrisiko bestand und tatsächlich keine Symptome erkennbar sind.
Die Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung gilt unbefristet und sollte insbesondere auch bei Auslandsreisen beachtet werden.
Download!
Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung
Corona-Warn-App des Bundesgesundheitsministeriums
Das Bundesgesundheitsministerium hat zum 16. Juni 2020 seine Corona-Warn-App gestartet. Die Handysoftware kann helfen, Risiko-Begegnungen mit positiv getesteten Personen zu erkennen. Als solche Begegnung gilt ein Abstand von weniger als zwei Metern für mindestens eine Viertelstunde.Die Corona-Warn-App sendet dann eine Warnnachricht an jene Handys, die die App als Risiko-Begegnung gespeichert hat. Je nach Art der Risiko-Begegnung wird dem Nutzer ein Infektionsrisiko angezeigt. Die App unterscheidet zwischen niedrigem und erhöhtem Risiko und gibt gleichzeitig Handlungsempfehlungen.
Die App ist ein Angebot der Bundesregierung und wird vom Robert-Koch-Institut herausgegeben. Download und Nutzung der App sind vollkommen freiwillig. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich.
Krankenhäuser und Rettungsdienste arbeiten wieder im Normalbetrieb
Bereits am 17. März 2020 wurde mit allen Krankenhäusern im Landkreis Görlitz ein Stufenplan für die Versorgung von Covid-19-Patienten vereinbart und in Kraft gesetzt. Ziel des Landkreises war es, den möglichen rapiden Anstieg an Erkrankungsfällen mit stationärer Behandlungsnotwendigkeit kontrolliert abarbeiten zu können, so dass möglichst alle Erkrankten versorgt werden können.Dieses Konzept hat sich im Laufe der Pandemie bewährt. Es kam zu einer wachsenden guten Zusammenarbeit der Krankenhäuser und Kliniken mit der Görlitzer Landkreisverwaltung. Gleiches gilt für die Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Ärzten des Landkreises. Die anwachsende, nicht planbare Belastung der ambulanten und stationären Versorgungssysteme war trotz der vergleichsweisen geringen Fallmenge eine enorme Herausforderung für die Einrichtungen und für alle Gesundheitsberufe. Insgesamt wurden im Landkreis Görlitz 42 an Covid-19 Erkrankte behandelt.
Das Malteser Krankenhaus St. Carolus in Görlitz hat zusätzlich Räumlichkeiten für eine Spezialambulanz für den Fall der Häufung von Testverfahren zur Verfügung gestellt – streng getrennt vom Regelbetrieb. Dieser Ambulanzbetrieb wurde vom Allgemeinmediziner Dr. Leonhard Großmann wesentlich organisiert und von ambulant tätigen Ärzten des Landkreises besetzt. Finanziert wurde die Spezialambulanz durch die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen.
Aufgrund der aktuellen Lage hat der Landkreis Görlitz in der turnusmäßigen Beratung mit allen Krankenhausleitungen gemeinsam festgelegt, den Stufenplan für die Versorgung von Covid-19-Patienten vom 17. März 2020 vorerst aufzuheben. Alle Krankenhäuser sind seit dem 15. Juni 2020 wieder in den Normalbetrieb übergegangen. Gleichwohl wurden Grundsätze zur Bereitstellung von Behandlungsbetten bei einem möglichen neuen Aufflackern der Pandemie festgelegt.
Im Bereich des Rettungsdienstes gab es in Ergänzung des Stufenplanes vom 17. März 2020 speziell für den Transport von Covid-19-Patienten vorgesehene Fahrzeuge, um einer unbeabsichtigten Infektionsübertragung vorzubeugen. Inzwischen arbeitet auch der Rettungsdienst, wenn auch unter den neuen Gegebenheiten, wieder im Normalbetrieb.
Die Herausforderung angesichts der drohenden pandemischen Krise war die Notwendigkeit des gemeinsamen Handelns von Krankenhäusern, ambulanten Ärzten, der Rettungsdienste und Leitstellen für eine einheitliche medizinischen Versorgungsstrategie des Landkreises Görlitz. Das dies den Beteiligten gelungen ist, gehört zu den Erfolgsgrundlagen des bislang vergleichsweise niedrigen Ausbruchsgeschehens im Landkreis Görlitz.
Für die Bürger gilt nach wie vor ein wichtiger und für manchen lebensnotwendiger Grundsatz: Bei Symptomen der Covid-19-Erkrankung unbedingt einen Arzt kontaktieren. Auch sollten bei anderen Erkrankungsanzeichen der Kontakt zum Arzt oder Apotheker nicht aufgeschoben werden und Therapien und Nachsorgeuntersuchungen nicht vernachlässigt werden.
-
Neues Jahr, neue Gesundheit: Wie Physiotherapie Verletzungen vorbeugt
Görlitz, 23. Dezember 2024. Das neue Jahr beginnt für viele Menschen mit dem Wunsch, aktiv...
-
Moderne Zahnbehandlungen: Schonende Verfahren und innovative Technologien
Görlitz, 19. Dezember 2024. Die Zahnmedizin hat in den vergangenen Jahren bemerkenswerte Fortsc...
-
Landkreis Görlitz startet Fachkräftekampagne Pflege
Görlitz, 9. Dezember 2024. Der Landkreis Görlitz hat gemeinsam mit dem Ausbildungsverbund ...
-
Weiterhin unsichere Zeiten für die Krankenhäuser des Landkreises
Görlitz, 25. November 2024. Seit nunmehr gut 15 Jahren gibt es immer wieder Unsicherheiten und ...
-
Krankenhausreform: Klinikleitungen beraten gemeinsame Schritte
Görlitz, 17. September 2024. Anfang September trafen sich die Geschäftsleitungen aller ach...
- Quelle: red | Foto: © BeierMedia.de
- Erstellt am 18.06.2020 - 16:20Uhr | Zuletzt geändert am 18.06.2020 - 17:12Uhr
- Seite drucken