Notleidende Genossenschaftsbank?
Görlitz-Zgorzelec. Ideen muss man haben - und die Görlitzer Genossenschaftsbankbetreiber der Volksbank Raiffeisenbank Niederschlesien eG hatten eine: Ende Januar 2009 wurde Kunden per Brief mitgeteilt, dass rückwirkend vom 1. Januar 2009 an die Nutzung von Kontoauszugsdruckern mit fünf Cent je Auszug "bepreist" wird - wenn man nicht bis Ende Februar 2009 auf elektronische Kontoauszüge - eine Zusatzfunktion zum Online Banking - umgestellt hat.
Eine tolle Service-Nummer
Kommentar:
Eine tolle Service-Nummer hat sich die Volksbank Raiffeisenbank Niederschlesien eG da geleistet. Mit dem etwas naseweisen Tipp, dass man durch Nutzung des Online-Bankings ja "24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche" Bankgeschäfte von zu Hause erledigen könne, wird auf die neu erfundene Kostenposition für die Nutzung der Kontoauszugsdrucker eingestimmt.
Beigefügt ist dem Schreiben ein Informationsblatt "Elektronischer Kontoauszug für Privatkunden" - denn ganz so einfach ist die Sache nun auch wieder nicht.
Jedenfalls könne man, so ist zu lesen, den papierhaften Auszug, der aus dem Kontoauszugsdrucker oder per Post kommt, "vollständig ersetzen". Wer bereits wieder Vertrauen in die Bankenlandschaft gewonnen hat, sollte das Blatt umdrehen. Dort steht nämlich: "Da die elektronischen Kontoauszüge die Anforderungen der Abgabenordnung AO teilweise nicht erfülllen, ist die Nutzung für Geschäftskunden derzeit nicht möglich." Hintergrund: Nicht ohne Grund verlangt der Gesetzgeber für elektronisch versandte Belegdokumente den Nachweis des Absenders (die sogenannte digitale ID) und den Nachweis der Unversehrtheit des Inhalts. Der Genossenschaftsbank-PDF-Kontoauszug erfüllt dieses Kriterium nicht, für den Privatkunden soll es wohl reichen. Wer sicher gehen will, sollte sich erkundigen, ob der im PDF-Format übermittelte Kontoauszug im Einzelfall überhaupt für steuerliche Zwecke und ggf. andere Zahlungsnachweise anerkannt wird.
Dass man noch "Sonderbedingungen" zustimmen muss, um an den elektronischen Kontoauszug zu gelangen, versteht sich fast vom selbst.
Liebe Bankbetreiber, es hätten kurze Worte genügt: "Notleidende Bank kann im Rahmen der Kontoführungsgebühren Kunden nicht mehr verbindlich über Kontostand informieren." Das versteht doch jeder.
Der Kunde ist und bleibt halt der Hauptstörenfried im Geschäftsleben, so dünkt es jedenfalls
Ihrem Fritz R. Stänker



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- Quelle: /FRS
- Erstellt am 01.02.2009 - 20:28Uhr | Zuletzt geändert am 01.02.2009 - 23:06Uhr
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