Fachanwalt für Erbrecht: Die Erste in Sachsen

Fachanwalt für Erbrecht: Die Erste in SachsenGörlitz, 1. März 2006. Wer sich unter einem Testamentsvollstrecker einen düsteren Herrn vorstellt, wird in der Rechtsanwaltskanzlei von Ines Ander gleich doppelt enttäuscht, denn begrüßt wird man von einer freundlichen Anwältin, die mitten im Leben steht.

Rechtsanwältin Ines Ander
Foto: © BeierMedia.de
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Erste sächsische Fachanwältin für Erbrecht kommt aus Görlitz

Schon seit Oktober 2005 darf sich Ines Ander „Fachanwältin für Erbrecht“ nennen - als erste Anwältin in ganz Sachsen überhaupt. Entsprechend hoch waren die Hürden gelegt: „Besonders schwierig für mich als Selbständige war es, für ein halbes Jahr ständig zwischen Görlitz und Mannheim, dem Ort der Weiterbildung, zu pendeln“, berichtet die Freiberuflerin, „Schließlich durfte die Qualifizierung nicht zu Lasten der Mandantenbetreuung gehen.“ Denn auch das ist Voraussetzung, um die ergänzende Berufsbezeichnung einer Fachanwältin für Erbrecht führen zu dürfen: Es müssen mindestens 80 fachspezifische Fälle aus drei Jahren praktischer Anwaltstätigkeit nachgewiesen werden. Für Anspannung sorgten schließlich drei fünfstündige Klausuren, in denen das erworbene Fachwissen nachzuweisen war.

Im Jahr 2006 hat Ines Ander die nächste Hürde genommen und ist nun auch "Fachanwältin für Familienrecht".

Doch - was hat es denn nun mit dem Testamentsvollstrecker auf sich? „Meine Kanzlei hat sich auf das Erbrecht spezialisiert“, klärt die Fachanwältin auf, „da ist die vom Erblasser vorgesehene Vollstreckung seines Testaments ein – wenn auch nur kleiner – Teil meiner Aufgaben. Auf diese Weise wird gesichert, dass sein letzter Wille auch wirklich eingehalten wird.“

Grundsätzlich kann jeder seinen letzten Willen handschriftlich festhalten. Jedoch zeigt die Erfahrung der Praxis, dass anwaltliche Hilfe dabei geboten ist. Neben Formfehlern gilt es zu vermeiden, dass die Festlegungen des Testaments selbst zum Anlass für Ungerechtigkeiten und ernsten Streit werden. Die mit dem Testament verbundene gute Absicht kann sich dann für die Erben leicht ins Gegenteil verkehren. Sind die Standpunkte erst einmal festgefahren und auch noch negative Emotionen im Spiel, bleibt meist nur die Klärung durch ein Gericht.
Hintergrund, weiß die Rechtsanwältin, sind die starren Regeln des gesetzlichen Erbrechts. Nur eine rechtzeitige Erbregelung, die durchdacht und rechtssicher ist, kann das Erbrecht im Sinne des Erblassers, aber auch zum Vorteil der Erben, entschärfen.

Wichtig ist ihr, Testamente immer an der aktuellen Lebenssituation auszurichten. So hat ein angestellter Familienvater für den Fall seines Ablebens typischerweise ganz andere Interessen als ein Rentner oder beispielsweise ein Handwerksmeister. Auch der eheliche Güterstand spielt eine Rolle. Der Fall der Scheidung findet Berücksichtigung durch ein „Geschiedenentestament“. Weithin unbekannt ist auch das so genannte Behindertentestament, das u.a. die besonderen Belange eines behinderten Kindes gegenüber Sozialhilfeträgern berücksichtigen kann.

Je höher das eigene Vermögen ist, je weiter es gestreut ist und je mehr Erben in Frage kommen, um so wichtiger ist der anwaltliche Rat. „Der große Vorteil testamentarischer Verfügungen ist es doch“, so Ines Ander, „den Übergang des eigenen Vermögens steuern zu können. Man kann auf diese Weise denjenigen belohnen, welcher sich um einen selbst oder um nahe Angehörige besonders gekümmert hat. Für Inhaber kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Freiberufler geht es meist auch darum, den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.“

Im unternehmerischen wie im privaten Bereich ist das Vererben längst nicht die einzige Möglichkeit, Vermögen sinnvoll zu übertragen. Schon zu Lebzeiten kann durch einen Erbvertrag oder eine Schenkung unter Auflagen der Vermögensübergang mit gewünschten Effekten - wie dem Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Studiums - kombiniert werden.

