Reise-Stornierung in letzter Minute
Deutliche Frühbucher-Rabatte locken viele Menschen, ihren Urlaub schon viele Monate im Voraus zu buchen. Die Vorfreude ist groß, doch dann bricht sich das Kind ein Bein oder man selbst wird krank, und die Reise muss storniert werden. Vor allem wenn so etwas kurz vor Reisebeginn passiert, kann das ganz schön teuer werden. Worauf muss man in so einem Fall achten? Und welche Möglichkeiten gibt es, um die Stornogebühren zu vermeiden?
Stornogebühren können ggf. vermieden werden
Experten der ARAG-Versicherung haben sich mit dieser Frage befasst - die gute Nachricht zuerst: Grundsätzlich kann man von jeder Pauschalreise ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Im Gegensatz zu anderen Vertragsangelegenheiten hat der Gesetzgeber das ausdrücklich so festgeschrieben. Die schlechte Nachricht ist aber: Der Reiseveranstalter kann dafür eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe dieser Kosten ist meistens in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgeschrieben und kann sehr unterschiedlich ausfallen.
Die Stornogebühren sind meistens gestaffelt. Es kommt darauf an, zu welchem Zeitpunkt man die Reise absagt. Dabei ist die Entschädigung umso höher, je später der Rücktritt erfolgt. Deshalb ist es wichtig, den Termin im Falle eines Streites beweisen zu können. Der Rücktritt sollte deshalb schriftlich erfolgen und vorsorglich mit Empfangsnachweis, beispielsweise per Einschreiben mit Rückschein oder durch persönliche Abgabe im Reisebüro gegen Quittung.
Bei Stornierungen in letzter Minute können die Gebühren beträchtlich sein. So hat ein Gericht entschieden, dass eine vertragliche Regelung zulässig ist, die bestimmt, dass über die Hälfte des Reisepreises verlangt werden darf, wenn weniger als eine Woche vor Reisebeginn einer Flugreise storniert wird.
Es gibt aber Möglichkeiten, die hohen Gebühren zu vermeiden. Man kann vor Reisebeginn einen Ersatzreisenden benennen. Übernimmt dieser die Bezahlung und widerspricht der Veranstalter nicht, dann fallen lediglich Umbuchungskosten an. ARAG Experten haben einen weiteren Tipp: Eine andere Möglichkeit, kurzfristig noch um die Stornogebühren herumzukommen, ist relativ einfach:
Betroffene sollten beim Reiseveranstalter nachfragen, ob die Reise nicht eventuell ausgebucht ist und eine Warteliste besteht. Wenn das der Fall ist, kann der Veranstalter die Reise leicht weiterverkaufen, und dann darf er keine Stornogebühren verlangen.
Wer auf Nummer sicher gehen will, kann kurz nach der Buchung eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließen. Die ist vor allem dann sinnvoll, wenn man sehr frühzeitig bucht, sich für eine sehr teure Reise entschieden hat oder wenn man mit Kindern oder anderen krankheitsanfälligen Menschen verreist. Eine solche Versicherung übernimmt in bestimmten Fällen die Kosten der Stornierung.
Je nach Ausgestaltung des Vertrages kann der Versicherungsfall beispielsweise bei unerwarteter Krankheit und Unfällen, aber auch bei einer Impfunverträglichkeit eintreten oder wenn ein so genannter erheblicher Eigentumsschaden vorliegt – wenn einem z.B. das Haus abgebrannt ist. Manche Versicherungen bezahlen auch, wenn man sich den Urlaub wegen einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit nicht mehr leisten kann.
Wichtig ist nach Auskunft der ARAG Experten: Kann man eine Reise nicht antreten, so muss man sie sofort stornieren und dies unverzüglich der Versicherung mitteilen, sonst verfällt unter Umständen der Versicherungsschutz. Dann bleibt man nicht nur auf den Stornogebühren sitzen, auch der Versicherungsbeitrag von etwa zwei bis drei Prozent der Reisekosten ist unter Umständen verschenkt. /zur-openPR-Pressemitteilung
Lesermeinungen (0)
Weitere Artikel-
TRANSEURO+: Görlitz und Zgorzelec starten gemeinsames ÖPNV-Projekt
Görlitz, 22. Oktober 2025. Im Großen Saal des Görlitzer Rathauses ist heute die Er&o...
-
Görlitz erhebt neue Verkehrsdaten: Kfz-Befragung am 23. Oktober geplant
Görlitz, 16. Oktober 2025. Die Stadt Görlitz bereitet die letzte Erhebungsmaßnahme i...
-
Autofreier Sonntag und mehr: Mobilitätswoche 2025 in Görlitz
Görlitz, 17. September 2025. Die Europäische Mobilitätswoche in Görlitz läu...
-
Hauptphase der Sanierung am Bahnhof Görlitz gestartet
Görlitz, 9. September 2025. Mit dem Aufbau eines Gerüsts und der Einhausung der Südfa...
-
GVB erweitert Sonderfahrplan zum Altstadtfest
Görlitz, 19. August 2025. Die Görlitzer Verkehrsbetriebe (GVB) weiten zum diesjährige...
- Quelle: openPR.de
- Erstellt am 01.03.2006 - 21:27Uhr | Zuletzt geändert am 01.03.2006 - 21:35Uhr
Seite drucken
