Vorteile und Risiken des Augenlaserns

Görlitz, 11. Februar 2014. Es gibt immer wieder Situationen im Leben von Brillenträgern, in denen sie mit dem Gedanken spielen, ihre Brille endlich loszuwerden. Zwar gibt es mittlerweile viele Trends in und um die Brille, jedoch wird das Tragen einer Sehhilfe für viele mehr als Belastung oder ästhetischer Makel erlebt. Aus diesem Grund gibt es auch Modelle, die eher unauffällig sind, wie zum Beispiel randlose Brillen. Allerdings ist diese Variante nur bei Menschen mit sehr kleinen Sehfehlern möglich. Gerade beim Sport kann es passieren, dass die Brille entweder abgesetzt werden muss, was die Ausübung sportlicher Tätigkeiten erschwert, oder aber dass die Brille kaputtgeht. Eine Reparatur ist dann teuer und wird häufig von den Versicherungen nicht bezahlt. Eine Möglichkeit, sich der Brille dauerhaft zu entledigen ist es, sich die Augen von professionellen Unternehmen wie beispielsweise smileeyes lasern zu lassen – doch dies bietet zahlreiche Vor- und Nachteile. Foto: © luisar – flickr.com

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Das gelaserte Auge – besser als die Kontaktlinse?

Grundsätzlich ist zu sagen, dass die Technik des Augenlaserns mittlerweile weit fortgeschritten ist. Durch die Möglichkeit mithilfe eines Lasers präzise zu arbeiten, kann auch ein so empfindliches Organ wie das Auge bearbeitet werden. Es existieren unterschiedliche Arten von Lasern und unterschiedliche Herangehensweisen an das Auge – so kann dem Kunden ein Angebot gemacht werden, dass auf seine individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Ein Vorteil gegenüber Kontaktlinsen und Brillen ist die dauerhafte Verbesserung der Sehfähigkeit. In vielen Fällen kann die Korrektur so prägnant sein, dass eine hundertprozentige Sehfähigkeit wiederhergestellt wird.

Während eine Brille oder eine Kontaktlinse den Augenschaden nur korrigiert, löst eine Behandlung mit dem Laser das Problem an der Wurzel. Auch klagen viele Kontaktlinsenträger über trockene Augen, teure Reinigungsmittel und gelegentliche Schmerzen zum Beispiel bei Pollenflug.

Sicherlich ist, auf das gesamte Leben gesehen, eine Operation mit Augenlasern wesentlich günstiger als das ständige Kaufen von Kontaktlinsen, Brillen und Reinigungsmitteln. Dies muss auch unter dem Aspekt betrachtet werden, dass die Krankenkassen immer geringere Zuschüsse für die Sehhilfen bewilligen. Schließlich ist eine Operation mit dem Augenlaser fast schmerzfrei und dauert pro Auge zwischen dreißig Minuten und einer Stunde.

Probleme, Komplikationen und Risiken

Wie jeder medizinische Eingriff birgt auch die Operation mit dem Augenlaser die Möglichkeit von Komplikationen. Da das Auge ein sehr empfindliches Organ ist, kann es im Nachgang einer Behandlung mit dem Augenlaser zu leichten bis mittelschweren Entzündungen kommen – auch in einem Institut, in dem die vom Gesetz festgelegten starken Hygienevorschriften eingehalten werden, ist dies nie vollkommen ausgeschlossen. Zudem hat das individuelle Infektionsrisiko auch immer etwas mit dem körperlichen Zustand des Patienten und der sorgfältigen Nachsorge zu tun. Auch an diesem Punkt ist ein Beratungsgespräch von Nöten.

Weiterhin kann es nach einigen Tagen zu einem partiellen Ablösen der Hornhaut kommen. Diese eher schwere Komplikation muss dann mit einer nachträglichen Laserbehandlung korrigiert werden. Schließlich können dauerhaft trockene Augen, Nachtblindheit und ein Wiedererschwachen der Sehfähigkeit im fortgeschrittenen Alter zu einem Problem werden – so braucht der vielleicht in jungen Jahren operierte Patient im hohen Alter doch wieder seine Brille. Teilweise kann in diesem Zusammenhang die Sehfähigkeit unter das Niveau von vor der Laseroperation sinken.

Bei Kindern und Jugendlichen ist das Operieren mit einem Augenlaser ausgeschlossen. Genauso wie Patienten mit sehr schlechten Augen werden sie in die Kategorie der Risikogruppe eingeordnet. Kinder und Jugendliche sind bis zu ihrem 17. Lebensjahr (oder länger) in der Wachstumsphase. Eine zu frühe Behandlung mit einem Laser könnte irreparable Schäden nach sich ziehen, bis hin zu starken Entzündungen und Blindheit.

Auch dürfen in allen Altersstufen im Falle einer diagnostizierten Augenkrankheit keine Laseroperationen zur Verbesserung der Sehfähigkeit durchgeführt werden. Gerade bei grauem oder grünem Star, Durchblutungsstörungen oder Gewebeveränderung der Horn- oder Netzhaut ist besondere Vorsicht geboten. Ein intensives Beratungsgespräch mit dem behandelnden Arzt klärt auch hier über Risiken und Nebenwirkungen einer Laseroperation auf.

Schließlich ist die Frage der Kostenübernahme problematisch. Patienten sollten wissen, dass weder gesetzliche noch private Krankenkassen das Augenlasern übernehmen. Auch gibt es keine Zusatzversicherungen die in diesem Bereich abzuschließen wären. Anträge auf Übernahme von Teilbeiträgen werden von den Krankenkassen grundsätzlich abgelehnt.

Einige Krankenkassen bezahlen jedoch die Vor- und Nachbereitungsgespräche und eventuelle Nachbehandlungen bei Komplikationen. Hier macht es Sinn, sich vor einer Entscheidung für oder gegen eine Laserbehandlung mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen. Nur so können die Vor- und Nachteile einer Laserbehandlung am Auge gegeneinander abgewogen und eine sinnvolle Entscheidung getroffen werden.

Kommentare Lesermeinungen (1)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Verschiedene Augenlaser-Verfahren auf dem Markt

Von Annett am 13.11.2022 - 11:28Uhr
Hallo,

vielen Dank für den informativen Artikel. Leider wurde darin von Augenlasern im Allgemeinen geschrieben. Mittlerweile gibt es ungefähr fünf Augenlaser-Verfahren, (...) die auf dem Markt zu finden sind und teilweise unterschiedliche Risiken mit sich bringen. Die Linsenimplantation könnte neben dem Augenlasern eine interessante Möglichkeit sein.

Grüße,

Annett

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  • Quelle: red | Foto: © luisar – flickr.com
  • Erstellt am 11.02.2014 - 13:29Uhr | Zuletzt geändert am 11.02.2014 - 13:44Uhr
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