Alle Maßnahmen der vorweggenommenen Erbfolge setzen eine gründliche wirtschaftliche und juristische Prüfung voraus. Während ein Testament immer wieder geändert werden kann, setzt die Änderung eines Erbvertrages das Einverständnis der beteiligten zukünftigen Erben voraus. Einen Erben mit Sicherheit in seinen gesetzlichen Ansprüchen einzuschränken sei im Prinzip nur per Erbvertrag möglich.

Selbstverständlich vertritt die Kanzlei auch bei der Geltendmachung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungs-ansprüchen. Oft muss Ines Ander hier erst einmal den vorhandenen Nachlass ermitteln, damit die Ansprüche der Erben definiert werden können. Wer einem seiner Kinder zu Lebzeiten ein Wohngrundstück übergibt, sollte auch die Pflichteilsergänzungs-ansprüche seiner weiteren Kinder bedenken oder sich selbst durch ein Wohnrecht absichern.

Konkurrenz unter den sächsischen Rechtsanwälten sieht Ines Ander eher nicht: „Zu unterscheiden sind die großen Kanzleien mit Niederlassungen in vielen Städten und vor Ort ansässige spezialisierte Kanzleien wie meine.“ Insgesamt herrsche, so ihre Einschätzung, in der Anwaltschaft ein kollegiales Verhältnis.

Wer – Wie – Was?

Ines Ander ist Rechtsanwältin, 1988 Abitur in Görlitz, von 1990 bis 1995 Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt Universität zu Berlin mit Abschluss des 1. Juristischen Staatsexamens, von 1995 bis 1997 Referendariat am Landgericht Dresden und Abschluss des 2. Juristischen Staatsexamens, 1997 erfolgte die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, seit dieser Zeit tätig als selbständige Rechtsanwältin in Görlitz; seit 2005 erste Fachanwältin für Erbrecht in Sachsen; Ines Ander ist verheiratet und lebt in Görlitz

Besonderheiten: Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV e.V.), genannt in der FOCUS Anwaltsliste (44/2003) unter den fünf sächsischen „Empfohlenen Experten“ im Erbrecht, Mitglied des Fachausschusses für Erbrecht der Rechtsanwaltskammer Sachsen, vom DVEV e.V. zertifizierte Testamentsvollstreckerin

Fachanwaltsbezeichnungen:
Fachanwaltsbezeichnungen können für das Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Insolvenzrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Transport- und Speditionsrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und das Verwaltungsrecht erlangt werden.

Aus den Aufgaben: Der Rechtsanwalt ist unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten. Er soll seine Mandanten vor Rechtsverlusten schützen, sie konfliktvermeidend und streitschlichtend begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden bewahren und vor verfassungswidriger Beeinträchtigung und staatlicher Machtüberschreitung sichern.

Grundsätze:
Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, darf bei widerstreitenden Interessen nur eine Partei beraten, hat zur Verwaltung von Fremdgeldern Anderkonten zu führen, darf nur sachlich und berufsbezogen über seine Dienstleistung und seine Person informieren, hat seine Mandanten über wesentliche Vorgänge zu unterrichten, muss bei begründetem Anlass auf die Möglichkeiten von Beratungs- und Prozesskostenhilfe hinweisen, darf nicht ohne Einwilligung des Rechtsanwalts eines anderen Beteiligten mit diesem unmittelbar Verbindung aufnehmen oder verhandeln, muss eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung haben und ist verpflichtet, sich weiterzubilden.

Kontakt:
Rechtsanwältin Ines Ander, Grüner Graben 2, 02826 Görlitz
Tel. (03581) 41 75 00 | www.ines-ander.de

Update:
Görlitzer Anzeiger vom 21.07.2021: Hinterbliebene benötigen Unterstützung – sowohl bei den Formalitäten wie auch mental

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  • Quelle: TEB | Foto: © BeierMedia.de
  • Erstellt am 01.03.2006 - 14:02Uhr | Zuletzt geändert am 21.07.2021 - 15:19Uhr
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