Polen verlangen Kfz-Haltererlaubnis

Görlitz-Zgorzelec. Fahrzeugführer ausländischer Fahrzeuge müssen in Polen eine auf ihren Namen ausgestellte Erlaubnis des Fahrzeughalters mitführen, sofern sich dieser nicht persönlich im Fahrzeug befindet. Das teilt die Görlitzer Stadtverwaltung unter Hinweis auf eine Veröffentlichung im in Bonn erscheinenden Verkehrsblatt Heft 2/2008 mit.

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Das Mitführen der Erlaubnis schreibt eine Änderung des polnischen Straßenverkehrsgesetzes vor, die bereits am 25. Dezember 2007 in Kraft getreten ist.

Die mit der Verkehrsüberwachung in Polen beauftragten Stellen entsprechende Kontrollen durch.

Verstöße gegen diese Regelung können mit bis zu 200 Zloty (ca. 50 Euro) geahndet werden.

Zur Beschaffenheit und Ausgestaltung dieser Bescheinigung liegen keine Informationen vor.

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 08.02.2008 - 12:21Uhr | Zuletzt geändert am 08.02.2008 - 12:26Uhr
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